nTLDs

Streit zwischen ICANN und GAC bleibt

Mit gemischten Gefühlen ist das Treffen der Internet-Verwaltung ICANN mit dem Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) zu Ende gegangen. Trotz grundsätzlicher Einigkeit blieben zahlreiche Streitpunkte offen, die nun beim ICANN-Meeting in San Francisco geklärt werden sollen.

Vom 28. Februar bis 2. März 2011 und damit einen Tag länger als geplant waren ICANN und das GAC in Brüssel zusammengekommen, um ihre unterschiedlichen Standpunkte zum nTLD-Bewerberhandbuch wenn nicht zu lösen, dann zumindest abschließend festzuhalten. Das Ergebnis dieser Gespräche, bei dem Deutschland durch Hubert Schöttner aus dem Bundeswirtschaftsministerium vertreten war, ist ein Ratingsystem, mit dem man die einzelnen Streitpunkte klassifiziert hat. Eine Einstufung mit „1A“ deutet hin, dass die Position ICANNs mit der des GAC, wie sie in der Scorecard festgehalten ist, übereinstimmt. Die Bewertung mit „1B“ zeigt, dass zwar grundsätzlich Übereinstimmung besteht, jedoch noch in geringem Umfang Modifizierungen am Bewerberhandbuch erforderlich sind. Wird ein Punkt schließlich mit „2“ bewertet, ist man sich uneinig und möchte das ICANN-Treffen in San Francisco für weitere Gespräche nutzen. Dabei verteilen sich alle drei Bewertungsstufen relativ gleichmäßig über den gesamten Diskussionsstoff.

Weitgehend einig und ausschließlich mit „1A“ und „1B“ bewertet ist beispielsweise der Komplex, die Teilhabe von Entwicklungsländern zu verbessern, indem man etwa alle wesentlichen Unterlagen in den sechs UN-Sprachen veröffentlicht. Ebenfalls weitgehend Einigkeit herrscht bei einem eingehenden Screening von Bewerbern, deren Hintergrund unter anderem einer intensiven Überprüfung auf strafrechtlich relevante Verstösse unterzogen wird. Mit einer „2“ bewertet ist dagegen die Frage der Aufhebung der bisher strikten Trennung von Registry und Registrar; hier fordert das GAC weitreichende Änderungen, die unter anderem im Einzelfall den Missbrauch von Marktmacht ausschließen. Als hochstreitig hat sich auch der Themenkomplex Schutz von Kennzeichenrechteinhabern und Verbrauchern herausgestellt. So fordert das GAC unter anderem eine Ausweitung der Rechte, die in die Datenbank des Trademark Clearing House aufgenommen werden; weiter sollen Rechteinhaber benachrichtigt werden, wenn der von ihnen geschützte Begriff oder ein damit zusammenhängendes Schlüsselwort registriert wird. Für das Streitschlichtungsverfahren Uniform Rapid Suspension (URS) fordert ICANN eine Regelung, wonach der Verlierer die Kosten zahlt; hier bezweifelt das GAC die praktische Durchsetzbarkeit. Eine vollständige Übersicht über die Diskussionspunkte und ihre jeweilige Einstufung finden Sie am Ende des Artikels verlinkt.

Angesichts des zusätzlichen Diskussionsbedarfs hat ICANN die Agenda für das diese Woche stattfindende Meeting in San Francisco geändert und zwei zusätzliche, fast ganztägige Gesprächsrunden mit aufgenommen. ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate Thrush geht davon aus, dass dies die „finalen“ Gespräche werden; damit könnte die überarbeitete Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs am 14. April 2011 veröffentlicht werden. Ob es sich dann um die Endfassung handelt, darüber lässt sich derzeit aber nur spekulieren.

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