Domain-Newsletter

Ausgabe #823 – 30. Juni 2016

Themen: Österreich – OHG erschwert offenbar Netzsperren | US$ 70 Mio. – Donuts will Rightside übernehmen | TLDs – Neues von .bv, .cx und .eu | OLG Hamm – Namensschutz für Polizei-Domains | UDRP – kaernten.com ruhte 20 Jahre still | mallorca.net – Sonneninsel für EUR 30.000,- | München – Domain-Stammtisch im Hirschgarten

ÖSTERREICH – OHG ERSCHWERT OFFENBAR NETZSPERREN

Die österreichische LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H. ist vor dem Oberlandesgericht Wien vorläufig mit einem Versuch gescheitert, Netzsperren gegen vier Domains durchzusetzen. Die juristische Auseinandersetzung dauert jedoch an.

Seit sechs Jahren stehen sich die österreichischen Internetprovider und die Musik- bzw. Filmindustrie regelmäßig vor Gericht gegenüber, um über Netzsperren für Domains zu streiten, die zu illegalen Zwecken (meint Filesharing) genutzt werden sollen. Nachdem sich die Provider durch die Instanzen geklagt hatten, entschied der EuGH im 27. März 2014 (Az.: c-314/12), dass nach der unionsrechtlichen Regelung in Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29 die Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass die Rechteinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden. Dabei sieht der EuGH den Internetprovider als Vermittler im Sinne der Richtlinie an. Folge hieraus ist, dass einem Provider aufgegeben werden kann, den Zugang zu einer die Urheberrechte verletzenden Website zu sperren. Mit Beschluss vom 24. Juni 2014 (Az. 4Ob71/14s) bestätigte sodann auch der OGH innerstaatlich diese Netzsperren.

Im Jahr 2015 soll daraufhin die LSG versucht haben, per einstweiliger Verfügung eine Sperre der für Filesharing-Portale genutzten Domains thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to und 1337x .to durchzusetzen. Die LSG ist eine Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos. Sie nimmt auf Grundlage des österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 die Rechte von Künstlern, Musikproduzenten und Musikvideoproduzenten wahr. Die Gesellschaftsanteile werden zu 50% von der Österreichischen Interpretengesellschaft (ÖSTIG) und zu weiteren 50% vom Verband der Österreichischen Musikwirtschaft – IFPI Austria gehalten. Wie der Verband ISPA (Internet Service Providers Austria) mitteilt, blieb die LSG vor Gericht jedoch erfolglos; der OGH hob eine einstweilige Verfügung auf, mit der eine Reihe von Providern zunächst zur Sperre verpflichtet worden war. Somit steht den Nutzern der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort wieder offen.

Das Urteil des OGH ist öffentlich bisher nicht verfügbar; alle derzeit bekannten Informationen gehen auf eine Pressemitteilung der ISPA zurück. Demnach könnte eine Rolle gespielt haben, dass der BGH am 26. November 2015 die Aufhebung der Sperre der Webseiten 3dl.am und goldesel.to beschlossen und dabei unter anderem argumentierte habe, dass die Musikindustrie nachweisen müsse, dass sie zumutbare Nachforschungen über den tatsächlichen Rechteverletzer unternommen habe, bevor sie an die Provider herantreten kann, um Sperren zu fordern. Nach Angaben von Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, werden die Provider aktuell unfreiwillig in eine Richterrolle gedrängt, da sie beurteilen müssen, ob eine ausreichende Grundlage für eine Sperre vorliegt oder nicht. „Das Gut der Meinungsfreiheit im Internet dem Gewinnmaximierungsstreben der Verwertungsindustrie zu opfern, lehnt die ISPA in aller Entschiedenheit ab“, so Schubert. Auch wenn der Beschluss „Sperren auf Zuruf“ erschweren würden, sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten. Schuberts Befürchtung scheint nicht unbegründet, denn: Bereits wenige Tage nach dem richterlichem Beschluss über die Aufhebung der Sperre traf eine neue Welle an Sperraufforderungen für movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe sowie kinox.tv bei zahlreichen Providern ein.

Die Pressemitteilung der ISPA finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1415

Die Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2014 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/974

Die Entscheidung des EuGH finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/903

Quelle: ispa.at, lsg.at

US$ 70 MIO. – DONUTS WILL RIGHTSIDE ÜBERNEHMEN

Die Domain-Branche steht vor einer spektakulären Übernahme: Donuts Inc., Betreiberin von über 190 neuen Domain-Endungen, hat angekündigt, den Konkurrenten Rightside Group Ltd. erwerben zu wollen. Der Kaufpreis soll bei US$ 70 Mio. liegen und vollständig in bar gezahlt werden.

Rund 40 Endungen zählt derzeit das nTLD-Portfolio der Rightside Group Ltd., Tochtergesellschaft der in Santa Monica ansässigen Content-Fabrik Demand Media. Dabei dominiert .news mit aktuell rund 78.000 Registrierungen vor .rocks (69.000), .pub (67.500) und .ninja (52.000). Dieser Erfolg hat das Interesse der Konkurrenz geweckt: Wie Donuts in einer Pressemitteilung bekanntgab, wolle das 2010 gegründete und in Bellevue (Washington) ansässige Unternehmen gegen Zahlung von US$ 70 Mio. in bar das gesamte Registry-Geschäft von Rightside erwerben. Man habe zuvor schon nicht-öffentliche Angebote unterbreitet, die Rightside jedoch sämtlich außer Acht ließ. Donuts, das über 190 Endungen verwaltet und vor allem mit .guru (62.000 Registrierungen) und .email (55.000 Registrierungen) bekannt wurde, wolle damit seinen Weg weiterverfolgen, die Auswahl an non-.com, beschreibenden gTLDs zu vergrößern. Eine Übernahme sei ein Gewinn für alle Beteiligten, da die Herauslösung des Registry-Geschäfts von Rightside und die damit verbundene Trennung vom Registrar-Geschäft neues Potential erschließe.

Zur Erläuterung des Kaufpreises gab Donuts-CEO Paul Stahura an, dass die US$ 70 Mio. ungefähr 40 Prozent der Marktkapitalisierung von Rightside entsprechen würde. Die für eine solche Übernahme nötigen Geldmittel habe man in bar; allerdings behalte man sich ausdrücklich vor, den Markt parallel auch nach anderen strategischen Erwerbungen zu sondieren. Man freue sich, die Verhandlungen über eine Übernahme aufzunehmen und erwarte hierzu eine Antwort binnen zwei Wochen, gerechnet ab dem 24. Juni 2016.

Rightside gab sich in einer ersten Stellungnahme zurückhaltend. Das Unternehmen bestätigte den Eingang eines unaufgefordert abgegebenen, rechtlich nicht bindenden Angebots zur Übernahme des Registry-Geschäfts. Man schätze das Interesse von Donuts; die Geschäftsleitung bekenne sich gleichwohl weiterhin zu einer auf langfristige Wertoptimierung orientierten Strategie und werde daher jedes Angebot darauf prüfen, ob es im besten Interesse sowohl des Unternehmens als auch der Gesellschafter liege. Das Angebot von Donuts ist nicht das erste: im April 2016 hatte Daniel Negari, CEO der .xyz-Registry XYZ.COM LLC, für die von Rightside verwalteten Endungen .army, .dance, .dentist und .vet ein Angebot in Höhe von US$ 5 Mio. abgegeben. Bereits damals betonte Negari, für wie wertvoll er die Registry Rightside und ihre Vermögensbestandteile hält. Negari selbst hält 2,7 Prozent der Rightside-Anteile; die Gesellschaft insgesamt soll unter Einbeziehung des Registrar-Geschäfts mit eNom und Name.com zwischen US$ 150 Mio. und US$ 180 Mio. wert sein.

Die Pressemitteilung von Donuts finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1413

Die Pressemitteilung von Rightside finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1414

Quelle: donuts.domains, rightside.co, ntldstats.com

TLDS – NEUES VON .BV, .CX UND .EU

Die .eu-Registry EURid gibt Entwarnung: nach dem Brexit-Votum laufen die Briten jedenfalls vorläufig keine Gefahr, ihre .eu-Domains zu verlieren. Dagegen müssen die Holländer vorerst alle Hoffnung auf .bv begraben, während die Weihnachtsinsel mit Centralnic neu durchstartet – hier die Kurznews.

Die norwegische Domain-Verwalterin Norid hat die Verhandlungen mit der holländischen Registry SIDN über eine künftige Nutzung der Domain-Endung .bv abgebrochen. Bei dem Kürzel handelt es sich um die country code Top Level Domain der Bouvetinsel, einer unbewohnten Vulkaninsel im Südatlantik; sie wird von Norid verwaltet, aber nicht genutzt. Für SIDN wäre .bv interessant, weil in Holland das Kürzel „BV“ für „Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“ steht, das Pendant zur deutschen GmbH. Nach Angaben von Norid habe man jedoch am 21. Juni 2016 die Anweisung des Ministeriums für Transport und Kommunikation erhalten, .bv nicht freizugeben; die Gespräche mit SIDN habe man daraufhin beendet. Gründe für die ablehnende Entscheidung Norwegens wurden bisher öffentlich nicht bekannt; gerüchteweise sollen jedoch letztlich nicht allein sachlichen Argumente den Ausschlag gegeben haben.

Die in London ansässige CentralNic Ltd., Registry Service Provider für Länderendungen wie .la und .pw sowie zahlreiche Subdomains wie .com.de und .uk.com, will der Endung .cx neues Leben einhauchen. Die country code Top Level Domain der Christmas-Island, einer zu Australien gehörenden Insel im Indischen Ozean mit rund 2.000 Einwohnern, wird aktuell von einer Christmas Island Domain Administration Limited verwaltet. Centralnic plant, die Endung künftig als Akronym für „Customer eXperience“ zu vermarkten. In einer Pressemitteilung wird weiter erwähnt, dass .cx auch eine bekannte Abkürzung für „Cathay“ sei, einem historischen, vor allem von Marco Polo verwendeten Namen von China. Dies lässt den Schluss zu, dass Centralnic bei der Entscheidung für .cx auch den unverändert wachsenden Markt chinesischer Domain-Investoren im Visier hatte. Beschränkungen soll es keine geben; .cx-Domains können also von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden.

Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) hat jedenfalls vorerst keine Auswirkungen auf die Inhaber von .eu-Domains. Wie die Registry EURid kurzfristig mitteilte, plane man derzeit keinerlei Maßnahmen gegen .eu-Domains, die zu Gunsten von Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Umsetzung des so genannten „Brexit“ noch nicht beschlossen ist und die weiteren politischen wie juristischen Schritte noch nicht iniitiert worden sind. Allerdings könne sich dies ändern; wenn der Zeitplan und die Details des Brexit bekannt sind, erwartet EURid eine Weisung der EU-Kommission, wie man ihn für .eu umsetzt. Um eine .eu-Domain zu registrieren, muss man derzeit seinen Sitz innerhalb der EU, in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben. Offizielle Statistiken von EURid weisen aktuell rund 300.000 Inhaber von .eu-Domains mit Sitz in Großbritannien aus; sie alle könnten ihre Adresse im Zuge des Brexit verlieren.

Quelle: telecompaper.com, centralnic.com, eurid.eu

OLG HAMM – NAMENSSCHUTZ FÜR POLIZEI-DOMAINS

Dem OLG Hamm lag die Berufung der Inhaberin der Domain polizei-jugendschutz.de vor. In einer kurzen Entscheidung bestätigte es die Vorinstanz und machte klar, dass der Begriff „Polizei“ ein Name und das Land Nordrhein-Westfalen ein Träger dieses Namens ist.

Das Land Nordrhein-Westfalen nahm die Inhaberin der Domain polizei-jugendschutz.de in Anspruch. Sie selbst betreibt ein Portal „Jugendschutz – Polizei Nordrhein-Westfalen“ und kooperiert bei einem ähnlichen bundesweiten Angebot. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes ist Inhaberin zweier Wort-/Bild-Marken, in dem der Begriff der „Polizei“ Verwendung findet. Sie sieht ihre Marken- und Namensrechte durch die Domain polizei-jugendschutz.de verletzt. Die Domain-Inhaberin, die unter der Domain eine Informationsseite betreibt und Gewaltpräventionskurse anbietet, hält dem entgegen, für das Wort Polizei bestünde kein Namensrecht, es sei ein beschreibendes Wort. Das Wort Polizei sei auch nicht markenrechtlich schützbar, weshalb die Klägerin auch lediglich Wort-/Bild-Marken mit zusätzlichen Inhalten habe registrieren lassen können. Das Land Nordrhein-Westfalen verlangte dennoch unter anderem die Unterlassung der Nutzung der Domain und des Wortes „Polizei“ für Domains sowie die Freigabe der Domain durch die Domain-Inhaberin. Das von der Klägerin zunächst angerufene Landgericht Bochum gab der Klage statt (Urteil vom 30.06.2015, Az: 17 O 44/15). Die Beklagte ging sodann gegen das Urteil in Berufung zum OLG Hamm.

Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung des LG Bochum und wies die Berufung zurück, da tatsächlich eine Namensrechtsverletzung durch die Beklagte vorliege (Urteil vom 20.05.2016, Az.: 12 U 126/15). Dem Begriff Polizei komme Namensschutz zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen zu, da der Name ohne weiteres dem klagenden Land und seinen Einrichtungen zugeordnet werden könne. Der Begriff Polizei bezeichne die entsprechenden Behörden der Länder. Der Durchschnittsverbraucher gehe davon aus, dass das auf einem Gegenstand angebrachte Wort Polizei auf eine polizeiliche Widmung hinweist. Damit werde die Namensqualität der Bezeichnung bestätigt. Diesen Namen nutze die Beklagte unbefugt, da sie nicht Trägerin öffentlicher Gewalt ist. Durch den unberechtigten Gebrauch des Begriffs trat zudem eine Zuordnungsverwirrung ein, die sich bereits aus dem Vorhandensein der Domain polizei.de ergibt, die auf die Webseiten der einzelnen Landesbehörden weiterführt. Auf der Webseite der Beklagten werde nicht deutlich, dass sie keine offizielle Seite betreibt. Vielmehr legen schon die Farbgebung (blau) und viele abgebildete Gegenstände einen Zusammenhang zu offiziellen Polizeiseiten nahe. Außer im Impressum und der Kontaktseite werde nicht deutlich, dass es sich bei polizei-jugendschutz.de um die Seite eines privaten Anbieters handelt. Darüber hinaus sei die Klägerin selbst im Jugendschutz tätig und hat ein schützenswertes Interesse daran, nicht mit gewerblichen Zwecken in Verbindung gebracht zu werden. Besonders schützenswert sei dabei, dass die Polizeibehörden ausschließlich Aufgaben des Gemeinwohls wahrnehmen. Die Klägerin sei auch berechtigt, Ansprüche aus dem Namensrecht geltend zu machen, da sie – wie andere Bundesländer – Namensträger ist. Da auf diese Weise die namensrechtlichen Ansprüche erfolgreich waren, gab es für das OLG Hamm keinen Grund, auch markenrechtliche Ansprüche zu prüfen.

Die Qualität des Begriffs „Polizei“ ist damit geklärt. Man kann nur jedem abraten, .de-Domains, die auf Polizei lauten, zu registrieren. Das OLG Hamm ließ die Revision nicht zu, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern.

Die Entscheidung über die Domain polizei-jugendschutz.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1416

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: nrw.de

UDRP – KAERNTEN.COM RUHTE 20 JAHRE STILL

Im aktuellen UDRP-Verfahren um die Domain kaernten.com dürfte sich die Beschwerdeführerin gewundert haben, dass die Gegnerin unvermittelt gute Argumente für ihre Inhaberschaft an der 20 Jahre ungenutzten Domain aus dem Ärmel zauberte. Prompt ging die Beschwerdeführerin leer aus.

Die österreichische Kärnten Werbung Marketing & Innovationsmanagement GmbH mit Sitz in Klagenfurt wandte sich wegen der Domain kaernten.com im Wege eines UDRP-Verfahrens an die WIPO. Sie sah sich durch die von einem Dritten registrierte Domain an ihren Markenrechte verletzt. Im Verfahren nannte sie einerseits die österreichische Wort-/Bild-Marke „Kärnten“, die 1992 beantragt und registriert worden war, sowie die 1997 beantragte und eingetragene Wort-/Bild-Marke „Kärnten Card“ ihr Eigen. Sie meint, die Inhaberin der Domain kaernten.com habe diese registriert, um sie zu verkaufen, zu verpachten oder irgendwie anders zu transferieren. Beschwerdegegnerin und Inhaberin der Domain kaernten.com ist eine rumänische Tochtergesellschaft der Russmedia Holding GmbH. Am 05. September 1996 registrierte eine österreichische Tochter der Russmedia Holding die Domain und übertrug sie auf die aktuelle Inhaberin. Sie hält der Beschwerde entgegen, dass Kärnten der Name einer österreichischen Provinz ist und nicht im Wege einer Wort-/Bild-Marke monopolisiert werden könne. Die Russmedia betreibe bereits mehrere Informationsportale wie vienna.at und vorarlberg.at, und plane aus kaernten.com ein ebensolches Informationsportal zu machen.

Der schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini entschied den Fall als Einzelpanelist. Er wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin nicht den Anscheinsbeweis erbringen konnte, wonach die Gegnerin kein Recht und keine legitimen Interessen an der Domain hat (Case No. D2016-0824). Mondini führte nicht einmal die Prüfung der Identität von Marke und Domain-Name ordentlich zu Ende. Er war unsicher, wie der Umstand zu bewerten ist, dass es sich bei den Marken der Beschwerdeführerin um „Worte mit Designelementen“, kurz Wort-/Bild-Marken, handelt. Deshalb sprang er gleich weiter auf die Frage nach der Berechtigung oder legitimen Interessen der Beschwerdegegnerin, weil sie aufgrund des Informationsportale der Unternehmensmutter Russmedia jedenfalls zu bestätigen waren: Für Mondini war der Vortrag der Beschwerdegegnerin, man wolle eine Plattform mit regionalen Informationen unter der Domain kaernten.com entwickeln, wie unter vienna.at, ausreichend. Die Frage nach der Bösgläubigkeit erübrigte sich für ihn damit auch. Andrea Mondini wies die Beschwerde der Kärnten Werbung zurück.

Man möchte kaum glauben, dass ungenutzte geographische Domains doch berechtigt registriert sind. Doch das scheint jetzt besiegelt. Der Panelist, der hier keine falsche Entscheidung getroffen hat, scheint aber wenig interessiert gewesen zu sein. Die Sache musste wohl schnell vom Tisch; so überging er die Frage nach der Beurteilung von Wort-/Bild-Marken und stürzte sich sogleich auf den Punkt, der die Beschwerde zum Scheitern brachte. Mondini hätte neben der Frage nach den Wort-/Bild-Marken aber doch einmal überlegen können, warum die Russmedia ganze 20 Jahre braucht, um eine Plattform unter kaernten.com auf den Weg zu bringen, und auch, warum die Beschwerdeführerin ihrerseits 17 Jahre brauchte, ein UDRP-Verfahren anzustrengen. Notwendig war das allerdings nicht.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain kaernten.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1417

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

MALLORCA.NET – SONNENINSEL FÜR EUR 30.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte schwache Zahlen. Selbst die Endung .com kam mit brightenergy.com nicht über US$ 28.000,- (ca. EUR 24.779,-) hinaus. Den teuersten Domain-Namen verbuchte .net mit mallorca.net mit EUR 30.000,-.

Die sonstigen generischen Domain-Endungen konnten diesmal punkten: mallorca.net wurde mit dem Preis von EUR 30.000,- teuerste Domain der Woche. Die Domain ist beim Endkunden im Einsatz und vermittelt Unterkunftangebote auf der Mittelmeerinsel. Die weiteren Preise unter .org und .net lagen deutlich darunter. Die neuen Endungen waren dieses Mal nicht vertreten. Dafür bot .travel wieder zwei Verkäufe auf: die Domains transport.travel und transports.travel erzielten jeweils EUR 2.750,-. Erstere bietet der Käufer bereits zum Preis von EUR 8.644,- wieder an.

Die Länderendungen gaben kurz vor dem Brexit der britischen Endung nochmals eine Chance, die entsprechend reagierte und sich mit welcome.co.uk zum Preis von GBP 10.000,- (ca. EUR 12.987,-) knapp hinter die Spitze der Länderendungen setzte, und zumindest mit original.co.uk für EUR 6.000,- einen weiteren ordentlichen Preis anfügte. Doch teuerste Länderdomain der vergangenen Woche war – auch vor Absturz des Britischen Pfunds – die polnische ksiegiwieczyste.pl, die ganze EUR 13.000,- erzielte, aber noch keine Inhalte liefert. Die deutsche Endung war schwach besetzt, und die peruanische Endung ist wieder mit einer Ein-Zeichen-Domain vertreten: g.pe erzielte EUR 4.380,-.

Die Endung .com lieferte mit brightenergy.com zum Preis von US$ 28.000,- (ca. EUR 24.779,-) und weiteren Domains wie arbeitskleidung.com zu US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-) sowie xce.com zu US$ 21.000,- (ca. EUR 18.584,-) im unteren fünfstelligen Bereich keine überwältigenden Zahlen. Die letzte Domain-Handelswoche war nicht nur deswegen eher mäßig.

Länderendungen
————–

ksiegiwieczyste.pl – EUR 13.000,-

welcome.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.987,-)
original.co.uk – EUR 6.000,-
sword.co.uk – GBP 1.739,- (ca. EUR 2.258,-)
stolen.co.uk – GBP 758,- (ca. EUR 984,-)
shiny.co.uk – GBP 700,- (ca. EUR 909,-)

kreativ-werkstatt.de – EUR 2.500,-
stressregulierung.de – EUR 2.100,-
pomu.de – EUR 2.000,-
tierheld.de – EUR 2.000,-

bcsa.ca – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
skiphop.com.cn – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
welcome.co.nz – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.867,-)
chalet.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
g.pe – EUR 4.380,-
floridakeys.tv – US$ 2.269,- (ca. EUR 2.008,-)
vagner.eu – EUR 1.209,-
inbank.eu – EUR 999,-

Generische Endungen
——————-

transport.travel – EUR 2.750,-
transports.travel – EUR 2.750,-

mallorca.net – EUR 30.000,-
512.org – US$ 8.250,- (ca. EUR 7.301,-)
bebes.net – EUR 2.500,-
findengineeringschools.org – US$ 2.075,- (ca. EUR 1.836,-)
vrgame.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
electronicdiscovery.org – US$ 1.295,- (ca. EUR 1.146,-)

.com
—–

brightenergy.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 24.779,-)
arbeitskleidung.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
xce.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 18.584,-)
xbglobal.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
gatelink.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.062,-)
shopcore.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.735,-)
extremevideos.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
lufe.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
keylending.com – US$ 9.850,- (ca. EUR 8.717,-)
myfixer.com – GBP 5.800,- (ca. EUR 7.532,-)
cfcu.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.522,-)
ehardware.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
jobspotter.com – US$ 5.895,- (ca. EUR 5.217,-)
retroporn.com – US$ 5.759,- (ca. EUR 5.096,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – DOMAIN-STAMMTISCH IM HIRSCHGARTEN

Das Internet und Domain-Namen sind alt geworden. Was waren das für Zeiten vor 20 Jahren, als der Domain-King in das Domain-Geschäft eintrat. Die Auswahl an Domains war groß, die unter den Endungen klein und übersichtlich. Wer über die guten alten Zeiten, aber auch die Zukunft des Internets und der Domains plaudern will, trifft sich Ende Juli 2016 zum Domain-Stammtisch in München.

Tobias Sattler (CIO united-domains AG) und Jochen Kieler (CBDO, Key-Systems) sind Organisatoren dieses Münchner Domain-Stammtisches, der als loses Treffen der Domain-Branche gedacht ist. Im großen Biergarten des Hirschgartens trifft sich die Branche, um in lockerer Atmosphäre die guten alten Zeiten im Gespräch wieder aufleben zu lassen. Aber auch aktuelle Themen sollen angeschnitten werden. Bei schönem Sommerwetter verspricht der Tag im Hirschgarten für Domain-Nostalgiker wie für nTLD-Avantgarde angenehm anregende Stunden bereitzuhalten. Der Münchner Domain-Stammtisch ist sicher einen Besuch wert.

Der Münchner Domain-Stammtisch startet um 11:00 Uhr am 30. Juli 2016 und findet im großen Biergarten Hirschgarten, Neuhausen-Nymphenburg, Hirschgarten 1, 80639 München statt. Die Teilnahme am Event ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist jedoch auf 20 beschränkt. Für Essen und Getränke muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://stammtisch.domains

Quelle: stammtisch.domains, tobiassattler.com, icannwiki.com

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