ICANN

Eilverfahren gegen IANA Transition scheitert

Auch ein gerichtliches Eilverfahren konnte es nicht verhindern: mit Ablauf des 30. September 2016 hat die Oberaufsicht der USA über das Domain Name System (DNS) geendet. Doch die Bewährungszeit für ICANN hat erst begonnen.

Die Worte von Lawrence E. Strickling, Vorsitzender der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums, waren nüchtern: »As of October 1, 2016, the IANA functions contract has expired«. Damit liegt die Aufgabe der Koordination und des Managements für das DNS seit dem 1. Oktober 2016 offiziell in den Händen des privaten Sektors, verkörpert durch die Internet-Verwaltung ICANN und verteilt auf verschiedenste Interessensgruppen. Allerdings musste ICANN bis zuletzt bangen: nachdem der texanische Senator Ted Cruz trotz einer Anhörung im US-Kongress mit einer Blockade der so genannten »IANA-Transition« erfolglos blieb, hatten am 28. September die US-Bundesstaaten Arizona, Texas, Oklahoma und Nevada kurzfristig Klage bei einem Gericht Galveston (Texas) ein Verfahren gegen die NTIA eingeleitet, um per einstweiligem Rechtsschutz die IANA-Transition zu verhindern. Dabei stützten sich die vier Staaten auf fünf Argumente: der Vertrag betreffe Eigentum der US-Regierung und bedürfe der Zustimmung des US-Kongresses, bevor ein Übergang stattfindet, der Übergang würde das »First Amendment« verletzen, die NTIA habe Verfahrensvorschriften verletzt, die NTIA habe keine Kompetenz zur Weiterleitung des Vertrages und schließlich würden durch die Transition die TLDs .gov und .mil nicht ausreichend geschützt.

Das Gericht unter Vorsitz von George C. Hanks jr. war aber von keinem dieser Argumente überzeugt. Nach einer Anhörung am Nachmittag des 30. September 2016 wies er den Antrag zurück. Eine Begründung hat das Gericht bisher nicht veröffentlicht, so dass Details bisher nicht bekannt sind. Die Antragsteller haben ihrerseits noch nicht erkennen lassen, ob sie diese Entscheidung akzeptieren; Erfolg versprechende Rechtsmittel dürften aber bereits am Zeitablauf scheitern. Andererseits ist unklar, warum die US-Bundesstaaten so lange zugewartet haben, bevor sie sich um gerichtliche Hilfe bemühten; immerhin steht schon seit mehreren Wochen fest, dass der aktuelle IANA-Vertrag zum 30. September 2016 endet.

Das Internet, vor allem aber ICANN hat damit ein neues Kapitel aufgeschlagen. An der breiten Öffentlichkeit dürften die jahrelangen Streitigkeiten um die IANA-Transition gleichwohl nahezu unbemerkt vorbeigegangen sein. So twitterte Akram Atallah, President von ICANNs Global Domains Division: »The sun will still come up in the morning and the internet will continue to function as usual.« Damit deutet er an, dass das Internet zwar wie gewohnt funktioniert; die Bewährungszeit für ICANN hat jedoch erst begonnen. Jetzt liegt es an den »Stakeholdern«, das ein funktionierendes Internet keine staatliche Oberaufsicht benötigt, gleich welcher Regierung. Und immerhin: Gerüchte, dass jedermann pünktlich zur IANA-Transition das neue U2-Album kostenlos auf sein Mobiltelefon geladen erhält, haben sich bisher nicht bestätigt.

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