DE-CIX

Mehr Überwachung für Internetknoten?

Das Bundesinnenministerium drängt im Zuge der Verhandlungen um eine große Koalition darauf, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsüberwachung am Frankfurter Internetknoten DE-CIX zu schaffen. Vom Betreiber kam prompt heftiger Protest.

Seit 1995 wird in Frankfurt/Main, inzwischen verteilt auf mehrere Rechenzentren, der »German Commercial Internet Exchange« (kurz DE-CIX) betrieben. Es handelt um einen Knotenpunkt, an dem Telekommunikationsunternehmen und Anbieter von Internetdiensten ihren Datenverkehr von einem Netz ins andere übergeben. Nach Angaben des Betreibers DE-CIX Management GmbH, einer hundertprozentigen Tochter des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, tauschen fast 600 Internet Service Provider aus knapp 60 Ländern einen großen Teil ihres Internetverkehrs über den DE-CIX, darunter Branchengrößen wie zum Beispiel 1&1, Facebook, Google und Telefonica. Dabei lag der durchschnittliche Datendurchsatz im November 2013 bei 1,6 Tbit pro Sekunde.

Diese riesige Datenmenge weckt offenbar Begehrlichkeiten der Politik. Unter der Überschrift »Themen der AG Inneres/Justiz« hat netzpolitik.org vor kurzem ein 30seitiges Forderungspapier veröffentlicht, das aus dem Bundesinnenministerium stammt und für die laufenden Verhandlungen um eine große Koalition dient. Darin wird die Forderung laut, die Ermittlungsinstrumente an aktuelle Herausforderungen anzupassen; es sei hierbei unerlässlich, zum Zweck der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr auf die Telekommunikationsverkehrsdaten zuzugreifen. Aufgrund eines nomadisierenden Internet-Zugriff, also einen wechselnden Zugang etwa durch offene WLANs oder Internet-Cafes, würden sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) entziehen. Es solle daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.

Dies will der Betreiber aber nicht hinnehmen. »Wir halten eine massenhafte und anlasslose Überwachung der Internetkommunikation von Bürgern und Unternehmen an Netzknoten wie dem DE-CIX, wie sie aktuell in den Medien skizziert wird, für verfassungswidrig.«, so Klaus Landefeld vom Beirat der DE-CIX Management GmbH.

Eine anlasslose Komplettüberwachung des Internetverkehrs an zentralen Netzknoten ginge weit darüber hinaus, denn sie würde nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Kommunikationsinhalte der betroffenen Bürger und Unternehmen umfassen. Sie geschähe nach dem Motto: Die Behörden sammeln erst mal alles und filtern dann die Informationen heraus, die sie sehen dürfen.“

Zugleich kündigte er an, im Fall einer Einführung alle möglichen rechtlichen Schritte zu prüfen. Ob sich das Bundesinnenministerium mit dieser Forderung durchsetzen kann, lässt sich derzeit nicht beurteilen.

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