TMG

neues Gesetz schon renovierungsbedürftig

Erst vor gut einem Jahr ist das Telemediengesetz (TMG) an den Start gegangen. So ganz glücklich war man damals schon nicht damit. Die Parteien waren sich einig, das Gesetz schnell zu ändern und den Gegebenheiten anzupassen; passiert ist bisher jedoch nichts. Im Herbst 2007 haben die Oppositionsparteien jeweils Vorschläge für Änderungen des Gesetzes vorgelegt, die insbesondere die Fragen der Mitstörerhaftung und deren präzise Regelung thematisieren. Am 08. Mai 2008 fand in der 160. Sitzung des Bundestages eine Aussprache über diese Vorschläge statt – die Bundesregierung lehnte sie alle ab.

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem Vorschlag (BT-Drs. 16/5613) zum Beispiel, dass Anbieter von Telemediendiensten nicht mit unerfüllbaren Haftungs- und Verantwortlichkeitsregeln oder Überwachungspflichten konfrontiert werden, und Inhalteanbieter oder Plattformbetreiber nicht in eine Zwickmühle zwischen eventuellen Haftungsansprüchen von Dritten einerseits und Vertragsbindungen und der Gefahr von Schadensersatzforderungen seitens der Kunden andererseits gebracht werden dürfen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke schlugen unter anderem vor, die Belange des Verbraucherschutzes, der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes in einer Überarbeitung des Telemediengesetzes gebührend zu berücksichtigen, sowie weitgehende Regelungen zu Werbeemails zu schaffen.

Die 160. Sitzung des Bundestages fand am vergangenen Donnerstag statt; zu welcher Uhrzeit das Telemediengesetz besprochen wurde, ist nicht ersichtlich. Die Regierung und Verantwortliche aus dem Wirtschaftsministerium schienen nicht anwesend zu sein. Abgeordneter Hans-Joachim Otto (FDP) meinte, die Verantwortlichen kurz vorher im Biergarten gesehen zu haben. Die Stimmung im Saal wird wunderbar im Protokoll wiedergegeben. Auf Seiten der Regierung hat man die Probleme erkannt, doch bei der Umsetzung hapert es noch. Die Oppositionsparteien verstehen nicht recht, warum man das Gesetz nicht den Gegebenheiten schneller anpasst und die aktuell undurchsichtige Rechtslage besonders hinsichtlich der Mitstörerhaftung klärt.

Dr. Martina Krogmann von der CDU/CSU berichtet über den Gang der Dinge und beteuert, das Wirtschaftsministerium arbeite mit Hochdruck an der Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG), um bestehende Lücken zu schließen, die seinerzeit bewusst offen gelassen wurden. Nach Ansicht von Frau Krogmann seien die wichtigsten zu überarbeitenden Bereiche des Gesetzes die Haftungsregeln und die Verantwortlichkeiten im Internet für Inhalte, die von Dritten eingestellt werden. Einig ist man sich, dass – aufgrund divergierender Rechtsprechung, die auf das unklare Gesetz zurückzuführen ist – Rechtsunsicherheit besteht.

Im Grunde kommen sich die Fraktionen in ihren Ansichten sehr nahe, jedenfalls bei der essenziellen Fragen der Mitstörerhaftung. Alle sind sich einig, dass hier Änderungen vorgenommen werden müssen, und das schnell. Doch aus Sicht der Regierung nicht so schnell, dass den Anträgen der Fraktionen Folge geleistet werden müsste. Handlungsbedarf sieht Klaus Barthel von der SPD bei der Haftung für Inhalte des Internetauftritts eines Diensteanbieters, bei Suchmaschinen, insbesondere wenn eine bereits gelöschte Seite noch vorgehalten wird, und schließlich im Bereich der Hyperlinks, die differenziert betrachtet werden müssten, je nach dem ob jemand bewusst einen Link auf rechtswidrige Inhalte setzt oder die verknüpfte Seite erst im Laufe der Zeit rechtswidrige Inhalte aufweist. Barthels versichert, das die Oppositionsparteien in die Beratungen hinsichtlich der Gesetzesänderungen miteinbezogen werden, sobald ein Kabinettsentwurf vorliegt. Dies werde, so Barthels, noch in diesem Jahr der Fall sein.

Bis also eine Gesetzesänderung auf dem Tisch liegt, werden noch zahlreiche Unterlassungserklärungen unterschrieben und Rechtsstreite geführt werden. Die schwierige Rechtssituation wird fortbestehen und Kleinhändler, Blogger, Forenbetreiber und viele andere im Internet agierende Personen die Sache nicht erleichtern.

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