EU

Kommission plant effektiveres Markenrecht

Die Europäische Kommission legte vergangene Woche ein Paket von Initiativen vor, welches die Verfahren der Markeneintragung in der gesamten Europäischen Union günstiger, schneller, zuverlässiger und vorhersehbarer machen soll.

Die Harmonisierung des Europäischen Markenrechts liegt nunmehr 20 Jahre zurück und fand Ausdruck in drei Verordnungen, die die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (Richtlinie 2008/95/EG), die Gemeinschaftsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009) und die zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95) regeln. Seitdem hat sich an den Normen nicht mehr viel verändert, doch die wirtschaftlichen Gegebenheiten wurden in den letzten Jahren umgekrempelt. Nun sollen die Normen eine Neufassung erfahren und den Gegebenheiten angepasst werden.

Die Kommission beabsichtigt mit der Modernisierung des Europäischen Markenrechts eine Straffung und Harmonisierung der Eintragungsverfahren, auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Maßstab dient, eine Stärkung der Rechtssicherheit, indem Unklarheiten beseitigt und der Anwendungsbereich und die Grenzen des Markenrechts unter Berücksichtigung der umfassenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genauer bestimmt werden, und eine Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedsstaaten und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), um die Verfahrensweisen besser aufeinander abzustimmen, sowie die Entwicklung gemeinsamer Instrumente zu fördern. Mit zu den Neuerungen gehört auch eine Änderung der Gebührentabelle. Die Kosten sollen gesenkt werden, unter anderem, indem eine Marke grundsätzlich nicht mehr für drei Klassen angemeldet wird, sondern, bei geringeren Gebühren, nur für eine Klasse. Der Aufpreis für eine zweite Klasse ist moderat. Die Kosten für die Eintragung in drei Klassen bleiben identisch mit denen der bisherigen Lösung. Auch die Erneuerungsgebühren werden durch das Splitting günstiger. Im Hinblick darauf erscheinen die Pläne der Kommission erfreulich.

Die Modernisierung des europäischen Markenrechts soll im Frühjahr 2014 abgeschlossen, die Gebührenänderungen bereits Ende 2013 eingeführt sein. Ob die Neuerungen fruchten, wird sich erst weisen, wenn klar ist, was – abgesehen von den geänderten Registrierungsgebühren – genau geregelt werden soll und inwieweit die Vorschläge der Kommission tatsächlich umgesetzt werden. Markenrechtler sollten den Normierungsprozess beobachten und sich rechtzeitig auf die Neuerungen einstellen.

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