Domain-Newsletter

Ausgabe #830 – 18. August 2016

Themen: .web – Donuts verklagt ICANN auf Schadensersatz | nTLDs – nächste Runde schon vor dem Jahr 2020? | TLDs – Neues von .archi, .merck und .uk | UDRP – „Le Tigre“-Marken bringen keinen Erfolg | URS – Virgin scheitert wegen Formalfehler | sex.live – nTLD bringt satte US$ 160.000,- | Berlin – Noch Plätze frei für die #soko16

.WEB – DONUTS VERKLAGT ICANN AUF SCHADENSERSATZ

Die Donuts-Tochtergesellschaft Ruby Glen LLC lässt im Streit um die neue Top Level Domain .web nicht locker: vor einem US-Gericht hat man die Internet-Verwaltung ICANN auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Die Erfolgsaussichten sind jedoch bescheiden.

Wie bereits berichtet, hat die US-amerikanische Nu Dot Co LLC im Rahmen einer von ICANN veranstalteten „auction of last resort“ für eine neue Rekordsumme von US$ 135 Mio. den Registry-Vertrag für .web ersteigert. Allerdings hatte man dabei einen finanzstarken Partner im Rücken: die .com-Verwalterin Verisign Inc. hat inzwischen bestätigt, eine Vereinbarung mit Nu Dot Co getroffen zu haben, die notwendigen Mittel für das .web-Gebot zur Verfügung zu stellen. Mit Zustimmung von ICANN soll letztlich der Registry-Vertrag für .web auf VeriSign übertragen werden. So einfach gibt sich Donuts aber nicht geschlagen: am 08. August 2016 erweiterte man eine bereits vor dem United States District Court of California anhängige Klage gegen ICANN um eine Schadensersatzforderung gegen ICANN in Höhe von mindestens US$ 22,5 Millionen. Dieser Betrag orientiert sich offenbar an jenem Anteil, den Donuts erhalten hätte, wenn sich die insgesamt sechs unterlegenen Bewerber der .web-Auktion gütlich, also ohne eine ICANN-Auktion, geeinigt hätten.

Allerdings bestehen begründete Zweifel, dass Donuts mit dieser Klage Erfolg hat. Zunächst sieht das Bewerberhandbuch eine Regelung vor, die den Gang vor ein Zivilgericht ausschließt. Ob diese Klausel rechtswirksam ist, ist zwar umstritten; im Fall von .africa hatte ein Gericht vorläufig geurteilt, dass sie gegen § 1668 des kalifornischen Civil Code verstößt. Eine rechtskräftige Entscheidung gibt es bisher aber nicht. Des Weiteren erhebt Donuts den Vorwurf, dass es ICANN auf eine „auction of last resort“ angelegt habe, um damit Einnahmen zu erzielen, die es bei einer gütlichen Einigung nicht gegeben hätte. Über bloße Behauptungen geht dieser Vorwurf jedoch bisher nicht hinaus, zumal aktuell noch offen ist, wie ICANN die Auktionserlöse verwenden wird. Ferner ist Donuts empört, dass .web am Ende bei VeriSign landet. Über den Umweg Nu Dot Co habe VeriSign ohne eigene Bewerbung für .web offensichtlich versucht, wettbewerbs- und kartellrechtliche Vorwürfe zu vermeiden, da .web allgemein als stärkster Konkurrent für .com und .net gilt. Beweise für diese Behauptung gibt es bisher jedoch ebenfalls nicht; VeriSign könnte genauso gut erst nach Schließung des Bewerberfensters entschieden haben, sich zu engagieren. So könnte VeriSign zumindest theoretisch den Registry-Vertrag mit ICANN für .com und .net verlieren, so dass es aus unternehmerischer Sicht sogar dringend geboten war, mit .web eine Alternative zu schaffen.

Eine Klage gegen Nu Dot Co oder VeriSign selbst hat Donuts bisher wohl noch nicht erhoben. Dies lässt die Vermutung zu, dass die Endung .web nun rasch in das Delegierungsverfahren übergehen kann, um so die Voraussetzung für eine Domain-Registrierung zu schaffen. Konkrete Termine für eine Sunrise-Period oder gar den Start der Live-Phase hat VeriSign bisher aber nicht veröffentlicht; möglicherweise wartet man ab, bis der Registry-Vertrag auch formell von Nu Dot Co übertragen wurde. Hoffnung auf eine rasche Registrierung sollte man sich also besser nicht machen.

Die Klageerweiterung von Ruby Glen LLC finden Sie unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/donuts-225.pdf

Quelle: domainnamewire.com

NTLDS – NÄCHSTE RUNDE SCHON VOR DEM JAHR 2020?

Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, die nächste Einführungsrunde für neue Top Level Domains bereits früher als gedacht zu starten: galt bisher das Jahr 2020 als möglicher Zeitpunkt, könnte es nun sogar noch schneller gehen.

„In den vergangenen Monaten gab es ein wachsendes Interesse am Zeitplan für die nächste Bewerbungsrunde”, hatte Akram Atallah, Präsident von ICANNs Global Domain Division, im Oktober 2014 verkündet. Doch anlässlich des Anfang Mai 2016 in Genf abgehaltenen „World Summit on the Information Society“ (WSIS) ruderte Atallah zurück und deutete an, dass wohl erst das Jahr 2020 ein realistischer Zeitpunkt für die nächste Einführungsrunde sei: „Depending on the changes needed from this round to next, the work could take us into 2020 before we can open the next round.“ Damit betonte er, dass man in jedem Fall erst die aktuelle Einführungsrunde auswerten werde, um die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Damit zielte er insbesondere auf die von der US-Regierung angestrebte Stärkung der Verbraucherinteressen ab. Allerdings besteht kein Zweifel, dass es weitere Einführungsrunden geben wird; das Bewerberhandbuch sieht sogar ausdrücklich vor, die nächsten Runden so schnell wie möglich zu starten.

Und dieses „so schnell wie möglich“ könnte nach Ansicht von Dr. Steve Crocker, Chair des Board of Directors von ICANN, nun sogar noch eher sein als gedacht. In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Schreiben vom 5. August 2016 an James Blade, Chair von ICANNs GNSO-Council (Generic Names Supporting Organization), bat Crocker explizit um Mitteilung, welche kritischen Aspekte einer weiteren Runde entgegen stünden. Wörtlich führte Crocker aus: „The Board is cognizant that it may be difficult to provide a firm answer at this stage of the process as the reviews are still underway and the PDP is in its initial stages of work, but if any consideration has been given in relation to whether a future application process could proceed while policy work continues and be iteratively applied to the process for allocating new gTLDs, or that a set of critical issues could be identified to be addressed prior to a new application process, the Board would welcome that input.“ Mit „reviews“ spielt er hierbei unter anderem auf eine globale Verbraucherbefragung an, die von der US-Regierung gefordert wird. Zudem wird ein Policy-Prozess (PDP) initiiert, der sich ebenfalls umfassend mit den Ergebnissen der aktuellen Runde befasst. Maßgeblich ist jedoch vor allem, dass Crocker eine weitere Runde vorbereiten will, bevor der Policy-Prozess abgeschlossen ist. Zumindest zwischen den Zeilen gibt Crocker damit zu erkennen, dass er aufs Gas drücken will. Einen konkreten Termin für die nächste Runde nannte er jedoch nicht.

Wer ICANN in den vergangenen Jahren verfolgt hat, sollte in die Ausführungen von Crocker aber besser nicht zu viel interpretieren. Bevor nicht die komplizierte IANA-Transition abgeschlossen ist, dürfte der Fokus kaum auf noch mehr Domain-Endungen gerichtet werden, zumal die bisherige Runde noch gar nicht abgeschlossen ist. Allerdings wurde bereits diskutiert, dass sich die kommende Runde auf .brands beschränkt, so dass der Aufwand geringer gehalten werden könnte. Angesichts der bisher bescheidenen Resonanz auf .brands muss man aber auch hieran zweifeln.

Das Schreiben von Steve Crocker finden Sie unter:
> http://domainincite.com/docs/crocker-to-bladel-2016-08-05.pdf

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .ARCHI, .MERCK UND .UK

Der Streit um die Marken-Endung .merck hält an: weder das deutsche Unternehmen noch die vormalige US-Tochter konnte sich den Status als „community TLD“ sichern. Derweil wildert Afilias im Registry-Markt bei .archi, während Nominet die Schiedsgerichtsregelungen schärft – hier unsere Kurznews.

Afilias, bekannt geworden als Verwalterin der Top Level Domain .info, hat auf dem Registry-Markt zugeschlagen: zu öffentlich nicht näher bekannten Konditionen hat man die irische StartingDot Limited übernommen. Wesentlicher Teil des Pakets sind die Rechte an den drei neuen Top Level Domains .archi, .bio sowie .ski. Die Registrierungszahlen dürften dabei aber kaum den Ausschlag gegeben haben: .bio kommt aktuell auf 14.818 Domains, .archi auf 6.676 und .ski auf 6.311. Während .bio und .ski als „unrestricted“ TLDs für jedermann erhältlich sind, ist die Registrierung unter .archi im Wesentlichen Architekten vorbehalten. Afilias ficht das nicht an; stattdessen hält man alle drei Endungen für eine sinnvolle Ergänzung zu .organic, .green, .blue und .pro, die bereits von Afilias verwaltet werden. Und Afililias will noch mehr: die eMail-Adresse WeBuyTLDs@Afilias.info ebnet den Weg für weitere Zukäufe.

Die Darmstädter Merck KGaA, Bewerberin um die neue globale Top Level Domain .merck, muss einen Rückschlag einstecken: Das Community Priority Evaluations Panel von ICANN hat .merck den Status einer Community-Endung verweigert. Von 16 möglichen Punkten erreichten die Darmstädter 11; mindestens 14 Punkte hätten es aber sein müssen. Allerdings ging es auch der in New Jersey ansässigen Merck Registry Holdings Inc. nicht besser, im Gegenteil: die Mitbewerberin um .merck erreichte lediglich 9 Punkte. Die Begründung lag für das Panel auf der Hand: keines der beiden ursprünglich verbundenen Unternehmen konnte belegen, alleine für die „Merck-Community“ zu stehen. Sollten sie sich nicht beide gütlich einigen, käme es wohl in Kürze zu einer Premiere: der ersten von ICANN geleiteten Versteigerung einer .brand im Rahmen des nTLD-Programms. Naheliegender dürfte jedoch sein, dass beide Unternehmen eine Art Gentlemen’s Agreement treffen, um beide .merck mit verwalten zu können. Otto Normaluser betrifft die Debatte wohl eher nicht: mit einer offenen, also für alle frei zugänglichen Registrierung ist nicht zu rechnen, egal wer die Endung .merck letztlich verwaltet.

Nominet, Registry der britischen Länderendung .uk, hat Details ihres Streitschlichtungsverfahrens Dispute Resolution Service (DRS) Policy geändert. Die Änderungen sind überwiegend formeller Natur. So müssen beispielsweise eingereichte Beweismittel mit einem ebenso klaren wie beschreibenden Dateinamen versehen werden. Sollte der streitige Domain-Name über einen „privacy service“ bzw. „proxy service“ registriert worden seien, behält sich Nominet nun das Recht vor, die WHOIS-Daten zu aktualisieren und den „wahren“ Domain-Inhaber preiszugeben. Kleinere Modifikationen erfährt auch der Beibringungsgrundsatz: so sind die Schiedsrichter zwar nicht verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen; sie sind jedoch berechtigt, öffentlich zugängliche Informationen auszuwerten. Verfügt der Schiedsrichter über zusätzliches, streitrelevantes Material, kann er dies verwerten, muss aber die Parteien informieren. Schließlich erfolgt die Auswahl der Schiedsrichter auf rotierender Basis; die umstrittene „cab-rank rule“ entfällt. Die neuen Regelungen treten am 1. Oktober 2016 in Kraft.

Weitere Informationen zu den Änderungen im DRS von Nominet finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1442

Quelle: afilias.info, icann.org, nominet.uk

UDRP – „LE TIGRE“-MARKEN BRINGEN KEINEN ERFOLG

Ein Unternehmen mit dem Namen „Le Tigre 360 Global“ und diversen alten „Le Tigre“-Marken scheiterte im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor dem National Arbitration Forum (NAF) gegen die Exebridge Inc., die Inhaberin der Domain letigre.com ist.

Die Le Tigre 360 Global LLC ist seit 1982 Inhaberin einer US-amerikanischen Wort-/Bild-Marke „Le Tigre“ sowie weiterer Marken. Sie sieht ihre Markenrechte durch die Domain letigre.com verletzt. Inhaberin der Domain ist die Exebridge Inc., die die Domain im Oktober 1995 registriert hatte. Damals führte sie noch den Namen LeTigre Solutions Inc., den sie im Jahr 2014 in Exebridge Inc. änderte. Die Domain wies nie irgendwelche Inhalte auf. Die Inhaberin nutzte sie aber ausgiebig für geschäftlichen und internen eMail-Verkehr. Sie erhielt zahlreiche Anfragen, auch von der Beschwerdeführerin, die Domain zu verkaufen, aber sie wies diese immer zurück, weil sie die Domain behalten will. Der Beschwerdeführerin hielt die Gegnerin entgegen, bei ihrer Marke handele es sich lediglich um eine Wort-/Bild-Marke; der Begriff „Le Tigre“ sei generisch und weit verbreitet. Die Beschwerdeführerin wies darauf hin, sie sei seit 1993 auch Inhaberin einer dänischen Wortmarke „Le tigre“. Die Gegnerin meinte dazu, die Beschwerdeführerin operiere in einer anderen geographischen Region, weshalb sie und ihre Marken ihr bei Registrierung der Domain nicht bekannt waren. Sie selbst sei 19 Jahre unter dem Namen Le Tigre Solutions Inc. tätig gewesen, bevor sie ihren Namen 2014 in Exebridge Inc. (FKA) (formally known as) LeTigre Solutions Inc. änderte. Die Beschwerdeführerin startete vor dem National Arbitration Forum (NAF) ein UDRP-Verfahren, als Panelist war Charles K. McCotter Jr. berufen.

Charles K. McCotter Jr. wies die Beschwerde zurück, da die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis nicht erbrachte, wonach die Gegnerin keine Rechte und legitimen Interessen an dem Begriff und der Domain letigre.com habe (NAF FA1606001681089). Er stellte fest, dass zwar Wort-/Bild-Marken für ein UDRP-Verfahren nicht ausreichten, aber die Beschwerdeführerin nachgewiesen habe, Inhaberin einer Wortmarke, wenn auch in Dänemark, zu sein. Diese Marke und die Domain seien identisch. Dass es sich bei „Le Tigre“ um einen generischen Begriff handelt, ändere nichts an dieser Einschätzung. Bei der Frage nach einem Recht oder rechtlichen Interesse seitens der Domain-Inhaberin an der Nutzung der Domain und des Begriffs scheiterte die Beschwerdeführerin, da die Gegnerin den von ihr vorgebrachten Anscheinsbeweis widerlegte. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, die Gegnerin firmiere nunmehr unter Exebridge Inc., und die Domain weise keine Inhalte auf, entkräftete die Gegnerin einerseits damit, dass sie die Domain seit mehr als 20 Jahren für eMail-Korrespondenz nutzt. Eine Domain müsse nicht zwingend Inhalte aufweisen, um legitim genutzt werden, soweit sie anderweitig für eMail genutzt wird, meinte McCotter mit Verweis auf andere UDRP-Entscheidungen. Andererseits spiegele die Domain auch den Unternehmensnamen wieder. Damit, so schloß McCotter, scheitere der Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin. Auf die Frage der Bösgläubigkeit ging McCotter gar nicht weiter ein. Er erklärte schlicht, die Beschwerdeführerin scheitere auch an dieser Voraussetzung, da die Gegnerin die Domain geschäftlich genutzt habe. Damit wies McCotter die Beschwerde insgesamt zurück und entschied auf Verbleib der Domain bei der Beschwerdegegnerin.

Manchmal, so will uns diese UDRP-Entscheidung sagen, nützen die besten und ältesten Marken nichts, wenn eine Domain nur ordentlich registriert und genutzt wird. Auch die Änderung des Unternehmensnamens der Gegnerin wirkte sich nicht schädlich aus, da der frühere Name im neuen Namen weiter transportiert wird.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain letigre.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1681089.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

URS – VIRGIN SCHEITERT AN EINEM SCHREIBFEHLER

In einem aktuellen URS-Verfahren um die Domain virginmedia.vip scheiterte der Virgin-Konzern wegen einer Kleinigkeit. Die Anforderungen an das URS-Verfahren sind nicht hoch; allerdings müssen sie auch eingehalten werden, um erfolgreich die Suspendierung einer Domain zu erwirken.

Die „Virgin Enterprise Limited“ of London ging im Rahmen eines Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahrens gegen Wang Hong Wei aus China vor, weil der die Domain virginmedia.vip am 09. Mai 2016 registriert hatte. Die Beschwerdeführerin sieht ihre Markenrechte verletzt und trug entsprechend vor dem National Arbitration Forum (NAF) vor. Sie verwies auf ihre zahlreichen Marken, auf ihre Markeneinträge im Trademark Clearinghouse (TMCH) und reichte das so genannten SMD-File ein, das die im TMCH eingetragenen Daten zur Marke „Virgin Media“ wiedergibt, allerdings nicht den Inhaber ausweist. Vor dem National Arbitration Forum (NAF) beantragte sie die Suspendierung der Domain virginmedia.vip für die Dauer ihrer Registrierung.

Als Entscheider dieser Sache war Rechtsanwalt Peter Müller berufen, der den Antrag auf die Suspendierung der Domain zurückweisen musste, weil die Beschwerdeführerin nicht mit der Markeninhaberin identisch ist (NAF Claim Number: FA1607001683953). Dem Panelist Peter Müller fehlte hier der unmittelbare Nachweis für die Marke auf Seiten der Beschwerdeführerin. Diese hatte eine Liste mit zahlreichen Marken vorgelegt sowie den SMD-File des Trademark Clearinghouse, der allerdings keinen Markeninhaber ausweist. Eine Markenurkunde oder zumindest einen aktuellen Ausdruck der offiziellen Markendatenbank legte sie nicht vor. Keine der vorgelegten Nachweise zeigten die Identität der Antragstellerin „Virgin Enterprise Limited“ und Markeninhaberin „Virgin Enterprises Limited“. Rechtsanwalt Peter Müller schaute sich aber auch die Markeneinträge der Beschwerdeführerin an, konnte jedoch keine Marke feststellen, die auf die Beschwerdeführerin „Virgin Enterprise Limited“ registriert ist. Damit lag kein Nachweis Seitens der Beschwerdeführerin vor, Inhaberin der Marke „Virgin Media“ zu sein. Es stimmten letztlich Beschwerdeführerin und Markeninhaberin nicht überein. Damit hatte die Beschwerdeführerin es versäumt, eine klaren und überzeugenden Beleg für die Inhaberschaft an einer validen internationalen oder nationalen Marke „Virgin Media“ zu erbringen. Danach war die Prüfung weiterer Tatbestandsvoraussetzungen nicht mehr geboten. Müller wies die Beschwerde auf Suspendierung der Domain virgin media.vip zurück und räumte dem Beschwerdegegner wieder die Kontrolle über seine Domain ein.

Die URS ist ein schnelles und günstiges Verfahren, das keine hohen Ansprüche an die Beschwerdeführer stellt. Die Sachlage muss einfach und klar sein, und der Beschwerdeführer muss korrekte Angaben zum Sachverhalt machen und die notwendigen Unterlagen vorlegen, damit der Entscheider ohne jeden Aufwand eine Entscheidung treffen kann. Anders wäre das Verfahren nicht so schnell und günstig durchzuführen. Doch je einfacher ein Rechtsstreit und -verfahren aussieht, desto leichter lassen sich Fehler machen. Virgin scheiterte hier im Grunde an einem Tippfehler, der den Entscheider bindet. Er kann im Rahmen des Verfahrens nicht nachfragen und um Korrekturen bitten. Das sieht das URS-Verfahren nicht vor. Nach unserer Recherche hat Virgin weder vor dem National Arbitration Forum (NAF) noch vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein ergänzendes UDRP-Verfahren hinsichtlich der Domain virginmedia.vip anhängig gemacht, was strategisch sinnvoll gewesen wäre. Bei einem UDRP-Verfahren besteht, anders als beim URS-Verfahren, die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen.

Die UDRP-Entscheidung zur Domain virginmedia.vip finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1683953D.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

SEX.LIVE – NTLD BRINGT SATTE US$ 160.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich widersprüchlich: viele Domains wurden nicht gehandelt, aber dafür gab es gleich drei Domains, die sechsstellige Zahlen erzielten. Die deutsche Endung war schwach repräsentiert.

Zwei Domain-Namen mit neuen Endungen sorgten vergangene Woche für die sehr guten Preise: sex.live fand für US$ 160.000,- (ca. EUR 142.857,-) und porn.live für etwas geringere US$ 120.000,- (ca. EUR 107.143,-) den ersten Inhaber. Auf Basis solcher Registrierungen können einige Betreiber neuer Endungen durchaus gut leben. Ebenfalls bei den neuen Endungen dabei war aupair.world, die schöne EUR 5.000,- erzielte. Die sonstigen generischen Endungen waren hingegen sehr schwach besetzt, die beste Domain war border.org, die EUR 3.000,- kostete.

Die Länderendungen zeigten gemischte Qualitäten. Mit der peruanischen mail.pe lag ein Außenseiter mit US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-) vorne, gefolgt von mio.tv für US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-) aus Tuvalu. Die deutsche Endung startete erst bei EUR 5.000,- mit der Domain epartner.de. Sie lieferte noch drei weitere Domains, darunter die verquere wettbonus-vergleich.de für stolze EUR 2.235,-. Mit reichlichen Verkäufen gesegnet war .io, die Endung des Britischen Territoriums im Indischen Ozean. Sie lieferte fünf ordentliche Verkäufe, angefangen mit advance.io für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-) bis hin zu exit.io für immerhin US$ 2.728,- (ca. EUR 2.436,-).

Die Endung aller Endungen, .com, lieferte gutes Zahlenmaterial. Zunächst war da ued.com, die mit einem Preis von US$ 150.000,- (ca. EUR 133.929,-) zweitteuerste Domain der vergangenen Woche war. Ihr folgte tin.com mit US$ 77.000,- (ca. EUR 68.750,-). Von höherem Interesse dürfte die Zifferndomain 121212.com sein, die nette US$ 12.010,- (ca. EUR 10.723,-) erzielte und sich selbstverständlich nun in chinesischer Hand befindet. Insgesamt war die vergangene Domain-Handelswoche sehr erfreulich.

Länderendungen
————–

mail.pe – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)
mio.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
eztrader.it – US$ 8.688,- (ca. EUR 7.757,-)
shops.be – EUR 7.500,-
incassobureaus.nl – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-)

epartner.de – EUR 5.000,-
21tage.de – EUR 3.611,-
mobilfunk-zubehör.de (IDN) – EUR 2.500,-
wettbonus-vergleich.de – EUR 2.235,-

advance.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
buddy.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
shape.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
ego.io – US$ 3.575,- (ca. EUR 3.192,-)
exit.io – US$ 2.728,- (ca. EUR 2.436,-)

vino.mx – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.463,-)
tire.in – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.420,-)
inbox.ly – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
search.pl – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)
skins.eu – EUR 2.529,-
pampa.com.ar – EUR 2.499,-

Neue Endungen
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sex.live – US$ 160.000,- (ca. EUR 142.857,-)
porn.live – US$ 120.000,- (ca. EUR 107.143,-)
aupair.world – EUR 5.000,-
pneus.online – EUR 2.000,-
soren.xyz – US$ 1.250,- (ca. EUR 1.116,-)

Generische Endungen
——————-

border.org – EUR 3.000,-
bitmain.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.232,-)
hdb.net – US$ 2.290,- (ca. EUR 2.045,-)
cheguevara.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
datahouse.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)

.com
—–

ued.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 133.929,-)
tin.com – US$ 77.000,- (ca. EUR 68.750,-)
joejohnson.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 18.750,-)
globalpoker.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)
biciclette.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
121212.com – US$ 12.010,- (ca. EUR 10.723,-)
visagate.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
lasiweijiasi.com – EUR 8.880,-
antique-guide.com – GBP 6.844,- (ca. EUR 7.946,-)
nosecrets.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.857,-)
mipiaci.com – US$ 8.600,- (ca. EUR 7.679,-)
real-estate-guide.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-)
campus365.com – EUR 6.500,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – NOCH PLÄTZE FREI FÜR DIE #SOKO16

Nur noch wenige Tage bis zur Sommerkonferenz (#soko16) von telemedicus.info, die zusammen mit dem Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) am 03. und 04. September 2016 im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum in Berlin veranstaltet wird.

Die Telemedicus-Sommerkonferenz findet zum dritten Male statt, diesmal unter dem Titel „Die Macht der Plattformen“. Die Internetplattformen erfüllen wichtige Aufgaben für die Informationsgesellschaft und haben Einfluss auf unser Leben. Es stellt sich die Frage, ob sie auch öffentliche Aufgaben erfüllen und sie deshalb mehr unter öffentlicher Kontrolle stehen müssten? Als Redner und Referenten, die zu den Fragen Stellung nehmen, konnten unter anderem die Europaabgeordnete Julia Reda für die Keynote und Rechtsanwältin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gewonnen werden, sowie zahlreiche Professoren, Experten aus der Wirtschaft und spezialisierte Anwälte.

Die Telemedicus #soko16 findet vom 03. bis 04. September 2016 im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum, Geschwister-Scholl-Straße 1-3, 10117 Berlin, statt. Die Teilnahme kostet zwischen EUR 5,- und EUR 35,-. Derzeit sind noch Plätze verfügbar. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.telemedicus.info/soko16/

Quelle: telemedicus.info

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