Netzneutralität

EU-Parlament bleibt hart

In der Diskussion zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat um den Grundsatz der Netzneutralität scheinen sich die Fronten zu verhärten: In einem Entwurf für Kompromissanträge erneuert das Parlament seine Forderung, das Prinzip des offenen Internets gesetzlich festzuschreiben.

Im September des Jahres 2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents (»digital single market«, kurz DSM-VO) vorgelegt. Auf eine einheitliche Position hat man sich bisher aber noch nicht verständigt. Im EU-Rat, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs innerhalb Europas, ist man der Auffassung, dass es den Providern überlassen sei, mit den Endnutzern Vereinbarungen zu den kommerziellen und technischen Bedingungen des Internetzugangs zu treffen. Weder bei Inhalten, Anwendungen noch Internetdienstleistungen soll es politische Vorgaben geben; allerdings müssen die Provider sicherstellen, dass ausreichende Bandbreite vorhanden sei und die Verfügbarkeit sowie Qualität des Netzes nicht erheblich beeinträchtigt werde. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments dagegen macht geltend, dass die Netzneutralität von größter Bedeutung sei, die Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes zu überwinden, indem die Offenheit des Internets im EU-Recht verankert werden muss.

An dieser Position will das Parlament nun offenbar auch in den anstehenden Kompromissgesprächen festhalten. Wie heise.de meldet, hat das Magazin »Politico« einen Entwurf für die entscheidenden Kompromissanträge veröffentlicht. Demnach sollen die Access-Provider den gesamten Datenverkehr in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Netzneutralität gleich behandeln. Unter Netzneutralität versteht man dabei nach einer Legaldefinition das Prinzip, wonach »der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird.« Allerdings lässt man auch eine Hintertür: für angemessene »traffic management measures« ist das EU-Parlament grundsätzlich offen, sofern sie transparent, diskriminierungsfrei, verhältnismäßig und in wettbewerbsgemäßer Weise eingesetzt werden. Selbst dann sollen sie aber nicht länger als notwendig angewendet werden dürfen. Vor allem aber soll die unterschiedliche Behandlung des Datenverkehrs auf die Header-Informationen von Datenpaketen begrenzt sein.

In der Sache zeigt sich das EU-Parlament hart, auch wenn innerhalb der Volksvertreter die Debatten andauern. Wie »Politico« berichtet, drängen die Linksparteien auf der absoluten Gleichbehandlung des Datenverkehrs, während die konservativen Parteien offenbar auf Drängen der Telekommunikationsunternehmen zumindest in Einzelfällen und je nach angebotenem Dienst (zum Beispiel Video oder eMail) durchaus eine angemessene Ungleichbehandlung zulassen wollen. Ob sich das EU-Parlament letztlich auf die Position verständigen kann, wie sie dem Entwurf zu entnehmen ist, ist also noch nicht abzusehen.

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