ERRP

Neue Regeln für auslaufende Domains

Wer eMails von seinem Domain-Registrar bekommt, sollte in Zukunft noch genauer hinsehen: am 31. August 2013 sind die Neuregelungen für auslaufende Domain-Verträge in Kraft getreten.

Immer wieder tauchen in der Presse Meldungen zu spektakulären Domain-Verlusten auf. So soll beispielsweise erst vor wenigen Wochen das Online-Reiseportal Yatra vergessen haben, sich um die rechtzeitige Verlängerung des Domain-Registrierungsvertrages für yatra.com zu kümmern. Im Jahr 2010 erwischte es hingegen den US-amerikanischen Football-Verein Dallas Cowboys, dessen Domain-Name dallascowboys.com prompt dazu verwendet wurde, um auf ein Bild von zwei fussballspielenden Kindern weiterzuleiten und die Adresse zum Kauf anzubieten. Um solche peinlichen Versehen, die Umsatzverluste in Millionenhöhe nach sich ziehen können, zu vermeiden, hat die Internet-Verwaltung ICANN die dafür vorgesehene Expired Registration Recovery Policy (ERRP) überarbeitet; die Neufassung ist am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Nach der Neuregelung müssen sich die Domain-Registrare mindestens zwei Mal vor Ende des Registrierungsvertrages bei ihren Kunden melden, und zwar einen Monat sowie eine Woche vor dem Vertragsende. Wird der Vertrag dann nicht verlängert, hat der Registrar zudem innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsende eine erneute Erinnerungsnachricht zu versenden. Des Weiteren gilt, gerechnet ab dem Tag der Löschung der Domain, eine 30-tägige »Redemption Grace Period«, in der ein Domain-Inhaber nochmals (und meist gegen Zahlung erhöhter Gebühren) die Möglichkeit erhält, sich seine Domain noch noch zu sichern. Begleitet wird das von einer Dekonnektierung der Domain, was in den meisten Fällen auch die vergesslichsten Domain-Inhaber dazu bringt, sich Gedanken über einen gewollten Verlust ihrer Domain zu machen. Die ERRP gilt dabei nur für generische Top Level Domains wie .com, .net oder .info; für Länderendungen gelten individuelle und oft unterschiedliche Regelungen.

Im Fall der deutschen Länderendung .de bereitet die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG derzeit die Einführung einer Redemption Grace Period vor. Demnach soll künftig die Löschung einer .de-Domain zunächst nur vorläufig erfolgen, und erst nach Ablauf einer Übergangsfrist (Cooldown-Phase) endgültig vollzogen und wirksam werden. Die Cooldown-Phase soll voraussichtlich ebenfalls 30 Tage dauern. Während dieser Phase sind die Daten des vorherigen Domain-Inhabers im WHOIS nicht mehr ersichtlich; gleichzeitig trägt die Domain dort die Statusmarkierung „zur Löschung anstehend“ und ist im Domain Name System (DNS) dekonnektiert. Derzeit überarbeitet die DENIC ihre Domainbedingungen; der genaue Einführungszeitpunkt für die Redemption Grace Period unter .de ist noch nicht bekannt.

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