Websperren

Bundesrat kritisiert WLAN-Gesetz der Bundesregierung

Der Bundesrat steht der von der Bundesregierung geplanten Einführung von Websperren durch die Änderung des Telemediengesetzes (WLAN-Gesetz) kritisch gegenüber: von der Verhältnismäßigkeit bis hin zum Overblocking erhebt die Länderkammer zahlreiche Bedenken.

Im Februar 2017 hatte das von Brigitte Zypries geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Referentenentwurf für ein 3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Damit soll die weite Verbreitung von WLAN befördert und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber geschaffen werden. Der Entwurf sieht dabei eine Neuerung vor, nämlich eine Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen für Sperren gegen einen Diensteanbieter. Konkret geht es um den neuen § 7 Absatz 4 des Telemediengesetzes; in der Entwurfsfassung lautet die Regelung:

Wurde ein Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen und besteht für den Inhaber dieses Rechts keine andere Möglichkeit der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter nach § 8 Abs. 3, der Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellt, die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.

Dieser Entwurf wurde dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt, die am 12. Mai 2017 veröffentlicht wurde. Die fünfseitige Stellungnahme liest sich wie ein Plädoyer gegen die geplante Regelung:

Der Bundesrat regt an, auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Regelung, die vorgeschlagenen technischen Maßnahmen zur Sperrung von Informationen zu prüfen. Eine Sperrung von Router-Ports oder Internetseiten dürfte für die vielfach betroffenen Laien in der Mehrzahl der Fälle technisch kaum realisierbar sein. Überdies erscheint fraglich, ob diese Maßnahmen ein zielführendes Mittel sind, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden, oder ob sie nicht von Anbietern bspw. illegaler Tauschbörsen umgangen werden können. Es ist dabei zu vermeiden, dass Diensteanbieter den Datenverkehr in ihren Netzen kontinuierlich beobachten und Router bzw. Software zum Blockieren von Webseiten entsprechend kontinuierlich anpassen müssen, da der damit verbundene Aufwand abschreckend wirken und sich damit negativ auf das Angebot öffentlicher WLANs auswirken könnte. Zudem sollte Overblocking in jedem Fall vermieden werden.

Mit seiner Kritik steht der Bundesrat nicht allein. So merkt auch Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., an:

Internetsperren sollten kein allgemeines Mittel sein, das bei jeder Art von Verletzungen des Rechts zum Einsatz kommt. Die langjährige Debatte in der Öffentlichkeit und auch im Parlament zeigt, dass Sperrmaßnahmen allenfalls das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben dürfen.

Der Digitale Gesellschaft e.V. geht noch weiter:

Im Übrigen sollte jedenfalls im Hinblick auf WLAN-Anbieter auch die Möglichkeit der Verpflichtung zu Websperren ausgeschlossen werden.

Ob sich die Bundesregierung davon noch vor der Bundestagswahl beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten; dem Bundestag bleiben nur noch vier Sitzungswochen, um über den Entwurf zu entscheiden.

Weitere Stellungnahmen, unter anderem vom BVCD (Bundesverband der Campingwirtschaft), dem DIHK, dem eco, dem EVVC (Europäischer Verband der Veranstalungs-Centren) finden Sie auf den Seiten des BMWi.

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