E-Government

US-Bundesstaaten nehmen Klage gegen die IANA-Transition zurück

Aufatmen bei der US-Regierung: die vier Bundesstaaten, die vor Gericht gegen die so genannte IANA-Transition vorgegangen sind, haben ihre Klage zurückgenommen. Die ereignisreiche Geschichte der IANA-Funktionen kann damit ein weiteres Kapitel schliessen.

Das Urteil, das Richter George Hanks vom United States District Court am 3. Oktober 2016 (Az. 3:16-CV-274) verkündet hat, muss bei den Klägern, den US-Bundesstaaten Arizona, Texas, Oklahoma und Nevada, nachhaltig Eindruck erweckt haben. Darauf deutet zumindest die rasche Reaktion an: knapp zehn Tage später, am 14. Oktober 2016 wandten sich die Kläger gemeinschaftlich an das Gericht und teilten folgendes mit:

Plaintiffs hereby provide notice that they are voluntarily dismissing this action pursuant to Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A)(i).

Diese Norm trägt die Überschrift »Dismissal of Actions« und regelt nichts anderes als die – in diesem Fall freiwillige – Rücknahme einer Klage. Damit ist der Rechtsstreit, der sich gegen die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) als im US-Wirtschaftsministerium zuständige Behörde gerichtet hat, formal abgeschlossen.

In der Sache hätte die nach überwiegender Ansicht politisch motivierte Klage ohnehin keine grosse Aussicht auf Erfolg gehabt. Vor allem das beständige Berufen auf das »First Amendment« konnte das Gericht nicht überzeugen: So verbietet das »First Amendment« zwar der US-Regierung, das Recht der US-Bürger auf freie Meinungsäußerung zu verletzen; die Kläger würden sich jedoch darauf berufen, dass in Zukunft ausländische Regierungen dieses Recht der US-Bürger auf freie Meinungsäußerung verletzen würden – dies sei vom »First Amendment« nicht geschützt. Dem hatten offenbar auch die Bundesanwälte nach genauer Prüfung nichts mehr entgegenzusetzen, und entschieden sich, ihre Klage zurückzunehmen. Eine öffentliche Begründung gab es von Seiten der US-Bundesstaaten bisher nicht; ebenso bleibt offen, weshalb sie erst unmittelbar vor dem Vollzug der seit Monaten feststehenden IANA-Transition vor ein ordentliches Gericht gezogen sind. Nicht wenige US-Juristen hätten ohnehin erwartet, dass eine Klage, wenn überhaupt, vor dem Federal Claims Court erhoben wird; er ist offiziell für Entschädigungssachen zuständig.

Wer sich für die an Ereignissen reiche Geschichte der IANA interessiert: Geoff Huston, Chief Scientist des Asia Pacific Network Information Centre (APNIC), hat in einem Blog-Artikel die Anfänge bis in das Jahr 1968 nachgezeichnet. Damals hatte unter anderem Scott Bradner die »Network Working Group« ins Leben gerufen; der Name IANA tauchte erstmalig im Jahr 1988 auf. Nicht nur Historikern sei die Lektüre empfohlen, auch Juristen werden sich wundern: schon damals gab es einen Rechtsstreit um .web, die allerdings erst Jahrzehnte später eingeführt werden sollte.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top