EU

Kroes will keine »digitalen Handschellen«

Die EU-Kommission will am Grundsatz der Netzneutralität nicht rütteln. Dies betonte Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, und warnte zugleich Internet Service Provider (ISP) davor, ein Internet mit verschiedenen Geschwindigkeiten anzubieten – nicht ganz ohne Hintertür.

Lange schien der Grundsatz, dass Daten gleichberechtigt über das Internet transportiert werden, unverrückbar. Doch spätesstens seit Sommer 2010 mehren sich die Angriffe: nach Google und Verizon forderte auch der US-amerikanische Telekommunikationsanbieter AT&T eine Priorisierung des Datenstroms und damit beispielsweise die bevorzugte Datenübertragung gegen eine entsprechende Zusatzvergütung. Damit war die Politik auf den Plan gerufen; so forderte etwa das EU-Parlament die EU-Kommission dazu auf, die grundsätzliche Neutralität und Offenheit des Internets zu wahren und die Möglichkeiten der Endnutzer zu begünstigen, was den Zugang zu Informationen und deren Verbreitung sowie die Nutzung von Anwendungen und Diensten ihrer Wahl betrifft.

Und zumindest auf Seiten der EU will man nicht locker lassen. Anlässlich der World Wide Web Conference am 19. April 2012 in Lyon betonte Kroes in einer Rede nochmals, dass das Beste am Internet seine Offenheit sei. Konkret bezogen auf das Thema Netzneutralität wandte sich Kroes direkt an die ISPs und erinnerte sie daran, dass ihnen die EU offenen Wettbewerb gebracht habe; dies wiederum biete den Verbrauchern günstigere Geschäfte und maßgeschneiderte Dienstleistungen. Begrenzungen gleich welcher Art, sei es durch Kontrolle von Inhalten oder einer Drosselung von Geschwindigkeiten, erteilte sie eine klare Absage. Wörtlich sagte Kroes:


And I am committed to safeguarding net neutrality. Everyone should have the option of full access to a robust, best-efforts Internet.«

Allerdings schien sie sich eine Hintertür offen lassen zu wollen; Offenheit bedeute insoweit für sie nicht, dass man beschränkte Angebote verbiete; man solle jedoch offen und transparent damit umgehen, um den Verbrauchern die Wahl zu geben, welches Angebot sie annehmen. So gäbe es bereits jetzt zum Beispiel im Telekommunikationsbereich Tarife mit Mengenbegrenzungen an herunterladbaren Datenmengen; dies sei kaum als Zensur zu verstehen. Das Internet müsse frei sein von »digitalen Handschellen«, so Kroes weiter.

Als einziges EU-Mitgliedsland haben die Niederlande diesen Grundsatz der Netzneutralität gesetzlich verankert und Providern darin verboten, Pakete mit verschiedenen Internetgeschwindigkeiten anzubieten. Damit reagierten sie auf die Ankündigung des Providers KPN, zusätzliche Gebühren zu verlangen, wenn die Kunden Dienste wie Skype oder WhatsApp nutzen würden. Internetaktivisten wie die Organisation »La Quadrature du Net« zeigten sich dagegen enttäuscht über das langsame Tempo, in dem die Mühlen der EU mahlen. Bis allseits zufriedenstellende Regelungen gefunden sind, dürfte somit noch einige Zeit vergehen.

Quelle: reuters.com, europa.eu

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top