nTLDs

Report zeigt, wie große Marken die Endung .design nutzen

Im Vorfeld der für Ende Januar angesetzten NamesCon hat Top Level Design LLC den ».design brand report 2017«.

Der Bericht beleuchtet, wie ausgewählte Markenunternehmen ihre .design-Domains einsetzen, darunter Facebook, Uber, Airbnb und die Telekom. Auffällig ist, dass in all diesen Fällen nicht lediglich eine Weiterleitung auf eine .com-Website erfolgt, sondern eigenständige Angebote geschaffen wurden; das verleiht einer .design-Domain deutlich mehr öffentliche Bedeutung. So hat sich Facebook dafür entschieden, unter facebook.design eine eigene Plattform für Content-Marketing zu entwickeln, wobei der klare Schwerpunkt auf der Anwerbung von Personal liegt. Darauf setzt auch die Telekom, die unter telekom.design in konzentrierter Form für »jobs and opportunities« wirbt. Unter der Domain booking.design finden sich dagegen eine Art Erfahrungsaustausch zur sogenannten »user experience« (UX) der Reisewebsite. Mit rund 72.000 Domains zählt .design zwar bisher nicht zu den zahlenmäßig erfolgreichsten nTLDs; offenbar kann es aber gelingen, eine interessante Nische zu besetzen und so das eigene Profil zu schärfen. Der ».design brand report 2017« steht absofort zum kostenlosen Download bereit.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top