Nominet

Interner Streit mit ehemaliger Mitarbeiterin

Hinter den Kulissen der britischen Registry Nominet, Verwaltung der Länderendung .uk, knirscht es gewaltig. Ein Gericht verurteilte Nominet zur Zahlung von GBP 101.000,– an eine ehemalige Mitarbeiterin.

Wie die Tageszeitung »Daily Telegraph« berichtet, sah sich Nominet in eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Emily Taylor, vormals Leiterin der Rechtsabteilung verwickelt, und muss nun GBP 101.000,– sowie einen unbekannten Betrag wegen Diskriminierung bezahlen. Der Streit geht zurück auf Vorfälle in den Jahren 2008 und 2009, als eine Gruppe von Domainern versucht haben soll, die Macht bei Nominet zu übernehmen. Taylor sei damals von einer internen eMail-Liste entfernt worden; dies hat nach Ansicht eines Gerichts dazu geführt, dass das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört worden sei. Nominet betont dagegen in einer öffentlichen Stellungnahme, dass die Klage weit überwiegend abgewiesen worden sei, und selbst der zugesprochene Betrag bei unter fünf Prozent der verlangten Summe liege. Für Nominet ist der Fall damit abgeschlossen; ob das Taylor auch so sieht, ist nicht bekannt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top