Schweiz

Streit um Switchplus AG spitzt sich zu

In der Schweiz spitzt sich der Streit um die Switchplus AG zu: mit Verfügung vom 11. April 2011 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Registry SWITCH verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft nicht länger bevorzugt zu behandeln. SWITCH hat angekündigt, sich juristisch zu wehren.

Bereits seit August 2009 verfolgt das BAKOM die Registrar-Tätigkeit der Switchplus AG, der hundertprozentigen Tochter der .ch- und .li-Registry SWITCH. So wollte das Amt frühzeitig wissen, wie die Trennung zwischen den regulierten Tätigkeiten von SWITCH und jenen der Switchplus AG aus organisatorischer, buchhalterischer und datenschutztechnischer Sicht sichergestellt wird. Im März 2010 eröffnete das BAKOM sodann ein förmliches Aufsichtsverfahren gegen SWITCH, da Anhaltspunkte dafür bestünden, dass SWITCH ihrer Tochtergesellschaft ungerechtfertigte Vorteile verschaffe, die zu einer Diskriminierung der anderen Wholesale-Partnerinnen führten. Es folgte intensive Korrespondenz, in deren Rahmen SWITCH unter anderem darlegte, dass aus ihrer Sicht eine Gleichbehandlung sämtlicher Wholesale-Partner gewährleistet sei.

Nach Überprüfung des Sachverhalts verfügte das BAKOM nun eine ganze Reihe aufsichtsrechtlicher Maßnahmen. So wurde SWITCH zunächst verpflichtet, sämtliche Leistungen allen Wholesale-Partnerinnen zu den gleichen Bedingungen anzubieten. Im Visier hat das BAKOM dabei den Lizenz- und Maintenance-Vertrag über die Registrar-Software, dessen Leistungen anderen Partnern ebenso anzubieten ist, wie sie Switchplus zu Gute kommen. Des weiteren hat SWITCH eine Liste der Leistungen zu erstellen, die allen Wholesale-Partnerinnen inklusive Switchplus AG zu gleichen Bedingungen angeboten werden; die Preise und die übrigen Konditionen sind dabei verbindlich festzulegen. Ferner hat SWITCH sicherzustellen, dass Switchplus künftig von keinen werbewirksamen Leistungen von SWITCH profitiert, die anderen Wholesale-Partnerinnen nicht zur Verfügung stehen; dieser in der öffentlichen Wirkung wohl bedeutsamste Punkt bedeutet, dass der Link zu den Leistungen von Switchplus unter switch.ch entfernt werden muss.

Bei SWITCH zeigte man sich über diese Beurteilung erstaunt und sieht sie als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Unternehmens. Man erwägt daher, die Verfügung anzufechten, da „alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei“ behandelt werden; eine Diskriminierung anderer Marktteilnehmer oder eine Bevorzugung von Switchplus läge daher nicht vor. Es sieht also danach aus, als würden die streitigen Auseinandersetzungen noch eine ganze Weile andauern, zumal erst vor kurzem eine Gruppe von insgesamt elf Hosting-Providern im Zusammenhang mit Switchplus eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO eingereicht hat.

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