nTLDs

IOC und Rotes Kreuz erhalten Sonderrechte

Die Internet-Verwaltung ICANN gibt nach: auf Druck des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Roten Kreuzes sollen ausgewählte internationale Organisationen bei der Vergabe von neuen globalen Top Level Domains ein Sonderrecht erhalten. Auch die EU drängt zu Nachbesserungen am nTLD-Programm.

Ja zu neuen Top Level Domains, aber besonderer Schutz für internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen (UN), das IOC und das Rote Kreuz: mit dieser Auflage verabschiedete ICANN im Juni 2011 die vorläufige Endfassung des Bewerberhandbuchs. Zumindest während der ersten Bewerbungsphase sollten damit Domain-Endungen wie .redcross oder .olympic verhindert werden. Diese Sorge hat sich nicht bestätigt: weder hat sich eine der Organisationen noch ein Dritter um diese oder ähnliche Domains bemüht. Doch damit gaben sie sich offenbar nicht zufrieden: am 28. November 2012 veröffentlichte ICANN eine Pressemitteilung, wonach ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen als auch zwischenstaatliche Organisationen auf Ebene der Second Level Domain ebenfalls besonderen Schutz genießen sollen.

Die Details dieser Schutzregelungen soll die Generic Names Supporting Organization (GNSO) bis spätestens 28. Februar 2013 erarbeiten. Diskutiert wird eine Liste mit reservierten Domains, die von der allgemeinen Registrierung unter jeder neuen Top Level Domain ausgeschlossen sind. Als Anhaltspunkt für schutzfähige Organisationen könnten dabei jene Institutionen dienen, die aktuell unter der wenig bekannten Endung .int registriert sind; eine Registrierung ist dort in Anlehnung an das »Request for Comments 1591« jenen Organisationen vorbehalten, die durch internationale Verträge geschaffen wurden. Allerdings empfiehlt ICANN eine zurückhaltende Anwendung; nicht jeder, der eine Domain unter .int angemeldet hat, soll berechtigt sein, auf die Sperrliste zu kommen. Zudem soll diese Beschränkung zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben werden können, so dass die Adressen nach der Einführung neuer Endungen doch vergeben werden könnten. Der Arbeitsauftrag an die GNSO erweist sich dabei als pikant: im November lehnte die Interessengruppe einen speziellen Schutz noch ab, wobei sich der US-Anwalt Brian Winterfeldt der Stimme enthalten musste – das Rote Kreuz zählt zu seinen Mandanten.

Unterdessen hat sich auch die Europäische Union in der Diskussion um die neuen Domain-Endungen zu Wort gemeldet. Über die Europäische Kommission liess die EU eine Liste mit 58 Bewerbungen veröffentlichen, die man als problematisch empfinde. Die Liste erweitert jene Zahl von Endungen, für die bereits Frühwarnungen (»early warnings«) eingegangen sind; so findet sich dort zum Beispiel nun erstmals .sex und .sexy. Allerdings sei sie nicht als Frühwarnung im Sinne des Bewerberhandbuchs zu verstehen, auch wenn das betroffene Bewerber kaum beruhigen dürfte. So mancher spekuliert daher bereits, ob es sich um eine politische Machtprobe handelt, mit der die EU verdeutlichen will, dass sie sich an die Regeln des Bewerberhandbuchs nicht gebunden fühlt – auch dies dürfte nicht dazu beitragen, dass die Zuversicht bei den Bewerbern wächst.

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