nTLDs

NCUC befeuert Debatte um »closed generics«

Die NCUC (Non Commercial Users Constituency), Vertreter der gemeinnützigen Interessen bei der Internet-Verwaltung ICANN, hat die Debatte um »closed generic«-Endung neu befeuert: im Rahmen einer Expertenrunde wurden die Vor- und Nachteile der umstrittenen Endungen kompetent abgewogen.

Im Mittelpunkt des Streits um so genannte »closed generic gTLD applications« wie .blog, .music oder .cloud steht die Angst vor einer Monopolisierung von Gattungsbegriffen. Aufgrund ihrer allgemein-beschreibenden, also generischen Natur bestehen an diesen Begriffen in der Regel keine Kennzeichenrechte; ihre Nutzung soll jedermann offen stehen. Dennoch planen einige Bewerber um solche generischen nTLDs, sie exklusiv für sich selbst zu nutzen und somit keine freie Registrierung von Second Level Domains zuzulassen. Ein solches »single-registrant«-Geschäftsmodell lässt sich beispielsweise bei der Bewerbung von Amazon für .music und Google für .blog finden; insgesamt sollen sogar weit über 70 Endungen in diese Kategorie besonders begehrter Endungen fallen. Aufgrund aktueller Debatten um ihre Zulässigkeit hatte das »New gTLD Program Committeeq von ICANN im Juli 2013 entschieden, eine Neuprüfung einzuleiten.

Anlässlich des Meetings in Durban hat die NCUC das Thema der »closed generics« nochmals aufgegriffen und versucht, sämtliche wechselseitigen Argumente abzuwägen. Kritiker warnen demnach vor der wettbewerbsfeindlichen Wirkung, der Gefahr einer Monopolisierung und einem Widerspruch zum offenen, freien Internet. Michele Neylon vom Registrar Blacknight Internet Solutions Ltd. warnte insbesondere davor, dass Registrare wie GoDaddy .host oder .hosting kontrollieren könnten. Befürworter weisen hingegen darauf hin, dass »closed generics« nicht verboten seien, das Bewerbungsverfahren nicht nachträglich geändert werden dürfe und innovative Geschäftsmodelle erzeugen könne. Für TLD-Berater Stephane Van Gelder stellt sich bei alldem die Frage nach dem Vertrauensverlust; es könne nicht sein, dass jede Woche die Regeln geändert werden sollen. Wer sich über sämtliche Standpunkte informieren will: ICANN hat inzwischen eine Mitschrift der Diskussion zum Nachlesen veröffentlicht.

Einen vermittelnden Ansatz versucht Antony Van Couvering, CEO von Minds+Machines. Er verweist auf die Parallelen zu RFC 1591, einer Art technischer Verfassung des Domain Name Systems. Demnach seien »closed generics« zulässig, solange die Rechte der Internetnutzer gewahrt sind. So sei es zum Beispiel verboten, die Nutzer zu einer bestimmten Art der Internetverbindung oder Software zu zwingen; im Übrigen seien jedoch auch »closed generics« erlaubt, sofern die anfallenden Gebühren bezahlt werden und der Betreiber keine ungeheuerlichen oder illegalen Zwecke verfolgt. Wie sich diese Grundsätze in eine praxisnahe Vergaberegelung umsetzen lassen, lässt indes auch Van Couvering offen.

Eine Mitschrift der NCUC-Diskussion finden Sie hier.

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