.eu

Sunrise Period startet am 07.12.2005!

Das Warten hat endlich ein Ende: nicht nur, dass die zentrale Brüsseler Verwaltungsstelle EURid mit einer kurzfristigen Verzögerung von nur drei Tagen die Registrierungsbestimmungen und -richtlinien für die neue europäische Top Level Domain .eu nahezu vollständig veröffentlicht hat, auch der Starttermin steht jetzt offiziell fest – die erste Stufe der Sunrise Period beginnt am 7. Dezember 2005.

Die Veröffentlichung der Registrierungsregeln umfasst mit den so genannten „Sunrise Rules“ und der „Registration Policy“ die beiden wichtigsten Bestimmungen für die Vergabe der neuen .eu-Domains. So regelt erstere im Detail den formalen Ablauf der Sunrise Period; die „Registration Policy“ entspricht dagegen im wesentlichen den allgemeinen Registrierungsbedingungen. Ferner hat EURid die allgemeinen „Terms and Conditions“, welche die Rechte von Vergabestelle und Domain-Inhaber regeln, sowie die „WHOIS Policy“ zum Datenschutz auf seiner Website online gestellt. Die .eu Dispute Resolution Rules allerdings, welche als wohl einer der spannendsten Teile der Vergaberegeln die Rechtsmittel bei Rechtsverstössen durch eine .eu-Domain beinhalten, lassen noch auf sich warten. Zudem sind sämtliche Dokumente derzeit nur in englischer Sprache erhältlich, eine Übersetzung in alle EU-Sprachen ist jedoch schon angekündigt.

Nach der ersten Lektüre fällt positiv auf, dass entgegen vielen Befürchtungen hinsichtlich der Brüsseler Regelungswut die Registrierung von .eu-Domains im wesentlichen ähnlich unkompliziert und einfach erfolgt wie von anderen Domain-Endungen gewohnt. So verlängert sich zum Beispiel ein Registrierungsvertrag zum Vertragsende automatisch, soweit der Kunde nicht rechtzeitig kündigt; damit hat EURid dem US-Modell einer ausdrücklichen Verlängerungsbestätigung eine Absage erteilt. In Sachen Datenschutz zeigt sich dotEU fortschrittlich: bei privat registrierten .eu-Domains wird zwar zum Beispiel der Name des Domain-Inhabers im WHOIS veröffentlicht, die Kontaktdaten beschränken sich jedoch grundsätzlich auf eine eMail-Adresse, wobei die Möglichkeit der Verwendung einer speziellen eMail-Adresse für die WHOIS-Datenbank besteht.

Kurz nach Veröffentlichung dieser Dokumente legte EURid nach und gab am gestrigen Mittwoch den offiziellen Starttermin bekannt. Demnach gestaltet sich der weitere Ablauf wie folgt: am 7. Dezember 2005 beginnt Phase 1 der Sunrise Period, folgerichtig dann am 7. Februar 2006 Phase 2. Damit steht auch der Beginn der Live-Registrierung fest: ab dem 7. April 2006 kann jeder EU-Bürger und jedes EU-Unternehmen .eu-Domains frei registrieren.

Wer sich schon jetzt über das anstehende Sunrise-Verfahren informieren und formale Flüchtigkeitsfehler vermeiden will, erhält im Sunrise-Seminar der united-domains AG hierzu Gelegenheit. Mit den beiden Referenten Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger (united-domains AG) stehen zwei ausgewiesene Fachleute zur Verfügung, und eröffnen eine Blick hinter die Kulissen des Verfahrens. Das Seminar findet am 17. Oktober 2005 von 13.30 bis ca. 17.30 Uhr im Arabella Sheraton Grand Hotel, Arabellastraße 6 in 81925 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 149,– (zuzüglich MwSt).

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