nTLDs

Streit um .amazon-Einführung ein Urteil weiter

Im Tauziehen um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .amazon hat die Amazon EU S.à.r.l. einen wichtigen Teilsieg errungen: das Independent Review Panel hat ICANN dazu verurteilt, die Bewerbung neu zu prüfen.

Das Schicksal von .amazon schien bereits entschieden: »Should not proceed« – mit diesen knappen Worten beschloss das »New gTLD Program Committee« (NGPC) von ICANN am 14. Mai 2014, die Bewerbung zu stoppen. Im Mittelpunkt des Streits stand von jeher die Frage, ob »Amazon« zu den geographischen Begriffen gehört, die nach den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genießen; Brasilien und Peru hatten deswegen mit Unterstützung von Bolivien, Ecuador, Guyana und Argentinien im November 2012 im Rahmen einer »early warning« Protest gegen die Einführung angekündigt, da der Fluss Amazonas und die gesamte Amazonas-Region streng genommen keine eigenständige, souveräne Gebietskörperschaft im Sinne des Bewerberhandbuchs bilden. Damit schien die Bewerbung erledigt; noch heute weist die offizielle ICANN-Bewerberdatenbank für .amazon deshalb den Status »Will Not Proceed« aus.

Das könnte sich nun aber ändern: auf Betreiben von Amazon hat sich das Independent Review Panel der Sache angenommen. In einer am 11. Juli 2017 verkündeten Entscheidung kam das Schiedsgericht zu dem Ergebnis, dass sich das NGPC bei seiner Prüfung nicht alleine auf eine – die Bewerbung ablehnende – Konsensempfehlung des ICANN-Regierungsbeirates Government Advisory Committee (GAC) hätte verlassen dürfen. Dies käme nicht nur einem Veto gleich, das dem GAC nach den Regelungen des Bewerberhandbuchs gar nicht zusteht, sondern ersetze auch keine unabhängige Prüfung der .amazon-Bewerbung durch das NGPC. Dessen ungeachtet bedeutete eine Konsensempfehlung des GAC nur, dass keine nationale Regierung Protest erhoben habe; eine fundierte Begründung für die Ablehnung der südamerikanischen Länder ersetze dies nicht, zumal das GAC selbst ebenfalls keine Begründung geliefert habe. Das Panel verpflichtete ICANN deshalb dazu, die Bewerbung im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich nochmals zu prüfen, und im Rahmen einer objektiven und unabhängigen Bewertung zu achten, ob es eine fakten- und wertebasierte Begründung gibt, Amazon den Zuschlag zu versagen.

Das 67-seitige Urteil des Independent Review Panel fiel mit 2:1 Stimmen denkbar knapp aus. Eine Entscheidung, ob .amazon damit nun doch eingeführt, hat das Panel nicht getroffen. Allerdings zeigte sich eine Amazon-Sprecherin in einer ersten Reaktion professionell zuversichtlich:

We look forward to the ICANN Board re-evaluating our application for the .AMAZON top level domain so that we may develop new experiences and innovations on behalf of our customers.

Dass ICANN ferner Kosten in Höhe von US$ 163.045,51 an Amazon erstatten muss, dürfte die Freude nicht verringert haben.

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