Domain-Newsletter

Ausgabe #831 – 25. August 2016

Themen: NTIA – neue Netzverwaltung ab 1. Oktober 2016 | .xyz – Interview mit Registry-CEO Daniel Negari | TLDs – Neues von .com, .hotel und .web | Namensdomains – BGH bleibt Rechtsprechung treu | Rundblick – aktuelle Trends auf dem Zweitmarkt | aus.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 345.000,- | München – 2. Domain-Stammtisch im November

NTIA – NEUE NETZVERWALTUNG AB 1. OKTOBER 2016

Die so genannte „IANA-Transition“ steht kurz vor ihrem letzten Schritt: wie die im US-Wirtschaftsministerium zuständige National Telecommunications and Information Administration (NTIA) bekanntgab, wird der aktuelle IANA-Vertrag zum 1. Oktober 2016 auslaufen. Damit ist der Weg für ein neues Modell der Netzverwaltung endgültig frei.

„Wir haben ICANN heute darüber informiert, dass die NTIA – auf Grundlage ihrer Überprüfung und weil wir keine bedeutenden Hindernisse erkennen – beabsichtigt, den Vertrag über die IANA-Funktionen zum 1. Oktober auslaufen zu lassen“ – mit eher knappen Worten, gerichtet in einem Schreiben vom 16. August 2016 an ICANN-CEO Göran Marby, beendete Lawrence E. Strickling, Assistant Secretary der NTIA, ein jahrelanges Prüfungsverfahren, mit dem die Netzverwaltung künftig auf neue Beine gestellt wird. Im Jahr 2014 kündigte man erstmals an, die Verantwortung für IANA-Funktionen, eine der Kern-Ressourcen der Netzverwaltung, in die Hände der globalen Multistakeholder-Community legen zu wollen. Allerdings knüpfte die NTIA diesen Schritt an diverse Bedingungen; insbesondere galt es zu verhindern, dass das Domain Name System künftig zum Spielball politischer Interessen wird. Im März 2016 hatte ICANN daraufhin einen solchen Vorschlag veröffentlicht, der nach eingehender Prüfung nun die Zustimmung der US-Regierung fand.

Kurz zuvor hatte ICANN zwei neue Gremien gegründet, die für eine Umsetzung der IANA-Transition notwendig waren. Das Customer Standing Committee (CSC) wird die operative Aufsicht zur Ausführung der „IANA naming functions“ übernehmen; diese Rolle hat bisher die NTIA inne. Das CSC wird unter anderem mit Vertretern je zweier gTLD- und ccTLD-Registries besetzt sein; der Vorsitzende wird jährlich gewählt. Das neu geschaffene Root Zone Evolution Review Committee (RZERC) prüft hingegen Vorschläge, die sich mit der Architektur der Root Zone befassen. Es hat insgesamt neun Mitglieder, darunter unter anderem ein Vertreter des ICANN-Vorstands, ein Vertreter des Security and Stability Advisory Committee, ein Vertreter der Internet Engineering Task Force sowie Abgesandte der Registries Stakeholder Group aus der Generic Names Supporting Organization (GNSO) und der Country Code Names Supporting Organization. Für den durchschnittlichen User haben alle diese Änderungen keine Auswirkung; Domain-Namen werden wie bisher funktionieren. In politischer Hinsicht bedeutet das Auslaufen des aktuellen IANA-Vertrages aber eine einschneidende Neuerung für die Netzverwaltung, da die US-Regierung künftig keinen direkten, unmittelbaren Einfluss mehr auf Änderungen in der Root Zone nehmen kann. Als Mitglied im ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) werden die USA jedoch weiterhin maßgeblich mitwirken.

Im „eco – Verband der Internetwirtschaft“ stieß die Mitteilung der NTIA auf große Freude. „Seit die NTIA im Juni grundsätzlich grünes Licht für die von ICANN erarbeiteten Pläne gab, warteten die globalen Stakeholder mit Spannung auf das letzte Wort. Nun scheint es tatsächlich so, als hätten wir den endgültigen und entscheidenden Durchbruch erzielt.“, so Thomas Rickert von eco, der als Co-Chair maßgeblich an dem der US-Regierung unterbreiteten Vorschlag mitgearbeitet hatte.

Das Schreiben der NTIA vom 16. August 2016 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1443

Den ICANN-Vorschlag für das zukünftige Modell der Netzverwaltung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1401

Ein Factsheet zur IANA-Transition finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1403

Ein Q&A zur IANA-Transition finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1444

Quelle: ntia.doc.gov, eco.de

.XYZ – INTERVIEW MIT REGISTRY-CEO DANIEL NEGARI

Mit knapp 6,5 Millionen registrierten Domain-Namen führt .xyz die Weltrangliste der nTLDs unangefochten an. Doch wohin geht die Reise in Zukunft? Daniel Negari, CEO der Registry XYZ.COM LLC, hat im Interview mit dem Blog domaininvesting.com einen Einblick gewährt.

Ein Marktanteil von satten 28 Prozent gut zwei Jahre nach dem Live-Start – zumindest auf den ersten Blick gibt es wenig, was Negari mit .xyz falsch gemacht hat. Dementsprechend selbstbewusst gibt er sich im Interview. Aktuell sei .xyz die viertbeliebteste generische Domain-Endung nach .com, .net und .org; spätestens in den nächsten 3 bis 5 Jahren will man auf Platz zwei vorrücken. Dazu will .xyz die Endung für überall und für jeden werden; die Endung soll insbesondere für Start-Ups, junge Erwachsene und Menschen in aufstrebenden Schwellenländern erste Wahl sein. Dabei setzt Negaria auf „domain education“ ebenso wie auf „guerilla marketing“; auch vor eigenen .xyz-Konferenzen schreckt er nicht zurück. Allerdings räumt er zugleich ein, dass es viel Geld kostet, eine Registry aufzubauen. Er habe erhebliche Investitionen getätigt, um .xyz gegenüber Endkunden zu vermarkten, ein Missbrauchssystem zu entwickeln und (nicht zuletzt) die ICANN-Gebühren zu bezahlen – für das zweite Quartal 2016 habe er einen siebenstelligen Betrag überwiesen.

Als besonders interessante Märkte für .xyz hat Negari (wenig überraschend) China ausgemacht, aber auch andere Länder in Asien, Afrika und Südamerika. Per 8. August 2016 sei .xyz die Nr. 1 unter den nTLDs in 87 Ländern, in den Top 3 in 92 weiteren. Die Zahl der UDRP-Verfahren hält Negari für vergleichsweise gering; die WIPO-Datenbank listet aktuell rund 120 Verfahren, in denen eine oder mehrere .xyz-Domains streitig waren. Dennoch scanne man die Daten der registrierten Domains, ob darin ausgewählte Marken benutzt wurden und zu Phishing-Zwecken oder für Malware genutzt werden. Sie werden dann gegebenenfalls suspendiert und den zuständigen Registraren gemeldet. Für die nähere Zukunft kündigte Negari an, dass man hungrig nach weiteren Endungen sei; bisher habe man die vier nTLDs .rent, .theatre, .security und .protection direkt erworben; .cars, .car sowie .auto betreibe man im Rahmen eines Joint Ventures.

Leider ging Negari mit keinem Wort darauf ein, dass ein erheblicher Teil der .xyz-Registrierungen auf eine Marketing-Aktion zurückgeht. Dabei hat der US-Registrar Network Solutions zahlreichen Inhabern einer .com-Domain das passende .xyz-Pendant ohne zusätzliche Gebühren für das erste Jahr als „complimentary domain“ ins Portfolio geschoben. Zudem gibt es Unmengen an „1 cent registrations“, die wieder auslaufen werden, sollten die Domain-Inhaber sich nicht für eine teure Vertragsverlängerung entscheiden. Wie hoch die Zahl der tatsächlich genutzten .xyz-Domains ist, bleibt so im Dunklen; die Statistiker von ntldstats.com melden jedenfalls einen hohen Parking-Anteil von rund 50 Prozent.

Das vollständige Interview finden Sie unter:
> http://www.domaininvesting.com/5-with-daniel-negari/

Quelle: domaininvesting.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .COM, .HOTEL UND .WEB

In das Tauziehen um .web hat sich nun auch Afilias eingeschaltet: die .info-Verwalterin bittet ICANN, Nu Dot Co LLC den Registry-Vertrag zu verweigern. Derweil befürchten US-Politiker eine Preisexplosion bei .com, während bei .hotel die Entscheidung bevorsteht – hier unsere Kurznews.

Werden die Preise für .com-Domains mit der anstehenden Verlängerung des Registry-Vertrages zwischen ICANN und VeriSign Inc. bis mindestens 30. November 2024 explodieren? Das befürchten zumindest die US-Politiker Ted Cruz, Mike Lee und Sean Duffy, und haben sich deshalb an die Kartellabteilung des US-Justizministeriums gewandt. Angesichts der „Entlassung“ von ICANN in die Unabhängigkeit von der US-Regierung sehen sie die Möglichkeiten der Politik schwinden, auf die .com-Gebühren Einfluss zu nehmen. Weil VeriSign .com aber exklusiv kontrolliere, hätten amerikanische Verbraucher und Unternehmen schon jetzt keine ernsthafte Alternative innerhalb des Marktes für Domain-Namen mit der Endung .com. Sie bitten das Justizministerium daher um Prüfung des geplanten Verlängerungsvertrages. Bisher unklar ist, ob Cruz, Lee und Duffy tatsächlich um die .com-Gebühren besorgt sind, oder auf diesem Weg lediglich versuchen, die IANA-Transition zu blockieren. Weder ICANN noch VeriSign haben bisher jedoch angedeutet, eine Preiserhöhung für .com-Domains in Betracht zu ziehen.

Hotel Top-Level-Domain S.a.r.l (HTLD), erst kürzlich von Afilias übernommener Bewerber um .hotel, darf sich wieder Hoffnung auf den Registry-Vertrag machen: nach einer ICANN-Entscheidung vom 8. August 2016 haben sich keine Hinweise ergeben, dass sich HTLD unerlaubte Vorteile verschafft hat. Auslöser der Diskussion war ein Vorfall, bei dem der vormalige HTLD-Geschäftspartner Dirk Krischenowski Einblick in vertrauliche Dokumente der Mitbewerber genommen habe. Ein Konsortium bestehend aus Fegistry LLC, der Donuts-Tochter Spring McCook LLC, Travel Reservations SRL, Top Level Domain Holdings Limited, dotHotel Limited und Top Level Domain Holdings Limited hat daraufhin ICANN gedroht, einen Independent Review Process zu eröffnen. Die Untersuchung von ICANN hat allerdings ergeben, dass die HTLD-Bewerbung schon eingereicht worden war, als Krischenowski möglicherweise Zugriff auf nicht näher bezeichnete Informationen nehmen konnte; selbst wenn, hätte keine dieser Informationen der HTLD-Bewerbung einen Vorteil verschafft. HTLD hat nun die beste Chancen, den Zuschlag für .hotel zu erhalten; im Jahr 2014 konnte man eine Community Priority Evaluation gewinnen und sie auch im Rahmen eines Independent Review Process erfolgreich gegen die Konkurrenz verteidigen.

Afilias Plc, Muttergesellschaft des .web-Bewerbers Afilias Domains No. 3 Limited, hat die Internet-Verwaltung ICANN aufgefordert, den siegreichen .web-Bewerber Nu Dot Co LLC zu disqualifizieren. In einem Schreiben vom 08. August 2016 beruft sich Afilias auf Paragraph 10 der „Terms and Conditions“ des Bewerberhandbuchs; er besagt: „Applicant may not resell, assign or transfer any of applicant’s rights or obligations in connection with the application.“ Der von VeriSign gewählte Weg, sich eine Option auf .web zu sichern und die notwendigen Mittel für eine Auktion zur Verfügung zu stellen, sei genau das, was diese Regelung verbiete. Zudem verweist Afilias auf Section 1.2.7 im Bewerberhandbuch, wonach Änderungen während der Dauer des Bewerbungsverfahrens mitgeteilt werden müssen; eine Vereinbarung zwischen Nu Dot Co LLC und VeriSign Inc., mindestens US$ 135 Mio. zu erhalten, sei daher meldepflichtig gewesen. Man fordere ICANN daher auf, eine Untersuchung einzuleiten und dem siegreichen Bewerber Nu Dot Co LLC den Registry-Vertrag zu verweigern. Zur Untermauerung dieses Vorhabens reichte Afilias eine Beschwerde beim ICANN-Ombudsmann ein. ICANN hat auf das Schreiben öffentlich bisher nicht reagiert.

Das Schreiben von Ted Cruz, Mike Lee und Sean Duffy finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1445

Die Entscheidung des ICANN-Vorstands zu .hotel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1446

Das Schreiben von Afilias an ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1447

Quelle: domainnamewire.com, icann.org

NAMENSDOMAINS – BGH BLEIBT RECHTSPRECHUNG TREU

Der Bundesgerichtshof hatte im März 2016 einmal mehr über die Frage zu entscheiden, wie mit treuhänderisch registrierten Namensdomains umzugehen ist. Das Urteil wurde erst kürzlich veröffentlicht und scheint nicht mehr ganz zeitgemäß.

Die Klägerin ist Inhaberin der beiden Domains gritlehmann.de und gritlehmann.com, die ihrem bürgerlichen Namen entsprechen. Sie ging gegen den Beklagten vor, der im Jahr 2007 die Domain grit-lehmann.de registrierte. Die Klägerin beantragte bei der Domain-Verwaltung DENIC erfolgreich einen Dispute. Auf die Abmahnung der Klägerin antwortete die ehemalige Lebensgefährtin des Beklagten, die ihrerseits Grit Lehmann heißt, und erklärte, er habe damals die Domain im Auftrag für sie registriert; sie selbst komme für die Unkosten der Domain auf und sie nutze sie für ihre eMail-Kommunikation. Unter der Domain selbst fand sich lediglich der Hinweis, dass dort eine neue Internetpräsenz entsteht. Die Klägerin klagte erfolglos vor dem Landgericht Berlin wegen Namensrechtsverletzung (Urteil vom 17.10.2013, Az.: 27 O 466/13). Mit ihrer Berufung vor dem Kammergericht Berlin hatte sie ebenfalls keinen Erfolg (Urteil vom 04.07.2014, Az.: 5 U 153/13). So ging sie in Revision und wandte sich an den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH gab der Revision statt und bestätigte den Antrag der Klägerin auf Freigabe der Domain grit-lehmann.de gegenüber DENIC (Urteil vom 24.03.2016, Az.: I ZR 185/14). Aus Sicht des BGH liegt eine Namensrechtsverletzung auf Seiten des Domain-Inhabers vor, obgleich er die Domain grit-lehmann.de als Treuhänder für eine Namensträgerin registriert hat. Der BGH sah einiges anders als das Berufungsgericht: Zunächst stellte sich die Frage der Priorität, für die der BGH schon in früheren Fällen von treuhänderischer Domain-Registrierung Grenze gesetzt hat. Die Priorität ist auf Seiten des Domain-Inhabers gewahrt, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht, zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domain im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist. Das war hier jedoch für niemanden ersichtlich, weshalb der Dispute auf Seiten der Klägerin vom BGH als prioritätsälter eingestuft wurde, denn erst nach dem Dispute erfuhr die Klägerin von einer treuhänderischen Registrierung der Domain zu Gunsten einer berechtigten Namensträgerin. Aus Sicht des BGH lag schon deshalb kein befugter Namensgebrauch vor. Auch der Umstand, dass die Klägerin ihren Namen bereits mit den für sie registrierten Domains gritlehmann.de und gritlehmann.com nutzt, maß der BGH bei der Frage der Priorität der Domain-Registrierung keine Bedeutung zu, denn die Klägerin sei durch die Registrierung der beanstandeten Domain von der gleichlautenden Nutzung ihres Namens ausgeschlossen. Dies müsse sie nur dann hinnehmen, wenn die beanstandete Registrierung im Auftrag eines Gleichnamigen erfolgt ist und dies einfach und zuverlässig überprüft werden kann. Zudem liege seitens der Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Domain grit-lehmann.de vor, obgleich sie Inhaberin der Domain gritlehmann.de sei, da beide Schreibweisen üblich sind, um im Internet aufgefunden zu werden.

Das Berufungsgericht hatte bei seiner Entscheidung vom September 2014 ins Feld geführt, das mittlerweile größere Angebot an Domain-Endungen vermindere das schutzwürdige Interesse der Klägerin an der Nutzung der Top Level Domain .de; sie könne ja zum Beispiel auf .eu oder .travel ausweichen. Dem hielt der BGH entgegen, das Berufungsgericht habe nicht festgestellt, dass sich die Erwartung der Internetnutzer, private oder juristische Personen im Internet unter bestimmten Internetadressen aufzufinden, infolge der Einführung neuer generischer Top Level Domains geändert hat. In Deutschland sei es üblich, dass .de-Domains registriert würden, und das schutzwürdige Interesse des Namensträgers würde beeinträchtigt, wenn der berechtigte Namensinhaber so von der eigenen Nutzung des Namens als Domain unter dieser Domain-Endung ausgeschlossen wird. Letztlich stelle sich die Registrierung der Domain grit-lehmann.de durch den Beklagten als unbefugt dar, weil seine Beauftragung nach außen nicht erkennbar war und somit keine Wirksamkeit nach außen entfaltet. Aus diesem Grunde konnte der BGH auch das Interesse der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten, die Domain insbesondere für eMail-Kommunikation zu nutzen, unberücksichtigt lassen.

Der Bundesgerichtshof verfeinert mit seiner aktuellen Entscheidung nochmals die Rechtsprechung zum Namensrecht bei treuhänderischer Domain-Registrierung. Ob man diesen Schritt mit ihm gehen will, ist die Frage. Das Urteil bildet aber den derzeitigen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, dem sich das Kammergericht Berlin in seiner Berufungsentscheidung schon mit guten Argumenten verweigert hat. Welche Rolle künftig die Flut von neuen Domain-Endungen mit sich bringt, muss man abwarten. Soweit aber die Klägerin ihren Sitz in Berlin hat, wäre es angemessen, sie auf die Endung .berlin zu verweisen. Freilich bliebe dem BGH dann immer noch das Argument, dass der Verkehr sie nicht unter grit-lehmann.berlin erwartet, weil die neuen Endungen noch nicht bekannt genug sind.

Die BGH-Entscheidung zur Domain grit-lehmann.de finden Sie
unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1448

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

RUNDBLICK – AKTUELLE TRENDS AUF DEM ZWEITMARKT

Der Domain-Markt ist in diesem Jahr nicht so euphorisch wie im vergangenen. Kaum spektakuläre Zifferndomain-Verkäufe, wenige Hochpreis-Domains. Elliot Silver (domaininvesting.com) fragte einige Fachleute, wie sich der Zweitmarkt für Internetadressen weiter entwickeln wird.

Elliot Silver selbst besitzt lediglich ein kleines Domain-Portfolio von rund 500 Stück. Gleichwohl ist er am Marktgeschehen interessiert und kennt viele Fachleute, die er um ihre Einschätzung bat. Darunter finden sich Jeffrey Gabrieal (Uniregistry), Dave Evanson (Sedo) und Andee Hill (Donuts). Die jeweiligen Einschätzungen fallen entsprechend der jeweiligen Profession und Interessen aus.

So blickte Dave Evanson (Sedo) auf den allgemeinen Markt und erklärte .com nach wie vor zum „König“ des Handels, auch wenn die neuen Endungen langsam wahrgenommen werden. Gesucht seien nach wie vor kurze .com-Domains, insbesondere Drei-Zeichen-Domains, die gerne nach China gehen. Domain-Parking macht sich nach wie vor bezahlt und erleichtert den Verkauf von Domains. Evanson erwartet, dass künftig mehr Domain-Portfolien verkauft werden, mit Preismarken über US$ 500 Mio. Jeffrey Gabriel (Uniregistry) sieht dagegen den chinesischen Markt zurückhaltender, während Europa mehr Verkäufe aufweist. Die neuen Endungen erfahren mehr Transaktionen, allerdings nicht zu hohen Preisen. Der Brexit habe sich zeitweise bemerkbar gemacht, das Geschäft verlief etwas schleppender; mittlerweile ist das aber beinahe wieder ausgeglichen. Nat Cohen (Telepathy) sieht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach .com-Premium-Adressen, die als Brand genutzt werden können. Der indische Markt wächst derzeit, während der chinesische Markt nach seiner Einschätzung weiterhin starke Nachfrage aufweist. Auch Andrew Rosener (Media Options) sieht eine hohe Nachfrage nach Ein-Wort- und starken Zwei-Wort-.com-Adressen. Der Markt liefert jedoch nicht, weshalb seiner Einschätzung nach die Preise erheblich anziehen werden. Andy Booth schließlich sieht nach monatelanger Stagnation der Preise und einer Regression der Preise von unter anderem Drei-Zeichen-.com-Adressen, dass chinesische Endkunden die Wende am Markt bringen, was zu höheren Preisen im Herbst führen wird.

All diese Einschätzungen trafen bei dem ein oder anderen Leser nicht immer auf freundliche Ohren. Doch bewegen sich die Fachleute auf vernünftigen Bahnen: natürlich werden die neuen Endungen stärker auf den Zweitmarkt drängen. Und ohne Frage sind sehr gute .com-Adressen dünn gesät. Über die tatsächlichen Geschäfte werden wir wie gehabt berichten.

Den Artikel von Elliott Silver finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1449

Quelle: domaininvesting.com

AUS.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 345.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte wieder zwei Domains zu überragenden Preisen: mit co.ltd für US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-) war eine der neuen Endungen vorne mit dabei. Teurer war aber aus.com mit einem Preis von US$ 345.000,- (ca. EUR 302.632,-).

Die Länderendungen wiesen nicht diese extravaganten Preise auf, doch lieferten sie neben gut akzeptablen Preisen auch eine besondere Auswahl an Endungen auf. Die teuerste Domain kam aus Tuvalu: mojo.tv erzielte US$ 17.500,- (ca. EUR 15.351,-). Es folgte wieder eine Gruppe vom Britischen Territorium im indischen Ozean, angeführt von leaf.io für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-). Die britische Endung .uk selbst war diesmal gut vertreten. Daneben gab es Seltenes, wie h.gs für EUR 4.000,- aus Südgeorgien und Südliche Sandwich-Inseln, die finnische betway.fi für GBP 2.200,- (ca. EUR 2.538,-) und mit www.wf für EUR 2.500,- erstmals eine Domain aus Wallis und Futuna-Inseln, die französisches Territorium nord-östlich von Australien sind.

Mit aus.com zum Preis von US$ 345.000,- (ca. EUR 302.632,-) lieferte .com die teuerste Domain der vergangenen Woche, die sich auf Platz 9 der Jahresbestenliste 2016 einreiht. Die Domain kaufte ein US-amerikanisches Unternehmen, das vorrangig Sicherheitsdienste anbietet. An zweiter Position der .com-Domains lag mamma.com mit einem Preis von US$ 72.999,- (ca. EUR 64.034,-). Die Domain ging in australische Hände und liefert eine Suchmaschine. Es folgten ens.com für EUR 38.200,- sowie chapter.com für US$ 40.000,- (ca. EUR 35.088,-).

Zweitteuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche war co.ltd zu dem Preis von US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-). Damit lief einmal mehr eine Domain unter einer der neuen Endungen der Mehrheit den Rang ab. Neben ihr waren die Preise der drei weiteren nTLDs schwach, aber die Domain-Namen selbst dafür interessant: lotto.international und west.xyz erzielten jeweils US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-). Das doppelte Pferd horse.horse sprang nicht über die US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-) Hürde, was auch gar nicht nötig war.

Die sonstigen generischen Endungen waren dünn gesät, aber immerhin waren ultrasound.biz mit US$ 9.500,- (ca. EUR 8.333,-) und psychic.org mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.526,-) überdurchschnittlich teuer, so dass alles in Allem sich die vergangene Domain-Handelswoche sehr gut sehen lassen konnte.

Länderendungen
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mojo.tv – US$ 17.500,- (ca. EUR 15.351,-)

leaf.io – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
agor.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
oar.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
transact.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
sem.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.509,-)

sportsbettingtips.co.uk – GBP 3.200,- (ca. EUR 3.692,-)
biomag.co.uk – GBP 2.950,- (ca. EUR 3.404,-)
bettingguide.co.uk – GBP 2.250,- (ca. EUR 2.596,-)
creativedigital.co.uk – GBP 2.148,- (ca. EUR 2.478,-)

mymakeup.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
grazmobil.at – EUR 4.000,-
h.gs – EUR 4.000,-
myprotein.com.mx – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.884,-)
auction.es – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.631,-)
betway.fi – GBP 2.200,- (ca. EUR 2.538,-)
www.wf – EUR 2.500,-
democracy.ch – EUR 2.490,-
correlate.eu – EUR 2.100,-
mobio.de – EUR 2.066,-

Neue Endungen
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co.ltd – US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-)
lotto.international – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
west.xyz – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
horse.horse – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)

Generische Endungen
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ultrasound.biz – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.333,-)

psychic.org – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.526,-)
french.org – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.702,-)
carpool.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
mobizone.net – EUR 2.500,-

.com
—–

aus.com – US$ 345.000,- (ca. EUR 302.632,-)
mamma.com – US$ 72.999,- (ca. EUR 64.034,-)
ens.com – EUR 38.200,-
chapter.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.088,-)
hse.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.316,-)
43things.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.053,-)
paby.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.035,-)
clintonkaine.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
psychic.org – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.526,-)
realhosting.com – EUR 9.999,-
zoba.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
vidahotels.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.771,-)
woodpeckers.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.895,-)
donnie.com – US$ 8.502,- (ca. EUR 7.458,-)
h5h5.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-)
watch-guide.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.579,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – 2. DOMAIN-STAMMTISCH IM NOVEMBER

Unter dem Motto „Nach dem Stammtisch ist vor dem Stammtisch“ kündigt der Domain-Stammtisch München sein zweites Treffen in 2016 an: am 19. November sieht man sich wieder.

Der Domain-Stammtisch München ist ein privat organisiertes, loses Treffen der Domain-Branche. Das letzte Treffen am 30. Juli 2016 war ein Erfolg, so dass ein weiteres Treffen in Kürze Nahe lag. Das zweite Treffen findet am Samstag, dem 19. November 2016 ab 11:00 Uhr im Winterbiergarten des „Bamberger Haus“ in München statt. Erneut wird man sich über die guten alten Zeiten, aber auch aktuelle Themen austauschen. Schon jetzt haben sich neben den Organisatoren Tobias Sattler (CIO united-domains AG) und Jochen Kieler (CBDO Key-Systems) bekannte Namen aus der deutschsprachigen Domain-Branche angekündigt: Mit dabei sind Richard Wein (CEO nic.at) und Stefan Meinecke (CEO GreenSec).

Der zweite Domain-Stammtisch München 2016 findet am 19. November 2016 ab 11:00 Uhr im Gartenrestaurant Bamberger Haus, Brunnerstraße 2 in 80804 München statt. Die Teilnahme am Event ist kostenlos, aber für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://stammtisch.domains

Quelle: stammtisch.domains

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