Jubiläum

der 500. Domain-Newsletter!

Liebe Leser!

Heute erschien die 500. Ausgabe des Domain-Newsletters. Wir wollen uns nicht selbst loben, doch ist ein solches Jubiläum im Internet-Zeitalter durchaus ein kleiner Anlass zur Freude, den wir auch ein kleines bisschen mit Ihnen feiern wollen.

Als im Dezember 1999 die erste Ausgabe dieses Newsletters erschienen ist, dominierten zwei Meldungen: zum einen der inzwischen fast schon legendäre Verkauf von business.com für US$ 7,5 Mio., die damit auch nach über zehn Jahren zu den teuersten Domains der Welt zählt, lediglich übertroffen von sex.com und porn.com. Und dann natürlich die mitwohnzentrale.de-Entscheidung des OLG Hamburg; das Gericht war damals der Ansicht, dass durch die Verwendung von Gattungsdomains eine „wettbewerbswidrige Kanalisierung von Kundenströmen“ erfolgt. Gut, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung im Jahr 2001 aufgehoben und damit den Weg für einen regen Handel mit Domains ein wesentliches Stück mitbereitet hat; wir waren damals live bei der Verhandlung dabei und konnten sie aus erster Hand mit Informationen versorgen. Und die Folgen dieser Entscheidung zeigen sich auch an den Domain-Statistiken:

Anzahl der registrierten Domains im Dezember 1999

.de – 1,2 Mio.
.com – 6,9 Mio.
.net – 1,1 Mio.
.org – 0,7 Mio.

Die aktuellen Zahlen lesen Sie in dieser Ausgabe, und ohne zuviel zu verraten: allein .com notiert inzwischen bei über 84 Mio. Adressen, hat damit die Registrierungszahlen in zehn Jahren also mehr als verzehnfacht.

Worüber wir uns ganz persönlich freuen: nahezu von Anfang an ist das Redaktionsteam des Newsletters unverändert und bürgt damit für Kontinuität. In diesem Zusammenhang ein kleiner Blick hinter die Kulissen: die Themenauswahl für den Newsletter legen wir meist am Anfang der Woche fest, um dann mit der Recherche und dem Schreiben der Artikel loslegen zu können. Und am Mittwoch Abend geht der Newsletter in seine Schlussredaktion, bevor er dann am Donnerstagvormittag versandt wird. Übrigens: gerade bei Urteilsbesprechungen erhalten wir inzwischen zahlreiche Anregungen von unseren Lesern – das freut uns und vielen Dank dafür!

Falls Sie es verpasst haben: seit einigen Wochen sind wir unter @domainrechtde auch bei Twitter zu erreichen. Und auch für die Zukunft haben wir uns einiges vorgenommen, die Vorbereitungen für so manches Projekt laufen bereits. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns bei diesen Projekten begleiten und uns auch weiterhin die Treue halten!

Ihr

Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top