PROTECT IP

US-Senat treibt Websperren voran

Der US-Senat treibt seine Pläne zur Errichtung von Websperren voran: ein „PROTECT IP“ getaufter Gesetzesentwurf soll dem US-Justizministerium ein effektives Werkzeug zur Verfügung stellen, um unter anderem ausländische Domain-Namen zu sperren. Doch die Kritik reisst nicht ab.

Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property“ – hinter diesem als „PROTECT IP“ abgekürzten Wortungetüm steckt ein Gesetzesentwurf, der einen im November 2010 unter dem Titel „Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ (COICA) einbrachten Entwurf nicht nur ergänzt, sondern verschärft. Vorrangig zur Bekämpfung von Online-Kriminalität durch Piraterie von Musik, Kinofilmen und anderen Schmuggelgütern gedacht, soll das Gesetz die Grundlage dafür schaffen, nicht nur gegen einheimische wie ausländische Domain-Inhaber vorzugehen, sondern auch Internet-Provider oder Betreiber von Suchmaschinen dazu zu verpflichten, den Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten zu unterbinden. Kreditkarten- und sonstige Finanzdienstleistungsunternehmen sollen überdies dazu angehalten werden können, die Geschäftsbeziehung mit solchen Anbietern einzustellen. Während sich der COICA-Entwurf auf Domain-Namen konzentrierte, nimmt „PROTECT IP“ also nicht nur deren Inhaber, sondern auch Seitenbetreiber und zusätzliche Dritte in die Verantwortung. Zudem bietet der neue Entwurf auch den Rechteinhabern zusätzliche Möglichkeiten, zivilrechtlich gegen behauptete Rechtsverletzungen vorzugehen.

Die Kritik am geänderten Gesetzesentwurf ließ wie bei der Vorversion nicht lange auf sich warten. So weisen etwa die Blogger von techdirt.com darauf hin, dass der darin in Bezug genommene Begriff einer „Internet site dedicated to infringing activities“ viel zu weit und unklar sei, um etwaige Maßnahmen einzugrenzen. Zudem weise das Gesetz eine bedenkliche Lücke auf, wenn es für Maßnahmen gegen eine Domain bereits genügt, dass der Inhaber keinen Sitz innerhalb der USA hat. Vor allem aber gefährde das Gesetz den Betrieb von Suchmaschinen, da der Staatsanwalt anordnen könne, dass bestimmte Links aus dem Index entfernt werden müssen, was einen eklatanten Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit bedeutet. David Sohn vom Center for Democracy and Technology warnte vor Sperrstrategien, die sich in der Praxis als untauglich erweisen und stattdessen zu Kollateralschäden führen.

Der demokratische Senator Patrick Leahy, einer der Initiatoren des „PROTECT IP“, gab davon unbeeindruckt an, den Entwurf weiter verfolgen zu wollen. Ähnliche Gesetzespläne kündigte auch der republikanische Senator Lamar Smith für die kommenden Wochen an. Ob sie sich über die Kritik hinwegsetzen oder ihr Rechnung tragen, bleibt abzuwarten.

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