Domain-Newsletter

Ausgabe #827 – 28. Juli 2016

Themen: .web – Ruby Glen klagt auf Verlegung der Auktion | DNSSEC – ICANN bereitet Schlüsseltausch vor | TLDs – Neues von .brussels, .fr und .ie | UDRP – Nike verliert Streit um nikegoogle.com | WIPO – BMW erringt Sieg um bmw—deutschland.info | jade.com – Steine für US$ 1.250.000,- Scheine | München – Domain-Stammtisch im Hirschgarten

.WEB – RUBY GLEN KLAGT AUF VERLEGUNG DER AUKTION

Der Wettstreit um die neue Top Level Domain .web landet vor Gericht: mit einer gegen ICANN gerichteten Klage will die Donuts-Tochter Ruby Glen LLC in praktisch letzter Minute verhindern, dass die für 27. Juli 2016 angesetzte „auction of last resort“ stattfindet. Zuvor waren bereits die Schlund Technologies GmbH als auch Radix FZC mit Verlegungsanträgen gescheitert.

Bereits seit mehreren Monaten weist der Auktionskalender der Internet-Verwaltung ICANN den 27. Juli 2016 als jenen Tag aus, an dem mit .web eine der attraktivsten Endungen aus dem nTLD-Programm meistbietend versteigert werden soll. Unmittelbar vor diesem Termin überschlagen sich jedoch die Ereignisse: Am 11. Juli 2016 wandten sich Thomas Mörz, Geschäftsführer der in Regensburg ansässigen Schlund Technologies GmbH, als auch Brijesh Joshi, Director bei Radix FZC, an ICANN und baten um die Verlegung des Termins. Beide gehen davon aus, dass sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse beim Mitbewerber Nu Dot Co LLC geändert haben könnten und ein unbekannter, aber finanzstarker Dritter wie zum Beispiel VeriSign oder Neustar das Ruder bei Nu Dot Co übernommen hat. Das „Board Governance Committee“ von ICANN schloss sich dieser Vermutung aber nicht an; auf Nachfrage habe Nu Dot Co erklärt: „[n]either the ownership nor the control of Nu Dotco, LLC has changed since we filed our application.“ Folglich wies man den Verlegungsantrag am 21. Juli 2016 zurück.

Doch damit will sich nun die zu Donuts gehörende Ruby Glen LLC nicht zufrieden geben. Über die Kanzlei Cozen O’Connor erhob man am 22. Juli 2016 Klage zum „district court for the central district of california“ gegen ICANN. In einer 30-seitigen Klageschrift erhebt Ruby Glen diverse Vorwürfe, darunter Vertragsverletzung und unlauteren Wettbewerb. Den Kern der Klage bilden dabei Vorwürfe, wie sie zuvor auch Schlund und Radix geäussert haben. So sei Nicolai Bezsonoff, der in der Bewerbung noch als „secondary contact, manager and COO“ gelistet gewesen sei, inzwischen bei Nu Dot Co ausgeschieden; außerdem gebe es Hinweise, dass der Vorstand von Nu Dot Co um „several others“ erweitert wurde. Schließlich habe Nu Dot Co erklärt, vor geschäftlichen Entscheidungen mit den „powers that be“ sprechen zu müssen, was ebenfalls auf einen Führungswechsel hinweise. Es gäbe somit Änderungen gegenüber den Angaben in der Bewerbung, welche nicht offengelegt worden seien. Eine Einschaltung des Ombudsman von ICANN habe ebenfalls zu keinem Ergebnis geführt. Vor diesem Hintergrund begehrt Ruby Glen eine gerichtliche Anordung, die ICANN dazu verpflichtet, die Auktion zu verlegen. Ausserdem möchte man Schadensersatz für erlittene und künftige Verluste, die Ruby Glen mit mindestens US$ 10 Mio. beziffert.

ICANN hat sich zu der Klage bisher nicht geäußert. Der letzte Eintrag zu .web datiert auf den 22. Juli 2016; an diesem Tag gab ICANN bekannt, dass die Auktion planmäßig am 27. Juli 2016 stattfindet. Bestätigte Hinweise darauf, dass Nu Dot Co gegenüber ICANN die Unwahrheit gesagt haben könnte, gibt es aktuell ebenfalls nicht. Spätestens am 27. Juli 2016 wissen wir allerdings mehr.

Die Ablehnung des Verlegungsantrags durch ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1433

Die Klage von Ruby Glen LLC finden Sie unter:
> http://domainincite.com/docs/donuts-v-icann-complaint.pdf

Quelle: icann.org, domainincite.com

DNSSEC – ICANN BEREITET SCHLÜSSELTAUSCH VOR

Die Internet-Verwaltung ICANN hat mit der Vorbereitung für den Tausch des DNSSEC-Schlüssels begonnen: ab Oktober 2016 startet die Generierung des neuen „key signing key“ (KSK). Abgeschlossen sein wird das gesamte Verfahren jedoch erst im März 2018.

Seit 2010 arbeiten die 13 Root-Nameserver des Domain Name Systems mit den „Domain Name System Security Extensions“ (DNSSEC). Dabei handelt es sich um eine Reihe von Internetstandards, die das Domain Name System um Sicherheitsmechanismen zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität erweitern. DNSSEC hilft insbesondere sicherzustellen, dass zu einer angefragten Domain die hinterlegte IP-Adresse zurückgeliefert wird. Dazu überprüft DNSSEC die Daten anhand von kryptografisch gesicherten Signaturen, die über die zu schützenden Daten errechnet und zusammen mit den Daten an den Client übertragen werden. Um digitale Signaturen zu erstellen, wird ein Schlüsselpaar generiert, das aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel besteht. Der private Teil ist dabei geheim und nur dem Besitzer bekannt. Der öffentliche Teil wird im DNS publiziert, und mit ihm kann eine Unterschrift, die mit dem privaten Schlüssel signiert wurde, überprüft und validiert werden. Die öffentliche Teil wird nun erstmals ausgetauscht.

Das Verfahren für den Schlüsseltausch ist vergleichsweise komplex und verteilt sich auf acht Phasen. Im ersten Schritt wird am 27. Oktober 2016 der neue „KSK-2017“ an der US-Ostküste von ICANN generiert. Im Februar 2017 ist er „operationally ready“, eine Kopie wird sodann im Februar 2017 an die US-Westküste weitergeleitet. Am 11. Juli 2017 erscheint der neue Schlüssel zum ersten Mal in der Root Zone, um am 11. Oktober 2017 ebenfalls zum ersten Mal die Root Zone zu signieren. Dies gilt als einer der heikelsten Zeitpunkte; im schlimmsten Fall lösen DNSSEC-signierte Top Level Domains nicht mehr auf und wären dann folglich nicht mehr erreichbar. Daher wird der alte, „KSK-2010“ genannten Schlüssel erst am 22. März 2018 aus der Root Zone entfernt; seine endgültige Löschung erfolgt erst im August 2018. Im Notfall wäre es also möglich, vom „KSK-2017“ auf den bisher verwendeten Schlüssel „KSK-2010“ zurückzuwechseln.

ICANN-CTO David Conrad betonte, dass jeder, der seine Hardware bereits korrekt konfiguriert hat, nichts weiter tun muss. Allerdings sei DNSSEC noch relativ neu und die neue Software nicht wirklich getestet; daher wolle man die Öffentlichkeit rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen informieren, um sich so darauf einstellen zu können. Dies sei auch ein Grund, weshalb sich das gesamte Verfahren vergleichsweise lange hinziehe. In absoluten Zahlen gibt es aktuell noch wenige Domains, die mit DNSSEC signiert sind; allerdings wird für die Zukunft ein rapider Anstieg erwartet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2016-07-22-en

Quelle: icann.org, denic.de, domainincite.com

TLDS – NEUES VON .BRUSSELS, .FR UND .IE

Domainer, aufgepasst: Domain-Namen mit dem irischen Länderkürzel .ie sollen in Kürze erstmals handelbar werden. Frankreichs AFNIC blickt derweil auf ein erfolgreiches Jahr 2015 zurück, während .brussels heiss sein will – hier unsere Kurznews.

Wie heiss ist .brussels? Diese Frage wollte die belgische Registry DNS Belgium geklärt haben und daher Margot Waty, eine Studentin von der Université libre de Bruxelles (ULB), hinter die Kulissen einer nTLD blicken lassen. Herausgekommen ist eine 15-seitige Studie, die sich mit neuen Domain-Endungen mit Schwerpunkt auf .brussels beschäftigt hat. Ginge es nur nach Zahlen, wäre .brussels eher cool: rund 18 Monate nach ihrem Live-Start gibt es rund 6.350 Registrierungen. Löst man sich aber von einer solchen kommerziellen Betrachtung, wie sie vor allem in der Presse angestellt wird, ist .brussels gleichwohl heiss: zahlreiche .brussels-Domains dienen öffentlichen Zwecken. Diese Endung schafft zudem eine eigene Marketing-Identität. Top Level Domains wie .com oder .net sind gesichtslos, bei .brussels dagegen stellt jeder sofort die Verbindung zu Brüssel her. Die Ergebnisse der Studie lassen sich auf viele andere Endungen übertragen, so dass sie nicht nur deshalb lesenswert ist. Der Download der englischsprachigen Studie ist ab sofort möglich.

AFNIC, Verwalterin der französischen Länderendung .fr, hat ihren Jahresbericht 2015 veröffentlicht. Demnach begann man das Jahr mit 2.853.406 Domains und konnte in der Folge um 3,2 Prozent zulegen. Damit hat man die fünf Prozent aus dem Jahr 2014 nicht mehr erreicht, liegt jedoch über dem Schnitt anderer europäischer Endungen von 2,7 Prozent. Die „renewal quote“ blieb mit 81,7 Prozent nahezu konstant hoch. Erfreulich ist ausserdem, dass die Produktionskosten je .fr-Domain von EUR 3,60 auf EUR 3,50 sanken. Stolz zeigt sich AFNIC, dass sämtliche 14 in eigener Verwaltung befindlichen nTLDs wie .ovh, .paris und .bzh inzwischen online sind, auch wenn die Registrierungszahlen aktuell noch unter den Erwartungen liegen. Der gesamte Report in englischer Sprache mit diesen und weiteren Details kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.

Gute Nachricht für Domain-Händler: die irische Domain-Registry IE Domain Registry Limited (IEDR) bereitet neue Vergaberegeln vor, die einen privaten Verkauf von .ie-Domains möglich machen würden. Aktuell ist eine Weiterveräußerung von bereits registrierten .ie-Domains strikt untersagt; IEDR hat sich sogar das Recht vorbehalten, .ie-Domains zu löschen, die zum Verkauf angeboten werden oder verkauft wurden. Das ist nicht mehr zeitgemäß; zumindest Privatverkäufe sollen nach Maßgabe einer neuen „secondary market-„Policy zulässig sein. Der Erwerber muss jedoch zur Registrierung von .ie-Domains berechtigt sein, insbesondere also eine nachprüfbare Verbindung zu Irland vorweisen können. Details will IEDR erst nach einer Befragung der Öffentlichkeit bekanntgeben, die noch bis zum 16. August 2016 andauert; eMails nimmt IEDR unter aftermarket-consult@iedr.ie entgegen. Bis wann diese neue „secondary market-„Policy eingeführt wird, ist derzeit noch offen.

Die Studie „How hot is .brussels?“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1431

Den Jahresbericht von AFNIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1432

Weitere Informationen zum „Secondary Market“ unter .ie finden Sie unter:
> https://www.iedr.ie/secondary-market/

Quelle: dnsbelgium.be, afnic.fr iedr.ie

UDRP – NIKE VERLIERT STREIT UM NIKEGOOGLE.COM

Nike Inc. versuchte, über ein UDRP-Verfahren an den Domain-Namen nikegoogle.com heranzukommen, was allerdings misslang: Der Einzelpanelistin Sandra J. Franklin fehlte Google als Dritter im Bunde des Verfahrens.

Die Nike Inc. wandte sich an das National Arbitration Forum (NAF), um einen Transfer der Domain nikegoogle.com auf sich zu erwirken. Nike sieht durch die Domain nikegoogle.com ihre Markenrechte verletzt. Die Domain befindet sich in italienischen Händen. Während Nike das Übliche vortrug, schwieg sich der Domain-Inhaber aus.

Einzelpanelistin Sandra J. Franklin wies die Sache kurzerhand im Vorfeld schon ab, da Nike Inc. alleine gegen den Domain-Inhaber vorging und nicht mit Google zusammen (NAF Claim Number: FA1606001679233). Franklin stellte, bevor sie in die eigentliche Prüfung der Voraussetzungen der UDRP ging, fest, dass es sich um einen Fall handelt, bei dem mit einem Domain-Namen sogleich zwei Marken verletzt werden. Nike trug vor, das Verfahren im Einvernehmen mit und für Google zu führen. Google sei damit einverstanden, dass Nike Inhaberin der streitigen Domain werde. Franklin stellte jedoch fest, dass eine der Beschwerdeschrift angehängte eMail von Google andeutet, dass Google den Transfer der Domain vom Verfahrensgegner auf sich verlangte, gegen Zahlung von bis zu US$ 100,- als Erstattung für die Registrierungskosten. Franklin verwies auf die Zusatzregeln des NAF, welche die Möglichkeit eröffnen, dass alle Betroffenen das Verfahren gemeinsam führen. Google war dem Beschwerdeverfahren jedoch nicht beigetreten. Seitens der Beschwerdeführerin sei keine Verbindung zu Google ersichtlich, die nahe legt, dass sie das Recht für sich in Anspruch nehmen könne, die Domain auf sich transferieren lassen zu können. Mithin scheiterte die Beschwerde daran, dass Nike nicht nachweisen konnte, Rechte an der Marke „Google“ zu haben oder solche für Google geltend zu machen. Franklin wies daher die Beschwerde zurück, und die Domain verblieb beim Beschwerdegegner in italienischer Hand.

Diese UDRP-Entscheidung deckt eine weitere Facette bei Domain-Streitigkeiten auf: Bei Verletzung von mehreren Marken müssen alle in ihren Rechten Verletzten zusammenwirken. Uns stellt sich aber die Frage, ob Sandra J. Franklin tatsächlich die Domain in Händen des Beschwerdegegners hat belassen müssen. Zunächst: wäre eine positive Entscheidung gefallen, wenn Nike lediglich die Löschung von nikegoogle.com beantragt hätte? Und gleich liegt die Frage nahe: wäre nicht auch beim Transferantrag eine Entscheidung auf Löschung der Domain möglich gewesen, quasi als Minus zum begehrten Transfer? Höchstwahrscheinlich gibt die UDRP das nicht her. Vorläufig ist nikegoogle.com erst einmal weiterhin online und macht auf uns den Eindruck einer betrügerischen Seite, auch wenn deutlich darauf zu lesen steht: „UNOFFICIAL PAGE – Google or Nike are not responsible of this content“.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain nikegoogle.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1679233.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

WIPO – BMW ERRINGT SIEG UM BMW—DEUTSCHLAND.INFO

Im Streit um die seltsame Domain bmw—deutschland.info konnte der BMW-Konzern vor der World Intellectual Property Organization in einem UDRP-Verfahren einen Sieg heimfahren. Der Inhaber, der sich als BMW-Mitarbeiter ausgab, nutzte nicht die Domain, aber eMails unter der Domain für dubiose Geschäfte.

Der BMW-Konzern wandte sich an die World Intellectual Property Organization (WIPO), um die Domain bmw—deutschland.info zu erlangen, weil sie meinte, sie verletze ihre Markenrechte. Ein Schwede hatte die Domain am 10. Oktober 2015 registriert, aber nie Inhalte hinterlegt. Er nutzte die Domain stattdessen, um unter eMail-Adressen wie store@bmw—deutschland.info Leute anzumailen und zu betrügerischen Käufen auf der Plattform quoka.com zu bewegen. Der Beschwerdegegner ließ sich zur Sache nicht ein.

Die in Indien gebürtige, kanadische Rechtsanwältin Cherise Valles wurde als Entscheiderin über die Beschwerde herbeigezogen. Sie gab der Beschwerdeführerin Recht und entschied auf Transfer der Domain bmw—deutschland.info (WIPO Case No. D2016-0906). Bei der Prüfung der Voraussetzungen der UDRP stellte sie fest, dass der Automobil- und Motorradhersteller BMW exklusiver Inhaber diverser Marken ist, die auf BMW lauten, unter anderem mit Priorität im Dezember 1917, November 1929 und September und Oktober 1955. Weiter sei BMW Inhaberin zahlreicher Domain-Namen wie bmw.de, die auf die Webseite „BMW Deutschland“ auflöst, sowie bmw.com und bmwgroup.com. Die Domain bmw—deutschland.info beinhaltet diese Marken und verstärkt mit dem geografischen Zusatz „Deutschland“ eine Verwirrung des Nutzers, der mit einer entsprechenden eMail des Absenders konfrontiert wird. Selbst die Endung .info trage zur Konfusion bei. Die Beschwerdeführerin lieferte den Anscheinsbeweis, dass der Beschwerdegegner kein Recht oder legitimes Interesse an der Domain hat. Dieser selbst nahm zur Sache nicht Stellung. Es sei nicht ersichtlich, so Cherise Valles, dass er Inhaber einer eigenen Marke ist oder eine entsprechende Geschäftsbezeichnung führt. BMW und seine Marken hingegen sind weltweit berühmt, weshalb der Beschwerdegegner von den Rechten der Beschwerdeführerin positiv gewusst haben muss. Unter dem Gesichtspunkt könne sein Interesse nicht rechtens gewesen sein. Laut dem unwidersprochenen Vortrag der Beschwerdeführerin nutzte der Gegner die Domain, um Mails zu versenden, aufgrund derer er betrügerische Geschäfte auf quoka.com initiierte, wobei er sich als BMW-Mitarbeiter ausgab. Dies sei kein gutgläubiges Angebot von Waren oder Dienstleistungen („bona fide“) im Sinne der UDRP. Schließlich beantwortete Cherise Valles noch die Frage nach der Bösgläubigkeit: Der Gegner nutzte die streitbefangene Domain, um geschäftlichen Gewinn zu erzielen, indem er bei Internetnutzern mit der Marke BMW Fehlvorstellungen erzeugte. Die Marken der Beschwerdeführerin waren lange vor der Domain registriert. Sie waren dem Beschwerdegegner auch bekannt, wie sich unter anderem daraus ergibt, dass er sich als Mitarbeiter von BMW ausgab. Schließlich nutzte er die Domain nicht für eine ordentliche Webseite, was einem „passivem Halten“ entspricht, das als Indiz für Bösgläubigkeit herangezogen werden kann. Mithin hatte er die Domain bösgläubig registriert und genutzt. Damit lagen alle Voraussetzungen der UDRP vor und Cherise Valles entschied auf Transfer der Domain.

Nicht immer weist das so genannte „passive Halten“ einer Domain auch auf Bösgläubigkeit. In diesem Fall war allerdings vom Vortrag der Beschwerdeführerin auszugehen, wonach der Beschwerdegegner die Domain für eMails nutzte, mit denen er Nutzer in die Irre und zu dubiosen Geschäften leiten wollte. Der Domain-Name kann unter solchen Umständen durchaus sperrig und wenig eingabefreundlich sein, wie „bmw—deutschland.info“. Dennoch bleibt nach wie vor die meistmissbräuchlich genutzte Domain-Variante von Markenbegriffen die 3W-Version: wwwmarke.tld. Auf diese ist zu achten.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bwm—deutschland.info finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1434

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

JADE.COM – STEINE FÜR US$ 1.250.000,- SCHEINE

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte, auch dank Uniregistry, ganz herausragende Zahlen. Mit jade.com zu US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.126.126,-) präsentiert ein aktueller Deal die bisher teuerste Domain in diesem Jahr.

Auch in dieser Woche sind wieder jede Menge ältere Domain-Verkäufe von Uniregistry dabei, die wir diesmal aber nicht herausgestellt haben. Doch die beiden teuersten Domains der vergangenen Woche sind hochaktuell: jade.com erzielte US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.126.126,-) und steht damit an erster Position der Jahresliste. Sie ist ganze US$ 50.000,- teurer als die zweitplatzierte la.com, die im Mai verkauft wurde. In der vergangenen Domain-Handelswoche an zweiter Position lag yk.com für US$ 900.000,- (ca. EUR 810.811,-); sie rangiert damit aktuell auf Platz vier der Jahresbestenliste. Darüber hinaus lieferte Uniregistry überwiegend die Zahlen der .com-Liste, darunter sechs der zehn Domains im sechsstelligen und acht im fünfstelligen Bereich.

Unter den Länderendungen stand sinterklaas.nl mit EUR 50.000,- an erster Position. Damit ist der Nikolaustag in diesem Jahr gerettet. Die britische Endung lieferte mit gdb.co.uk für US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-) die zweitteuerste Länder-Domain und einige weitere gut bepreiste Domains. Wie in den vergangenen Wochen immer wieder, war auch die kanadische Endung stark, diesmal mit gdb.co.uk für US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-) und zag.ca für US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-). Ebenfalls vorn mit dabei war die kolumbianische Endung .co mit unter anderem speed test.co für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-) und vier weiteren Domains. Die deutsche Endung dagegen hielt sich deutlich zurück.

Die generischen Endungen boten bei den nTLDs ganz überwiegend Material von Uniregistry. An oberster Stelle standen app.link zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 27.027,-) und tree.house für US$ 14.000,- (ca. EUR 12.613,-). Die alten generischen Endungen waren ebenfalls stark von Uniregistry eingefärbt, darunter friday.net zu US$ 22.000,- (ca. EUR 19.820,-), jubilee.net für US$ 19.200,- (ca. EUR 17.297,-) und snippet.net für US$ 17.500,- (ca. EUR 15.766,-). Aktuelle Verkäufe nicht von Uniregistry waren unter anderem wet.net für US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-), 7s.org für US$ 5.888,- (ca. EUR 5.305,-) und 7z.org für US$ 5.888,- (ca. EUR 5.305,-). Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte damit nicht nur wegen der Uniregistry Backlist hervorragende Zahlen: gerade die beiden teuersten Domains sind aktuelle Verkäufe und bringen diese Handelswoche an die Spitze dieses Jahres.

Länderendungen
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sinterklaas.nl – EUR 50.000,-

gdb.co.uk – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
bitcoin.co.uk – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.027,-)
choosewisely.co.uk – US$ 7.830,- (ca. EUR 7.054,-)
jando.co.uk – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
ay.co.uk – GBP 4.300,- (ca. EUR 5.131,-)

carloan.ca – US$ 36.000,- (ca. EUR 32.432,-)
zag.ca – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-)

speedtest.co – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
glossy.co – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-)
chance.co – GBP 5.950,- (ca. EUR 7.101,-)
weave.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
ivy.co – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)

gig.me – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
ever.us – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
xrite.de – EUR 5.000,-
zeitschrift.de – EUR 4.999,-
stackoverflow.cm – US$ 5.499,- (ca. EUR 4.954,-)
m.pe – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.595,-)
jeuxcasino.fr – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
ram.com.au – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
undo.io – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)

Neue Endungen
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app.link – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.027,-)
tree.house – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.613,-)
i.work – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
greenstone.group – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
planning.center – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)
nc.fit – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)

Generische Endungen
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friday.net – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.820,-)
jubilee.net – US$ 19.200,- (ca. EUR 17.297,-)
snippet.net – US$ 17.500,- (ca. EUR 15.766,-)
fashionable.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
trellis.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
carekit.org – US$ 7.450,- (ca. EUR 6.712,-)
crumble.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
vaping.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
wet.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
7s.org – US$ 5.888,- (ca. EUR 5.305,-)
7z.org – US$ 5.888,- (ca. EUR 5.305,-)
renaissance.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)
innerbalance.org – US$ 5.454,- (ca. EUR 4.914,-)
5524.net – US$ 5.180,- (ca. EUR 4.667,-)
vegasslots.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)

.com
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jade.com – US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.126.126,-)
yk.com – US$ 900.000,- (ca. EUR 810.811,-)
promotion.com – US$ 315.000,- (ca. EUR 283.784,-)
ada.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 180.180,-)
organicbaby.com – US$ 168.000,- (ca. EUR 151.351,-)
bookkeeping.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 135.135,-)
forexbrokers.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 135.135,-)
neverfail.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 135.135,-)
pah.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 103.604,-)
hox.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 90.090,-)
sniper.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 90.090,-)
gvip.com – US$ 88.000,- (ca. EUR 90.090,-)
cleartax.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 72.072,-)
countryinn.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 72.072,-)
waders.com – US$ 77.500,- (ca. EUR 69.820,-)
gyy.com – US$ 52.000,- (ca. EUR 46.847,-)
seif.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
supe.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
prebiotics.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 43.243,-)
voyant.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 40.541,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – DOMAIN-STAMMTISCH IM HIRSCHGARTEN

Aus gegebenem Anlass erinnern wir an den Münchner Domain-Stammtisch mit Tobias Sattler und Jochen Kieler, der am kommenden Samstag, den 30. Juli 2016, im großen Biergarten Hirschgarten stattfindet. Noch kann sich jeder zu dem Klassentreffen der Domain-Szene anmelden.

Der neue Münchner Domain-Stammtisch ist als loses Treffen der Domain-Branche konzipiert, dessen Teilnehmer über die guten alten Zeiten, aber auch die Zukunft des Internets und der Domain-Namen plaudern werden. Neben den Organisatoren Tobias Sattler (CIO, united-domains AG) und Jochen Kieler (CBDO, Key-Systems) des Münchner Domain-Stammtisches kommen unter anderem Stefan Meinecke (CEO GreenSec), Andreas Schreiner (CEO InterNetWire), Kathrin Hares (Key-Systems) und Stefan Panten (Ascio).

Der Münchner Domain-Stammtisch startet um 11:00 Uhr am 30. Juli 2016 und findet im großen Biergarten Hirschgarten, Neuhausen-Nymphenburg, Hirschgarten 1 in 80639 München, statt. Die Teilnahme am Event ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist aber auf 20 beschränkt, eine Anmeldung ist erforderlich. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://stammtisch.domains

Quelle: stammtisch.domains, tobiassattler.com, icannwiki.com

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