Domain-Newsletter

Ausgabe #825 – 14. Juli 2016

Themen: EU – Netzsperren gegen Terroristen geplant | Rightside – Donuts scheitert mit Übernahmeangebot | TLDs – Neues von .be, .dk und .uk | Start-Ups – UDAG-Studie zur Domain-Wahl | Tipp – Neuauflage von „Getting the Deal Through“ | ndw.com – neue Domain-Welle für US$ 47.000,- | September – 6. NRW IT-Rechtstag in Köln

EU – NETZSPERREN GEGEN TERRORISTEN GEPLANT

Der Innenausschuss des EU-Parlaments arbeitet weiterhin an der Einführung von Netzsperren: ein geänderter Entwurf für die EU-Terrorismusrichtlinie sieht zwar vor, dass Webangebote mit terroristischen Inhalten vorrangig zu löschen sind. Eine Sperrung soll jedoch ebenfalls zulässig werden.

Auslöser neuer Diskussionen um das Streitthema Netzsperren ist ein geänderter Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung. Berichterstatterin ist Monika Hohlmeier, seit 2009 Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments. Ihr überarbeiteter Entwurf sieht einen neuen Artikel 14a vor, der wie folgt lautet:

„Measures against illegal terrorist content on the internet

1. Member States shall take the necessary measures to ensure the prompt removal of illegal content publicly inciting to commit a terrorist offence, as referred to in Article 5, hosted in their territory and to endeavour to obtain the removal of such content hosted outside of their territory. When that is not feasible Member States may take the necessary measures to block the access to such content.

2. These measures must be set by transparent procedures and provide adequate safeguards, in particular to ensure that the restriction is limited to what is necessary and proportionate and that users are informed of the reason for the restriction. Measures on removal and blocking shall be subject to judicial review.

Demnach sollen illegale terroristische Inhalte unverzüglich aus dem Internet entfernt werden. Wenn das allerdings nicht möglich ist, soll es den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich gestattet werden, den Zugang zu solchen Webseiten zu blockieren. Damit verfolgt das EU-Parlament den Grundsatz „Löschen und Sperren“, anstelle des geforderten „Löschen statt Sperren“. Auffällig gegenüber der bisherigen Fassung ist insbesondere, dass die Beschränkung der Blockade auf das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaates gestrichen wurde.

Für den Arbeitskreis Zensur kommentierte Alvar Freude gegenüber netzpolitik.org die geplante Änderung scharf. „Alle Jahre wieder beglücken uns die Netzsperren-Fanatiker mit neuen Vorschlägen und Wünschen. Aber warum fragen sie vorher nicht jemanden, der sich auskennt? Denn in der Zwischenzeit gibt es genug Beweise, dass „Löschen statt Sperren“ funktioniert – selbst das BKA musste dies einsehen. Illegale Inhalte müssen – und können – an der Quelle entfernt werden, Netzsperren verhindern aber das Löschen und bauen eine Zensur-Infrastruktur auf, die eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist.“ Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen wie etwa der Chaos Computer Club und die Electronic Frontier Foundation haben ausserdem einen offenen Brief verfasst und appellieren darin an die EU-Abgeordneten, die Richtlinie in dieser Form nicht durchzuwinken. Wann über die Änderungen verbindlich abgestimmt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Quelle: heise.de, netzpolitik.org, deutschlandfunk.de

RIGHTSIDE – DONUTS SCHEITERT MIT ÜBERNAHMEANGEBOT

Die Rightside Group Ltd. bleibt standhaft: wie das Unternehmen am 05. Juli 2016 bekanntgab, hat man das US$ 70 Mio. schwere Übernahmeangebot des Konkurrenten Donuts Inc. abgelehnt. Allerdings dürfte der Poker in eine neue Runde gehen.

Erst vor wenigen Tagen war Donuts in die mediale Offensive gegangen und hatte mitgeteilt, gegen Zahlung von US$ 70 Mio. in bar das gesamte Registry-Geschäft von Rightside erwerben zu wollen. Rund 40 Endungen zählt derzeit das nTLD-Portfolio von Rightside, einer Tochtergesellschaft der in Santa Monica ansässigen Content-Fabrik Demand Media. Eine Übernahme sei ein Gewinn für alle Beteiligten, da die Herauslösung des Registry-Geschäfts von Rightside und die damit verbundene Trennung vom Registrar-Geschäft neues Potential erschließe. Das sah jedoch das „board of directors“ von Rightside anders: nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit unabhängigen Rechts- und Steuerberatern habe man das unaufgefordert abgegebene Angebot abgelehnt.

Taryn Naidu, CEO von Rightside, sparte in seiner öffentlichen Mitteilung nicht mit harscher Kritik. „Wir sind der Auffassung, dass das Angebot von Donuts den opportunistischen Versuch darstellt, Rightside´s wertvolles Portfolio an Domain-Endungen zu einem unterbewerteten Preis sowie einer Art und Weise zu erwerben, die nicht im besten Interesse der Gesellschafter liegt.“, so Naidu. Man fühle sich der klaren Strategie verpflichtet, an der führenden Rolle von Rightside weiter zu arbeiten, und sehe sich für weiteres Wachstum hervorragend positioniert. Für die kommenden drei bis fünf Jahre strebe man Erträge zwischen US$ 50 bis US$ 75 Mio. jährlich an; das Registry-Geschäft sei hierfür der Schlüssel zum Erfolg. Im ersten Quartal 2016 lagen die Erträge allerdings nur bei US$ 2,6 Mio.

Der Blogger Kevin Murphy von domainincite.com wirft jedoch bereits die Frage auf, ob Donuts sein Angebot nachbessert. Geht man von 40 nTLDs aus, die Rightside verwaltet, entspricht dies bei einem Preis von US$ 70 Mio. einem Durchschnittswert von US$ 1,75 Mio. pro nTLD; dies läge weit unter dem Durchschnitt von US$ 7 Mio., wie er bei ICANN-Auktionen gezahlt werde. Auch der Domainer Elliot Silver stellt offen zur Diskussion, welcher Preis für Rightside angemessen sei; der US-Anwalt und Domain-Experte Michael Berkens schätzt ihn bei deutlich über US$ 100 Mio. und wahrscheinlich sogar über US$ 150 Mio., immerhin könne Rightside mit seine Endungen auch eine erhebliche Anzahl registrierter Second Level Domains mitverkaufen. Donuts selbst schweigt sich öffentlich dagegen bisher aus.

Die Mitteilung von Rightside finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1422

Quelle: rightside.co, domaininvesting.com

TLDS – NEUES VON .BE, .DK UND .UK

Dänemark bittet um Volkes Stimme: zur Diskussion stehen mögliche einschneidende Änderungen für die Domain-Praxis. In Belgien klärt die Registry derweil die Rechtslage, während Nominet den Jahresbericht für das .uk-Streitschlichtungsverfahren veröffentlicht – hier die Kurznews.

Kann ein belgischer Richter eine .be-Domain beschlagnahmen? Es kommt – wie so oft in der Juristerei – darauf an. Im Zusammenhang mit dem seit Jahren in Schweden schwelenden Streit um Domains des Angebots „The Pirate Bay“ hat die Registry DNS Belgium Hinweise zur Rechtslage in Belgien gegeben. Demnach sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Gleich, ob Verletzung von Rechten des Geistigen Eigentums, wettbewerbswidrigen Handlungen oder strafbaren Inhalten – in jedem Fall entscheidet ein Richter. Außerdem gibt es einen bedeutsamen Unterschied zur Rechtslage in Schweden: von der Beschlagnahme betroffen wäre alleine der Domain-Inhaber, nicht die Registry. Letztere ist nur für administratives und technisches Management einer Domain zuständig. Wenn ein Gericht darauf entscheidet, eine Domain offline zu nehmen, wird sie zurückgezogen. Sowohl DNS Belgium als auch die für .eu zuständige EURid folgen einer Anordnung der Strafverfolgungsbehörden in jedem Fall. Ein Präzedenzfall war der Rechtsstreit „BAF vs. Telenet & Belgacom“; damals hatte ein Gericht entschieden, dass die beiden verklagten Provider entweder die IP-Adresse oder die Domain zu blockieren haben. Beides war allerdings ineffizient; wenige Tage nach der Entscheidung wurde schlicht die Domain gewechselt.

Die dänische Domain-Verwaltung DK Hostmaster ruft gemeinsam mit dem Danish Internet Forum (DIFO) die Community zur Beteiligung in der Frage des Umgangs mit rechtsverletzenden .dk-Domains auf. Demnach kann jeder, der eine Meinung zum Gebrauch und Missbrauch von .dk-Domains hat, diese per eMail übermitteln. Konkret geht es um die Frage, wann eine .dk-Domain suspendiert werden soll, ob die Inhaber-Daten validiert werden sollen und welche persönlichen Informationen weitergegeben werden dürfen. Zur Debatte steht beispielsweise die Einrichtung eines neuartigen „suspension board“, das über die Suspendierung entscheidet. Ausserdem denkt man darüber nach, die Validierung an die „NemID“ zu knüpfen, ein in Dänemark bereits im Online-Banking gebräuchliches Identifizierungsverfahren. Ausländische Personen könnten einen Aktivierungscode per Post erhalten. Wer Interesse hat: noch bis zum 15. August 2016 kann sich jedermann unter info@difo.dk einbringen.

Die Zahl der Streitschlichtungsverfahren nach dem Dispute Resolution Service (DRS) für .uk ist rückläufig. Wie die Registry Nominet in ihrem Jahresbericht 2015 bekanntgab, wurden 728 Beschwerden eingereicht, zwei mehr als noch im Vorjahr 2014. Allerdings ist die Zahl der .uk-Domains im gleichen Zeitraum um 118.000 angestiegen. Erstaunlich: in 160 Fällen gelangten die Parteien zu einer gütlichen Einigung durch eine von Nominet geleitete Mediation; in 93 Verfahren einigten sich die Parteien selbst. Ausserdem scheint das DRS vergleichsweise beklagtenfreundlich zu sein: in lediglich 53 Prozent der Verfahren entschied das Gericht auf Transfer; bei der UDRP liegt der Wert bei 70 Prozent und mehr. Außerdem habe der DRS insgesamt Gerichtskosten von GBP 7,74 Mio. (ca. EUR 9,1 Mio.) gespart, ausgehend von der Annahme, dass sonst üblicherweise GBP 15.000,- pro Verfahren anfallen. Mit einer Dauer von durchschnittlich 95 Tagen ist der DSR jedenfalls deutlich schneller als ein klassischer Zivilprozess; schon deshalb sollte man das Schlichtungsverfahren im Bedarfsfall in Betracht ziehen.

Die Erläuterungen zur Rechtslage von DNS Belgium finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1423

Den Jahresbericht 2015 von Nominets Dispute Resolution Service finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1424

Quelle: dnsbelgium.be, dk-hostmaster.dk, nominet.uk

START-UPS – UDAG-STUDIE ZUR WAHL DER DOMAIN

Die united-domains AG hat eine große Studie über die Namen von Start-Up-Unternehmen erstellt und dabei Domain-Namen von 1.300 deutschen Start-Ups untersucht. Neben diesen Daten über die genutzten Domain-Namen gibt es zudem Tipps, um Entscheidungen zur Namenswahl treffen zu können.

Auf elf thematisch differenzierte Seiten verteilt, findet man die Studie „Domain-Namen deutscher Start-Ups“ auf dem Weblog von united-domains.de. Die erste Seite gibt einen Überblick und Hinweise auf weitere Literatur und Quellen. Dort befindet sich auch die komplette Studie in einer Infographik zusammengefasst. Die wertvollen Betrachtungen, die sich auf den zehn folgenden Webseiten des Artikels dazu finden, sollte man aber nicht übergehen. Der erste Abschnitt widmet sich den Endungen, die deutsche Start-Ups für ihre Angebote nutzen. Hier hält man sich überwiegend an die deutsche Endung .de, die zusammen mit der Endung .com 92 Prozent aller genutzten Endungen umfasst. Leider fehlen an dieser Stelle differenzierende Angaben, wie diese 92 Prozent unter .de und .com aufgeteilt sind. Weiter sind .net, .org, .eu, .tv und .io beliebt. Der 2. Abschnitt liefert Informationen zur Verteilung der Endungen unter Typen: So sind 64,1 Prozent der genutzten Endungen ccTLDs (Länderendungen wie .de, .io, .tv), 35,7 Prozent gTLDs (.com, .net, .org), und lediglich 0,2 Prozent neue Endungen (nTLDs). Letztere scheinen bei den hiesigen Start-Ups noch nicht angekommen zu sein. Weiter geht es mit der Domain-Namens-Wahl, bei der nur 36 Prozent auf den eigenen Unternehmensnamen vertrauen, während bei 64 Prozent Domain-Name und Unternehmensname von einander abweichen. Immerhin bei 1,7 Prozent der Fälle sind Domain-Name und Top Level Domain zusammen mit dem Unternehmensnamen identisch. Einen Schwerpunkt bildet die Untersuchung im 4. Abschnitt zur Frage, ob man einen beschreibenden oder einen Phantasienamen wählt. Unter den deutschen Start-Ups halten sich beide Möglichkeiten die Waage: 50,6 der Start-Ups nehmen einen beschreibenden Namen, 49,4 Prozent haben Phantasie. An dieser Stelle werden die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten ausführlich untersucht und sogar ein Spracheingabetest mit Siri durchgeführt, nicht ohne auch auf andere intelligente Sprachsysteme zu verweisen. Darüber hinaus werden noch die Länge der Domains, die Frage des Bindestriches und die Einbindung von Zahlen sowie weitere Fragen und Daten behandelt.

Alles in allem gibt die aufwändige Studie einen Interessanten Einblick in die Domain-Wahl als solche und die der deutschen Start-Up-Szene im besonderen. Mit den zahlreichen Verweisen auf frühere Artikel zum Thema im Blog der united-domains AG und auf Artikel und Informationen Dritter, schärft sie die Sicht des Lesers und liefert hilfreiche Anregungen für die eigene Namenswahl, auch wenn man selbst kein Start-Up zu gründen gedenkt, sondern das eigene Geschäft im Internet präsenter machen will.

Sie finden die Studie „Domain-Namen deutscher Startups“ der united-domains AG unter:
> https://united-domains.de/startups

Disclaimer: domain-recht.de und der Domain-Newsletter sind Projekte des Starnberger Domain-Spezialisten united-domains AG.

Quelle: united-domains.de

TIPP – NEUAUFLAGE VON „GETTING THE DEAL THROUGH“

Im Juni veröffentlichte „Getting the Deal Through“ ein Kompendium zu Domains und Domain-Recht 2016 mit Informationen zu Domains und Domain-Recht in zehn Ländern. Wir haben uns den Abschnitt für Deutschland angeschaut.

Schon im vergangenen Jahr berichteten wir über den von Flip Petillion herausgegeben Titel „Domains & Domain Names“ von „Getting the Deal Through“. Damals ging es um die Ausgabe 2015, nun liegt die Ausgabe 2016 vor. Unter dem Motto „global questions. local answers“ bietet „Getting the Deal Through“ unter anderem dieses rund 60 Seiten dünne Büchlein an, in dem der aktuelle Stand von Domains und Domain-Recht der Länder Belgien, Bulgarien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Japan, Südafrika, Türkei, Großbritannien und USA von Fachleuten dargestellt sind. Zu Hong Kong finden sich keine Informationen mehr, aber dafür ist in der aktuellen Ausgabe Südafrika hinzugekommen. Die geballten Informationen kosten – wie auch schon im Vorjahr – US$ 425,-. Wir haben uns das Kapitel für das deutsche Recht angeschaut, das es bei Rechtsanwalt Peter Mueller (BPM legal) als neunseitige PDF-Datei zum kostenlosen Download gibt.

Für den Abschnitt über das deutsche Domain-Recht zeichnen Rechtsanwältin Brigitte Joppich (Würzburg) und Rechtsanwalt Peter Müller (München) verantwortlich. Der Inhalt erstreckt sich auf knapp viereinhalb zweispaltige Seiten der neunseitige PDF-Datei. Aus den 24 Fragen und Antworten im letzten Jahr wurden nun 26, in denen die Autoren Joppich und Müller einen souveränen Überblick zum Stand der deutschen Domain-Verwaltung und des deutschen Domain-Rechts in englischer Sprache liefern. Angefangen mit der Frage nach der deutschen Domain-Verwaltung und wie man .de-Domains registriert, über vorprozessuale Fragen, Abmahnung und geschützte Rechte, bis hin zu den entstehenden Kosten eines Gerichtsverfahrens. Die Fragen beantworten sie leicht verständlich und, obwohl nur begrenzter Raum zur Verfügung steht, umfassend und detailreich. Bei Fragen zur Rechtsprechung werden gerichtliche Urteile benannt, die bei weitergehenden Fragen, die sich dem Leser stellen, nachgeschlagen werden können. In der aktuellen Ausgabe bleibt, obwohl mehr Fragen zu beantworten waren, Platz für einen Infokasten mit „update and trends“, der sich mit der aktuellen Städtenamen-Domain-Rechtsprechung auseinandersetzt.

Wir empfehlen diese kleine Broschüre als kleines Vademekum zu Domain und Domain-Recht 2016 in Deutschland. Problematisch sind die engen Platzverhältnisse und der damit verbundene kleine Type. Für englischsprachige Leser wäre es sicher hilfreich, die Gesetzesbezeichnungen auch in deutscher Sprache anzugeben, damit die Normen leichter gefunden werden.

Den Outtake für deutsche Domains und das deutsche Domain-Recht des „Getting the Deal Through“-Kompendiums finden Sie bei Rechtsanwalt Peter Müller unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1426

Das vollständige Buch mit allen zehn Domain-Jurisdiktionen gibt es für US$ 425,- unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1427

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, eigene Recherche

NDW.COM – NEUE DOMAIN-WELLE FÜR US$ 47.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche war wieder die Endung .com maßgebend: ndw.com positionierte sich mit US$ 47.000,- (ca. EUR 42.342,-) auf Platz 1, gefolgt von selfies.com zu US$ 39.088,- (ca. EUR 35.214,-). Die sonstigen gTLDs waren gut vertreten, die neuen Endungen dafür aber kaum.

Berauschend waren die Zahlen der vergangenen Domain-Handelswoche nicht, aber .com bot doch einiges in kleiner Münze, wie die Drei-Zeichen-Domain ndw.com zum Preis von US$ 47.000,- (ca. EUR 42.342,-), selfies.com für US$ 39.088,- (ca. EUR 35.214,-) und mit v2v.com eine weitere Drei-Zeichen-Domain für US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-).

Die sonstigen generischen Endungen standen wieder etwas besser da: .org war mit der plakativen stopthehate.org zu US$ 24.888,- (ca. EUR 22.422,-) und ifm.org zu US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-) recht gut vertreten. Die Top Level Domain .net exzellierte mit einigen Drei-Zeichen-Domains wie ftp.net für US$ 8.010,- (ca. EUR 7.216,-) und ckk.net für US$ 2.615,- (ca. EUR 2.356,-). Die neuen Endungen lieferten lediglich pro.media zum Preis von US$ 4.200,- (ca. EUR 3.784,-).

Die britische Endung .uk lieferte die teuerste Länderdomain: tv-links.co.uk kostete US$ 18.420,- (ca. EUR 16.595,-). Wieder stark präsent war .io mit drei kurzen Domains, tile.io für sehr hohe US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-), par.io für eher brave US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-) und taste.io für geschmackvolle US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-). Die deutsche Endung .de bot mehr Masse als Klasse, nämlich fünf Domains, deren teuerste, akkumaster 24.de, EUR 4.500,- erzielte. Interessant war, dass die laotische Ein-Zeichen-Domain x.la lediglich GBP 6.000,- (ca. EUR 7.028,-) erzielte, aber auch das war nicht übel für die als „Los Angeles“ vermarktete Endung. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche eher schwach.

Länderendungen
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tv-links.co.uk – US$ 18.420,- (ca. EUR 16.595,-)

tile.io – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
par.io – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)
taste.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)

akkumaster24.de – EUR 4.500,-
onlineabnehmen.de – EUR 3.000,-
sgg.de – EUR 3.000,-
isys.de – EUR 2.600,-
kaesler.de – EUR 2.500,-

x.la – GBP 6.000,- (ca. EUR 7.028,-)
bedandbreakfast.co.nz – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.225,-)
apollo.vc – US$ 4.789,- (ca. EUR 4.314,-)
centrostorico.it – EUR 3.500,-
meilleureformation.fr – EUR 3.500,-
jurtschitsch.at – EUR 3.108,-
bouwsparen.nl – EUR 3.025,-
backend.eu – EUR 2.999,-
moo.in – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
risk.me – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.523,-)
circus.com.br – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.252,-)
opalescence.com.au – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.252,-)
skiphop.ca – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.252,-)

Neue Endungen
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pro.media – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.784,-)

Generische Endungen
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stopthehate.org – US$ 24.888,- (ca. EUR 22.422,-)
ifm.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
ftp.net – US$ 8.010,- (ca. EUR 7.216,-)
white.org – US$ 7.601,- (ca. EUR 6.848,-)
circle.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
transgender.org – US$ 3.433,- (ca. EUR 3.093,-)
ewert.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
ckk.net – US$ 2.615,- (ca. EUR 2.356,-)
sjb.net – US$ 2.610,- (ca. EUR 2.351,-)
qqj.net – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.297,-)
yly.net – US$ 2.310,- (ca. EUR 2.081,-)
rrg.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.072,-)
rationalrevolution.net – US$ 2.250,- (ca. EUR 2.027,-)
johannesburgsummit.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.982,-)
pkz.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.982,-)
digitalmoney.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.971,-)
xph.net – US$ 2.180,- (ca. EUR 1.964,-)
kpy.net – US$ 2.171,- (ca. EUR 1.956,-)
yzb.net – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.937,-)

.com
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ndw.com – US$ 47.000,- (ca. EUR 42.342,-)
selfies.com – US$ 39.088,- (ca. EUR 35.214,-)
oyy.com – US$ 34.999,- (ca. EUR 31.531,-)
nfr.com – US$ 33.600,- (ca. EUR 30.270,-)
codedelaroute.com – EUR 24.000,-
sesamo.com – EUR 22.500,-
techtemple.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.414,-)
fanny.com – US$ 14.100,- (ca. EUR 12.703,-)
diti.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.613,-)
presbyterian.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
yido.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
netco.com – US$ 10.200,- (ca. EUR 9.189,-)
atomizer.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
justmoney.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
tireoutlet.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
v2v.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – 6. NRW IT-RECHTSTAG IN KÖLN

Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) laden im September 2016 zum 6. NRW IT-Rechtstag in Köln. Die zweitägige Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle IT-rechtliche Themen.

Der 6. NRW IT-Rechtstag findet vom 08. bis 09. September 2016 in Köln statt. Die Moderation übernimmt RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln. Die Referenten kommen aus Nordrhein-Westfalen und stehen nach ihren Vorträgen zu ausführlichen Diskussionen bereit. So informiert beispielsweise Karsten Neumann über seine ersten Erfahrungen mit Privacy Shield, Rechtsanwalt Hans Michael Prange prüft Datenschutz bei Social Media, Rechtsanwältin Simone Lersch und Rechtsanwalt Dr. Michael Tsambikakis widmen sich der Durchsuchung und Beschlagnahme von IT-Systemen und Rechtsanwalt Dr. Marcus Werner referiert das leidige Kommen des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches beA. Der zweite Tag des 6. NRW IT-Rechtstages widmet sich mehr der Rechtsprechung des LG Köln und des OLG Köln. Wie man mit diesen kommuniziert, erklärt der IT-Sachverständige Dr. Thomas Schneider. Nach dem Ende des NRW IT-Rechtstages am 09. September um 18:30 Uhr gibt es noch ein Get-Together im Hotel am Wasserturm.

Der 6. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 08. September bis 18:30 am 09. September 2016 im Hotel im Wasserturm, Kaygasse 2, 50676 Köln, statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15 Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt weniger und bekommt weniger Fortbildungsstunden gutgeschrieben. Von diesen Kosten mitumfasst sind Getränke, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag und W-LAN im Tagungsraum.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1175

Quelle: Rechtsanwalt Ulrich Luckhaus, koelner-anwaltverein.de, davit.de

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