nTLDs

.sport-Einführung verzögert sich wegen möglicher Manipulation

Die in Lausanne ansässige Organisation SportAccord, designierte Registry für die neue Top Level Domain .sport, muss um den Verwaltervertrag fürchten.

Auf Betreiben der Mitbewerberin dot Sport Limited hat das Independent Review Panel (IRP) geurteilt, dass die Internet-Verwaltung ICANN bei der Vergabeentscheidung voreingenommen war. Zum Verhängnis wurde ICANN unter anderem ein »Community Objection«-Verfahren, das zu Gunsten von Sport-Accord ausgegangen war; eine Berufung ließ ICANN nicht zu. Allerdings hatte ICANN dabei nicht offengelegt, dass der beteiligte Experte Guido Tawil Verbindungen zum IOC hatte, das wiederum die Bewerbung von SportAccord maßgeblich unterstützt; so vertritt Tawil über die Kanzlei M & M Bomchi unter anderem DirecTV, das zum Zeitpunkt der »Community Objection« Verhandlungen mit dem IOC über einen Fernsehvertrag geführt hatte. Damit bestanden nach Einschätzung des IRP, bestehend aus den Panelisten Professor Dr. Klaus Sachs, Dr. Brigitte Joppich sowie Wendy Miles QC, erhebliche Zweifel an seiner Unabhängigkeit. Es ist davon auszugehen, dass es nun zu einer Wiederholung der »Community Objection« kommt; damit rückt die Registrierung der ersten .sport-Domains in weite Ferne.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top