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BAKOM veröffentlicht Verordnungsentwurf

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) treibt die Modernisierung der Domain-Verwaltung in der Schweiz voran: am 13. Februar 2014 veröffentlichte die Behörde einen ersten Entwurf der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID).

Seit über 25 Jahren betreibt die unabhängige, nicht-gewinnorientierte Stiftung SWITCH die Registry für die schweizer Länderendung .ch. Doch damit könnte es im kommenden Jahr vorbei sein: Am 31. März 2015 endet der Vertrag zwischen SWITCH und dem BAKOM. Künftig will das BAKOM strikt zwischen den technisch-hoheitlichen Aufgaben einer Registry sowie dem kommerziellen Endkundengeschäft eines Domain-Registrars trennen. Außerdem müsse ein gesetzlicher Rahmen für die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallende künftige Domain-Verwaltung geschaffen werden; das betrifft insbesondere die beiden Domain-Endungen .ch und .swiss. Vor wenigen Tagen stellte das BAKOM nun einen ersten Entwurf dieser Verordnung online. Ihr Anwendungsbereich erfasst sowohl .ch als auch andere generische Top Level Domains, deren Verwaltung der Schweiz oder sonst einer öffentlich-rechtlichen Körperschaften des schweizerischen Rechts übertragen wurde; letzteres beschränkt sich vorerst auf .swiss. Hervorzuheben ist, dass das BAKOM Datenbanken mit allen Informationen über die vom Bund verwalteten Domains als kritische Infrastruktur der Schweiz betrachtet und hinsichtlich der spezifischen Sicherheitsbedürfnisse der Behörde unterstellt. Zudem autorisiert die Verordnung das BAKOM als Vertreter der Schweiz in internationalen Foren und Organisationen, die sich mit Themen im Zusammenhang mit Domain-Namen oder anderen Adressierungsressourcen im Internet befassen.

In Sachen WHOIS setzt die Verordnung auf Transparenz: In einer öffentlich zugänglichen Datenbank müssen unter anderem der vollständige Name des Domain-Inhabers, seine Postadresse und das Datum der ersten Zuteilung des Domain-Namens abrufbar sein. Eine missbräuchliche Verwendung der öffentlich zugänglichen Angaben zu Werbe- oder Verkaufsförderungszwecken ist aber zu verhindern. Von der künftigen Registry neu zu schaffen ist ausserdem ein Streitbeilegungsdienst; überdies muss sich die Registry verpflichten, einen Domain-Namen zu blockieren und die Zuweisung zu einem Nameserver aufzuheben, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Domain-Name benutzt wird, um mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen, oder um schädliche Software zu verbreiten, und wenn eine in der Bekämpfung der Cyberkriminalität vom BAKOM anerkannte Stelle die Blockierung beantragt hat. An der freien Vergabe von .ch-Domains für jedermann ändert sich nichts; insoweit gilt lediglich der bewährte »first come, first served«-Grundsatz. Eine Registrierung unter .swiss beschränkt sich dagegen ausdrücklich auf in der Schweiz ansässige Personen oder an solche, die einen besonderen Bezug zur Schweiz haben. Die von der Verordnung betroffenen Kreise haben nun bis zum 17. April 2014 Gelegenheit, per Post an das BAKOM in Biel oder per eMail an tc@bakom.admin.ch ihre eigene Stellungnahme abzugeben.

Noch offen ist, ob die Registry-Funktion für .ch weiterhin in Händen von SWITCH bleibt. Wie berichtet, hat die neu formierte »Registrar Alliance Genossenschaft« angekündigt, ab 2015 die Registry für .ch betreiben zu wollen und eine entsprechende Bewerbung beim BAKOM einzureichen. Geschäftsführerin der Registrar Alliance ist Frau Rechtsanwältin Nicole Beranek Zanon, die vormals als Legal Counsel für SWITCH tätig war. Man muss kein Prophet sein, um einen harten Konkurrenzkampf vorherzusehen.

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