EFF

Whitepaper zum Schutz von Domain-Inhabern übt Kritik an Registries

Die US-Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ein Whitepaper veröffentlicht, das sich mit dem Schutz von Domain-Inhabern durch Registries befasst. Vor allem Donuts und Radix schneiden dabei schlecht ab.

Seit dem Jahr 2003 sind hunderte neue generische Top Level Domains auf den Markt gekommen, die Auswahl für die Verbraucher ist so gross wie nie. Doch während ICANN beispielsweise durch Einführung des Uniform Rapid Suspension System (URS) oder des Trademark Clearinghouse viel Wert auf den Schutz von Markenininhabern gelegt hat, kamen die Rechte von Domain-Inhabern nach Ansicht der EFF zu kurz. In dem Whitepaper »Which Internet registries offer the best protection for domain owners?« geht die EFF daher der Frage nach, welcher Domain-Verwaltung daran gelegen ist, auch die Domain-Inhaber zu schützen. Es unterteilt sich in die vier Kapitel »security against trademark bullies«, »security against identity theft and marketing«, »security against overseas speech regulators« und »security against copyright bullies«. Auf insgesamt 23 Seiten im .pdf-Format listet das Whitepaper getrennt nach generischen Top Level Domains und ausgewählten Länderendungen, welche Regelungen jeweils gelten.

Wer zum Beispiel Sorge hat, mit einer Domain Markenrechte zu verletzen, sollte alle von Donuts verwalteten Endungen meiden. Grund ist das private »Domains Name Protected Marks List Plus«-Programm (DPML Plus) von Donuts, das über den von ICANN vorgeschriebenen Schutz hinausgeht und auch Domains blockiert, die nur teilweise einer Marke entsprechen oder Tippfehler davon enthalten. Aber auch wer fürchtet, durch die unter einer Domain veröffentlichten Inhalte die Rechte Dritter zu verletzen, sollte nach Ansicht der EFF alle von Donuts verwalteten TLDs meiden. Ein Abkommen mit der »Motion Picture Association of America« (MPAA) sorge dafür, dass in bestimmten Fällen von Urheberrechtsverletzungen eine Domain abgeschaltet werde. Diesem Abkommen ist auch Radix beigetreten, so dass die Meide-Empfehlung auch für die indische Registry gelte. Die MPAA agiere als Privatpolizist, und Donuts wie Radix als Vollstrecker. Schutz vor Eingriffen in die Meinungsfreiheit bieten nach den Recherchen der EFF vor allem ccTLDs; das gilt auch für alle Fälle, in denen WHOIS-Daten nur eingeschränkt zugänglich sein sollen. So zeigt etwa .eu im öffentlichen WHOIS bei natürlichen Personen nur die eMail-Adresse des Inhabers an. Die griechische .gr spart sogar alle Daten aus.

Gleich an mehreren Stellen erwähnt die EFF, dass mit .onion eine Alternative zur Verfügung steht, die weitgehenden Schutz anbietet. Allerdings ist .onion als »special-use TLD« keine klassische TLD; sie ist nur mit Hilfe des Tor-Clients, also spezieller Software nutzbar. Die Endung .onion mag daher verhältnismäßig viel Schutz im Sinne der EFF bieten; alltagstauglich ist sie angesichts ihrer Nutzungsbeschränkungen nicht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top