Im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken möchte das EU-Parlament die nationalen Behörden stärken: der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat eine Verordnung vorgelegt, die Internet Service Provider dazu verpflichten könnte, Webseiten abzuschalten.
Seit Mai 2016 arbeitet die EU-Kommission an dem Vorschlag für eine Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Procedure 2016/0148/COD). Der Vorschlag ist Teil des digitalen Binnenmarkts, einem geplanten Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der hauptsächlich auf die Wirtschaftsbereiche Digitales und Telekommunikation ausgerichtet sein soll. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission einen Entwurf erarbeitet, der dem IMCO zur Prüfung und Ergänzung vorgelegt wurde. Ziel der Verordnung ist es, EU-weit einheitliche Regelungen zu verabschieden, um rechtswidrige kommerzielle Internetangebote abschalten zu können. Um dies zu erreichen, sollen die nationalen Behörden zusätzliche Kompetenzen erhalten, um im Bedarfsfall einschreiten zu können.
Im Mittelpunkt der im Entwurf vorliegenden Verordnung steht dabei Artikel 8. Er soll gemäß Abschitt (g) den nationalen Behörden das Recht einräumen
to adopt interim measures, where there are no other means available to prevent the risk of serious and irreparable harm to collective interests of consumers, in particular requiring hosting service providers to remove content or to suspend a website, service or account, or requiring domain registries and registrars to put a fully qualified domain name on hold for a specified period of time.
Die Wahl der konkreten Sofortmaßnahme trifft die zuständige Behörde in eigener Verantwortung. Darüber hinaus sollen unter anderem Banken, Zahlungsdienstleister, Internet Service Provider und Domain-Registrare dazu verpflichtet werden, die Behörden durch Weitergabe von relevanten Informationen zu unterstützen, um Personen sowie Zahlungs- und Datenströme identifizieren zu können, sofern ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die britische IMCO-Vorsitzende Vicky Ford zeigte sich erfreut:
Der Entwurf ist ein großer Schritt für die Verbraucher in der EU. Betrüger machen an der Grenze keinen Halt.
Mit 33 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gab der Ausschuss seiner Berichterstatterin Olga Sehnalová den Auftrag, nunmehr die Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat fortzuführen, um eine Endfassung zu verhandeln. Der derzeit vorliegende Entwurf stellt also lediglich eine Momentaufnahme dar; ob und welche Regelungen in die Endfassung der Verordnung aufgenommen werden, bleibt abzuwarten.