Netzneutralität

US-Gericht prüft FCC-Entscheid

Der Streit um die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität findet in den USA ein gerichtliches Nachspiel: die Branchenvereinigung USTelecom hat fristwahrend Klage erhoben. In Deutschland lockt die Bundesregierung derweil mit wirtschaftlichen Anreizen.

Ende Februar 2015 hatte die Federal Communications Commission (FCC) der Unsicherheit über die Zukunft des offenen Internets ein Ende gesetzt und Regeln verabschiedet, mit denen die Netzneutralität zementiert werden soll. Demnach untersagt die FCC gleich drei verschiedene Praktiken, nämlich Blocking (Provider dürfen den Zugang zu legalen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder unschädlichen Geräten nicht unterbinden), Throttling (Provider dürfen den Datenverkehr nicht beeinträchtigen) und Paid Prioritization (Provider dürfen ausgewählte Datenströme auch gegen Entgelt nicht bevorzugen). Eine Überholspur für den Datenverkehr soll es nicht geben. Gesetzlich sichergestellt wurde dies, indem »broadband Internet access service« als Telekommunikationsdienstleistung im Sinne von Title II des »Communications Act« gefasst und Section 706 entsprechend angepasst wird. Entsprechende Regelungen hat die US-Regierung am 13. April diesen Jahres im »Federal Register« veröffentlicht, 60 Tage später treten sie in Kraft.

Zumindest die Branchenvereinigung der Breitbandanbieter USTelecom will diese Entscheidung aber nicht widerspruchslos hinnehmen und hat Mitte April beim »US Court of Appeals« für den Distrct Columbia Klage erhoben. Darin bittet man das Gericht im Rahmen einer »supplemental petition for review« um die Prüfung der Entscheidung der FCC. Die eigentliche Klage kann im Internet noch nicht abgerufen werden, so dass Details der Einwendungen abzuwarten bleiben. Bisher heißt es lediglich, dass die Entscheidung der FCC nach Ansicht von USTelecom »willkürlich, unberechenbar und ermessenfehlerhaft« sei. Das Gericht möge die Entscheidung daher aufheben und zusätzliche Anordnungen treffen, die es für geboten halte. Bis wann über die Klage entschieden wird, lässt sich derzeit nicht absehen.

Unterdessen will die Bundesregierung durch wirtschaftliche Anreize dafür sorgen, dass der Grundsatz der Netzneutralität aufgeweicht wird. So zitiert die „Wirtschaftswoche“ aus einem vertraulichen Entwurf des Abschlussberichtes der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur »Stärkung von Investitionen in Deutschland«, die mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften besetzt ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Fördermaßnahmen nicht ausreichen, um den Rückstand beim Bau von Glasfasernetzen aufzuholen. Weniger Wettbewerb und eine Einschränkung der Netzneutralität seien erforderlich, damit mehr Anreize für Investitionen entstehen. Wörtlich soll es in dem Abschlussbericht heißen:

Durch die Aufhebung der Netzneutralität könnten die Netzbetreiber ihre Möglichkeiten zur Preis- und Produktdifferenzierung voll ausschöpfen, was die Anreize für Investitionen steigert.”

Die Endfassung des Berichts soll noch diese Woche an Gabriel übergeben werden.

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