nTLDs

Erste »Community Objection«-Urteile da

Die International Chamber of Commerce hat die ersten Entscheidungen nach dem Verfahren der »Community Objection« veröffentlicht. Während .architect eine Niederlage einstecken musste, hatten die Bewerbungen um .fly und .gay mehr Erfolg.

Unter allen Verfahren zum Schutz vor Rechtsverletzungen spielte die »Community Objection« bisher keine Rolle. Dabei bietet sie dank einer Vielzahl unbestimmter Begriffe viel Spielraum für ein erfolgreiches Rechtsmittel. Nach den Regelungen im Bewerberhandbuch erfordert diese Beschwerde substantiellen Widerstand gegen eine nTLD-Bewerbung von einem signifikanten Anteil der Gemeinschaft, an den sich die beworbene Endung unmittelbar oder mittelbar wendet. Sie steht ausschließlich bekannten und bewährten Organisationen offen, die eine klar definierte Gemeinschaft repräsentieren. Um Erfolg zu haben, muss eine Beschwerde vier Voraussetzungen erfüllen:

– The community invoked by the objector is a clearly delineated community;

– Community opposition to the application is substantial;

– There is a strong association between the community invoked and the applied-for gTLD string; and

– The application creates a likelihood of material detriment to the rights or legitimate interests of a significant portion of the community to which the string may be explicitly or implicitly targeted.

Zur Entscheidung ist exklusiv die in Paris ansässige International Chamber of Commerce berufen. Und dieses Schiedsgericht hat nun seine ersten drei Entscheidungen veröffentlicht.

Im Fall von .architect, um die sich die Donuts-Tochter Spring Frostbite LLC bewirbt, hatte die International Union of Architects (UIA) die Beschwerde eingereicht. Der Grund lag auf der Hand: die UIA unterstützt die Konkurrenzbewerbung um .archi von Starting Dot. Donuts versuchte, der UIA die notwendige Kompetenz abzusprechen, da der Begriff »Architekt« auch Berufe wie Software- und Landschaftsarchitekt umfasst, die von der UIA nicht vertreten werden. Dem folgte Panelist Andreas Reiner jedoch nicht; nach seiner Ansicht repräsentiere die UIA zumindest einen signifikanten Teil der Architekten-Community. Auch sonst war er der Ansicht, dass die vier Voraussetzungen vorlagen, zumal die Verbraucher erwarten, dass unter .architect nur lizensierte Architekten auftreten, so dass die Beschwerde Erfolg hatte.

Weniger Erfolg hatte dagegen FairSearch.org mit der Beschwerde gegen .fly, um die sich die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. bewirbt. Die Organisation, in der sich Geschäftsleute und Unternehmen wie Oracle und Nokia zusammengeschlossen haben, hat sich dem Kampf gegen ein Monopol von Google verschrieben. Im Fall von .fly war der Kampf aber erfolglos: Panelist George Bermann vermisste bereits substantiellen Widerstand gegen die Bewerbung. Ebenfalls erfolglos blieb die Beschwerde der konservativen »Metroplex Republicans of Dallas« gegen die .gay-Bewerbung der DotGay LLC. Panelist Bernhard Schlink erkannte schon keine Beschwerdeberechtigung; konservativ und homosexuell alleine reiche nicht aus. Damit gibt es weiterhin vier Bewerbungen um die Endung .gay – sollte der politische Widerstand nachlassen, dürfte also eine Auktion entscheiden, werden Zuschlag erhält.

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