nTLDs

NGPC stellt Lösung für das »closed generics«-Problem vor

Die Internet-Verwaltung ICANN überlegt, unter das Streitthema »closed generics« einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen: die noch verbliebenen sechs nTLD-Bewerbungen könnten sämtlich zurückgewiesen werden. Weitere Klagen dürften damit unvermeidlich werden.

Im Mittelpunkt des Streits um die »closed generic gTLD applications« wie .blog, .cloud oder .music steht die Angst vor einer Monopolisierung von Gattungsbegriffen. Aufgrund ihrer allgemein-beschreibenden, also generischen Natur bestehen an diesen Begriffen in der Regel keine Kennzeichenrechte; ihre Nutzung soll jedermann offen stehen. Dennoch planten mehrere Bewerber um solche generischen nTLDs, sie exklusiv für sich selbst zu nutzen und so keine freie Registrierung von Second Level Domains zuzulassen. Ein solches »single-registrant«-Geschäftsmodell lässt sich beispielsweise bei der Bewerbung von Amazon für .music und Google für .blog finden; insgesamt fielen sogar weit über 70 Endungen in diese Kategorie besonders begehrter Endungen. In seinem »Peking-Kommuniqué« empfahl das Governmental Advisory Committee (GAC), dass der Betrieb solcher Endungen öffentlichen Interessen dienen muss. Die Praxis löste das Problem zumeist pragmatisch: in der Regel versprach man, die Endung auch für Dritte zu öffnen. Lediglich Bewerber für sechs nTLDs blieben stur: Lifestyle Domain Holdings Inc. (.food), Booking.com B.V. (.hotels), Wal-Mart Stores Inc. (.grocery), Hughes Satellite Systems Corporation (.dvr) sowie Dish DBS Corporation (.data und .phone).

Anlässlich der Sitzung vom 05. Juni 2015 hat das New gTLD Program Committee (NGPC) von ICANN erstmals angedeutet, wie man das Problem endgültig lösen will. Präsentiert wurden zwei Optionen: entweder, die Community entwickelt Kriterien, wie das weitere Prüfungsverfahren für diese Bewerbungen ausgestaltet sein soll, oder man verbietet zumindest in dieser Bewerbungsrunde die Zulassung der jetzt „Exclusive Generic TLDs“ genannten »closed generics«; in letzterem Fall würden die verbliebenen sechs Bewerbungen also alle zurückgewiesen. Keine der beiden Optionen sieht das Bewerberhandbuch aber vor; gleich, wie ICANN sich entscheidet: eine Klage der betroffenen Bewerber, die neben der Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,– nicht unerhebliche Mengen Geld investiert haben dürften, scheint vorprogrammiert.

Das NGPC hat sich bisher zu keiner verbindlichen Entscheidung durchringen können. Stattdessen will man das Thema bei der nächsten Sitzung erneut diskutieren. Bis dahin könnte sich zumindest bei .food, .data und .phone die Situation entschärfen: da es für sie Mitbewerber gibt, ließe sich das Problem auch mit Geld lösen.

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