Kfz-Domains

Abmahn-Streit geht in zweite Runde

Ein äusserst unerfreuliches und schon beendet geglaubtes Kapitel droht eine Fortsetzung zu finden: Nach Angaben des Online-Magazins heise.de hat der als Abmahner von Kfz-Domains bekannt gewordene Michael Hermann vor dem Landgericht Düsseldorf Klage erhoben.

Ende Oktober 2003 schwappte eine von Hermann losgetretene Abmahnwelle durch ganz Deutschland, bei der die Inhaber von Domains, welche als Bestandteil eines der bundesdeutschen Kfz-Kennzeichen wie etwa immobilien-hh.de tragen, hinsichtlich der Nutzung der Domains reihenweise abgemahnt und zur Zahlung von Anwaltsgebühren aufgefordert wurden. Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche war ein europäisches Patent für ein »Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographischer Indizierung«, auf das sich Hermann bezog. Ein deutsches Patent hat Hermann nicht. Nach einer Welle von Gegenabmahnungen und Klagen gegen den Abmahner und der Abkehr seiner Rechtsbeistände, verzichtete er in einem Schreiben auf weitere Ansprüche gegen die Domain-Inhaber. In dem Schreiben hiess es, er halte die Abmahnung nicht aufrecht, die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in den Abmahnschreiben seien daher gegenstandslos.

Doch völlig aufgegeben hat Hermann offensichtlich immer noch nicht. Über eine Münchner Anwaltskanzlei hat Hermann über seine Firma Mowap GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen das Hannoveraner Unternehmen 1A-Infosysteme erhoben, welches unter Verwendung der Autokennzeichen-Domains regionalspezifische Portale plante. Unklar ist, warum Hermann seine angeblichen Ansprüche weiter verfolgt. Vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 27.01.2004, Az. 315 O 627/03) hatte er bereits im Januar eine Niederlage einstecken müssen. Dort hatte er in einer vom Abgemahnten angestrengten negativen Feststellungsklage offensichtlich aus prozesstaktischen Gründen den Unterlassungsanspruch anerkannt. Das Gericht erließ daraufhin antragsgemäß ein Anerkenntnisurteil, welches jedoch keine Urteilsbegründung enthält. Noch keine Entscheidung erging in der von einer Hamburger Patentanwaltskanzlei beim Bundespatentamt anhängig gemachten Patentnichtigkeitsklage.

Ein ständig aktualisiertes Dossier rund um die KFZ-Abmahnungen findet man bei netlaw.de.

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