Abo-Fallen

Klage auf Gewinnabschöpfung läuft

Mit den Geschäftstätigkeiten der Gebrüder Schmidtlein und deren Domains wie hausaufgaben-heute.com dürften bereits zahlreiche Internetnutzer Erfahrung gemacht haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will den Machenschaften der „bösen Buben“ nunmehr mit einem wettbewerbsrechtlichen Gewinnabschöpfungsverfahren Einhalt gebieten.

Die Masche ist meist identisch: hinter allgemeinbeschreibenden Domains wie virenschutz.de, sternzeichen.de, gedichte-heute.com oder lehrstellen-heute.com stecken Angebote, bei denen der Nutzer sich mit seinen persönlichen Daten anmelden muss und häufig übersieht, dass er damit Gefahr läuft, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Die Webseiten waren dabei nach Angaben des Bundesverbands identisch gestaltet, lediglich die beworbenen Produkte oder Dienste waren unterschiedlich. Nach Intervention der Verbraucherzentrale, die sich zunächst auf das Angebot unter hausaufgaben-heute.com konzentrierte, weil dort mit der Aussage „heute-gratis“ geworben worden war, gaben die Brüder eine Unterlassungserklärung ab, modifizierten jedoch nur das eine Angebot. Daraufhin folgten weitere Abmahnungen, und wiederum wurden Unterlassungserklärungen abgegeben.

Jetzt geht man erstmals einen Schritt weiter: Ein wettbewerbsrechtliches Gewinnabschöpfungsverfahren nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 10 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) soll helfen, das Hase-und-Igel-Spiel und den Einzug unlauter erwirtschafteter Gewinne zu beenden. Am 15. Mai 2006 wurde das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet, am 27. März 2007 ist ein Verhandlungstermin angesetzt. Die juristischen Hürden sind jedoch vergleichsweise hoch, da den Brüdern vorsätzliche wettbewerbswidrige Handlungen nachgewiesen werden müsste. Nutzniesser eines erfolgreichen Verfahrens wären im übrigen nicht die Kunden der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt.

Ungeachtet aller juristischen Instrumente bleibt das effektivste Mittel gegen vermeintlich kostenlose Angebote im Internet eine gesunde Portion Misstrauen. Wer möchte, dass ein Angebot kostenlos genutzt werden kann, wird selten nach persönlichen Daten bis hin zum Geburtsdatum fragen. Und dass es nicht verkehrt sein kann, allgemeine Geschäftsbedingungen zu lesen, bevor man sie akzeptiert, sollte sich herumgesprochen haben. Wer dennoch der Meinung ist, dass er zu Unrecht zur Zahlung aufgefordert wird, sollte sich qualifizierten anwaltlichen Rat einholen. Bei unseriösen Angeboten ist es noch in den seltensten Fällen – trotz zahlreicher, immer schärfer werdender Drohungen – zu einem Gerichtsverfahren gekommen.

Die Liste „Kostenfallen im Internet des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen finden Sie bei vznv.de.

Eine Liste mit Domain-Namen, bei deren Nutzung Vorsicht geboten sein kann, finden Sie bei dailerdomains.tk.

Juristische Textbausteine (die den Gang zum Anwalt aber nicht ersetzen können!) für Abo-Fallen finden Sie hier.

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