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VeriSign konkretisiert IDN-Pläne für .com und .net

Die .com-Registry VeriSign Inc. hat ihre Pläne zur Einführung vollständig internationalisierter Domain-Namen konkretisiert. Wer bereits eine .com-Domain sein Eigen nennt, darf bevorrechtigt zugreifen.

Nach einem Report des Marktforschungsunternehmen Comscore aus dem Jahr 2012 ist der Anteil der nicht englisch-sprechenden Internetnutzer auf 87 Prozent angestiegen. Um diesen Nutzern die Navigation im Internet in ihrer Muttersprache zu ermöglichen, hat ICANN auf Ebene der Second Level Domain internationalisierte Domain-Namen eingeführt, so dass auch Zeichen außerhalb des ASCII-Zeichensatzes in Domains verwendet werden können. Im Zusammenhang mit der Einführung neuer globaler Top Level Domains hat VeriSign als Registry für .com und .net dieses Konzept auf die Ebene dieser beiden Top Level Domains übertragen, so dass künftig Domains unter .com und .net vollständig in Muttersprache registriert werden können. Im Fall von .com hat sich VeriSign um zwölf internationalisierte Varianten beworben: Kyrillisch, Hebräisch, Arabisch, Devanagari, Thai, Katakana, Chinesisch (vereinfacht sowie traditionell) und Hangul; bei .net hat sich VeriSign auf Devanagari, vereinfachtes Chinesisch und Hangul beschränkt. Unklar war bisher jedoch, wie VeriSign diese Domains vergibt.

Für Klarheit sorgt die »Registration Policy«, die ICANN vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Den Auftakt macht eine Sunrise Period bzw. Claims Period, in der Markeninhaber mit Eintrag im Trademark Clearinghouse (TMCH) ihre Rechte geltend machen können. Sie wird mindestens 30 Tage lang dauern, wobei ab dem ersten Tag der Grundsatz des »first come, first served« gilt. Für die Zeit danach behält sich VeriSign vor, eine »Limited Registration Period« durchzuführen, die sich in zwei Teile gliedern kann, nämlich in Phase 1 ein »Priority Access Program« und in Phase 2 ein »Landrush Program«. Zur Teilnahme am »Priority Access Program« berechtigt ist nur, wer bereits eine .com-Adresse registriert hat; in diesem Fall räumt ihm VeriSign das exklusive Recht ein, die zeichenidentische Domain auch unter der IDN-Variante von .com zu registrieren. Eingeschränkt wird das Recht insoweit, als die Domain nicht bereits in der Sunrise Period vergeben sein darf; ausserdem muss die IDN-Variante beim selben Registrar registriert werden, über den zuvor bereits die zeichenidentische Domain registriert worden war. Für die »Landrush Period« gelten dann die üblichen Regelungen, wonach grundsätzlich jedermann gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren die IDN-Domains registrieren darf. Offiziell noch nicht bestätigt ist die Nachricht, dass sämtliche Landrush-Domains zunächst zu Premium-Preisen angeboten und vergeben werden; anlässlich eines »conference call« für das 3. Quartal 2015 deutete Verisign entsprechende Pläne aber bereits an. All diese Regelungen gelten voraussichtlich nicht nur für .com, sondern auch .net.

Eine Pflicht, die von VeriSign als IDN.IDN bezeichneten, vollständig internationalisierten Domains zu registrieren, gibt es nicht. Allerdings erhöht sich durch eine unterbliebene Registrierung das Risiko von Rechtsverletzungen, nicht zuletzt weil weitgehend identische Domains dann zwei verschiedene Inhaber haben könnten. Im Übrigen lässt sich VeriSign kaum mehr Zeit: mit der Sunrise Period könnte es noch 2015 losgehen, das erste »Priority Access Program« soll sodann im Februar 2016 starten.

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