RA Tim Hoesmann im Interview über newTLDs

Die Einführung neuer Domain-Endungen, bei der sich im Grunde jedermann um die eigenen Top Level Domain bewerben kann, bedeutet einen historischen Umbruch im Umgang mit dem Internet. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar. Aber dass sich das Internet, der Umgang mit dem Internet und seine Bedeutung verändern werden, liegt auf der Hand. Dies wirkt sich auch auf rechtlicher Ebene aus.

Damit sich das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich der Einführung neuer Domain-Endungen schärft, haben wir Fachleute zum Thema Neue generische Domain-Endungen (new gTLDs) befragt. In loser Folge bringen wir Ihnen Interviews mit Spezialisten des Domain- und Internetrechts, die ihre Sicht auf die neuen Domain-Endungen darstellen und von Ihren Erfahrungen bei der Beratung zu diesem Thema berichten.

Unser zweiter Gesprächspartner ist Rechtsanwalt Tim Hoesmann, hoesmann.eu, Berlin

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domain-recht.de: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem IT-Recht?

RA Hoesmann: Erstes Interesse habe ich 1996 im Studium gehabt – damals gab es noch kein IT Recht im heutigen Sinne. Thema hat mich aber seit diesem Tag begleitet. Beruflich seit meiner Zulassung 2006.

domain-recht.de: In welchem Bereich des IT-Rechts sind Sie vorrangig tätig?

RA Hoesmann: Betreuung von Softwarefirmen; Vertragsgestaltung und Vertragsberatung

domain-recht.de: Seit wann bloggen/twittern Sie, und was hat Sie dazu veranlasst?

RA Hoesmann: Den ersten Blog habe ich 2004 eingerichtet, bei Twitter bin ich seit 2009 aktiv. Grund ist das Interesse an Kommunikation.

domain-recht.de: Können Sie einschätzen, wer Ihre Leser sind?

RA Hoesmann: Ein Teil sind die lieben Kollegen aus der Juristerei

domain-recht.de: ICANN hat beschlossen, neue generische Top Level Domains einzuführen. Wie stehen Sie zu den neuen Domain-Endungen?

RA Hoesmann: Sicherlich für große Firmen eine gute Möglichkeit, sich nach außen als geschlossenes Unternehmen zu präsentieren. Für kleine Unternehmen zunächst nicht interessant – erst wenn unterhalb dieser neuen TLDs Domains vergeben werden, sicherlich auch für diese interessant.

Wird zu einer weiteren Zersplitterung des Netzt beitragen und die Rolle von Suchmaschinen wird wichtiger werden.

domain-recht.de: Stellen Sie bei Ihren Mandanten eine verstärkte Nachfrage zum Thema neue Domain-Endungen fest?

RA Hoesmann: Nein

domain-recht.de: Haben Sie schon zur Frage der neuen Domain-Endungen beraten, sei es zum Schutz von Marken oder sogar im Hinblick auf eine Bewerbung bei ICANN?

RA Hoesmann: Ja, im Rahmen von allgemeinen Beratungen werden auch diese Punkte mit angesprochen

domain-recht.de: Erwarten Sie mit der Einführung neuer Domain-Endungen einen Anstieg von Domain-Rechtsstreitigkeiten?

RA Hoesmann: Sicherlich wird es auch hier wieder zu Auseinandersetzungen kommen

domain-recht.de: Wo werden diese Auseinandersetzungen Ihrer Ansicht nach ausgetragen werden: vor Zivilgerichten oder im Rahmen von außergerichtlichen Schiedsverfahren?

RA Hoesmann: Bei Fällen mit einem großen Deutschlandbezug sicherlich auch vor Zivilgerichten

domain-recht.de: Haben Sie Tipps für Interessierte und für Kennzeichenrechtsinhaber, wie Sie die Einführung neuer Domain-Endungen angehen sollen?

RA Hoesmann: Eine gute Beratung im Vorfeld hilft immer, teure Fehler zu vermeiden.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

Informieren Sie sich über die neuen Domain-Endungen auf der von united-domains AG ausgerichteten Munich Conference on new Top Level Domains.

NB: domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains AG.

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