China

Domain-Regeln vor ungewisser Änderung

Die chinesische Staatsregierung plant, die Regelungen für .cn-Domains zu verschärfen: in China gehostete Internetangebote müssen ihre Domains bei einem chinesischen Registrar anmelden. Warnungen vor der Blockade ausländischer Webseiten sind jedoch wohl unbegründet.

Am 25. März 2016 veröffentlichte Chinas Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) einen Entwurf für geplante Änderungen der 2004 in Kraft getretenen »Chinese Measures for the Administration of Internet Domain Names«. Das renommierte Wall Street Journal meldete wenig später, dass damit die vollständige Abschaltung ausländischer Internetangebote in China drohe. Kurt Pritz, vormals Chief of Strategy bei der Internet-Verwaltung ICANN und nun Director of Strategic Planning and Policy beim Beratungsunternehmen Allegravita, wollte diese Vorwürfe nicht unkommentiert lassen. Seines Erachtens beruhen sie auf einer falschen Übersetzung des Entwurfs.

Richtig ist: wer eine Webseite in China hosten möchte, muss dafür eine Domain registrieren, die bei einem chinesischen Registrar angemeldet wurde. Die Neuregelung verbietet es aber nicht, dass Chinesen Domains über einen ausländischen Registrar registrieren. Darüber hinaus regelt der Entwurf den staatlichen Umgang mit nTLDs wie .club oder .xyz. Demnach prüft das MIIT jede nTLD einer ausländischen Registry und erteilt gegebenenfalls eine Zulassung; dabei genießen nTLDs mit chinesischer Registry wie .weibo und .sina den zeitlichen Vorrang (»first come, first served«). Aus Sicht von Pritz kann es daher für Registries sinnvoll sein, eine Niederlassung in China zu eröffnen.

Unklar ist, was es mit der Klarnamen-Politik auf sich hat. Nach Angaben des Internet-Allrounders Kieren McCarthy müssen Unternehmen, die Domains verkaufen und nTLDs verwalten, die Möglichkeit eröffnen, dass Domain-Inhaber auf ihren wahren Namen hin überprüft werden. Wörtlich heißt es in seiner Übersetzung ins Englische: »The registry shall have the capability to engage in real name verification and users‘ personal information protection, and the capability to provide long-term services as well as sound service withdrawal mechanism.«. Eine Verletzung dieser Regelung kann nach Ansicht von McCarthy zu einer Gefängnisstrafe führen. Immerhin entfällt aber das Erfordernis für Verwaltungen einer neuen Domain-Endung, Vermögenswerte von CNY 1 Mio. nachzuweisen, um eine Zulassung des MIIT zu erhalten.

Vorerst liegt der Entwurf für die geplanten Änderungen zur Kommentierung aus, so dass abzuwarten bleibt, welche Regeln letztlich verabschiedet werden. Wer bereits jetzt sicher gehen will: die Registrierung von .cn-Domains ist für jedermann weltweit zu jedem beliebigen legalen Zweck möglich.

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