nTLDs

Dotgay LLC erhält 2. Chance bei Bewerbung um .gay

Überraschender Erfolg für Dotgay LLC: nachdem der in New York ansässigen Bewerberin um die neue Top Level Domain .gay im Oktober 2014 noch der Status als »Community-Endung« verweigert worden war, hob ICANN diese Entscheidung im Rahmen eines »Request for Reconsideration« wieder auf.

Das zuständige Board Governance Committee kam zu dem Ergebnis, dass vom bisher zuständigen »Community Panel« 54 Unterstützungsschreiben irrtümlich nicht berücksichtigt worden waren. Bisher war der Status als »Community-Endung« unter anderem damit verweigert worden, dass die von Dotgay beschriebene Community zu breit gefasst sei, da sie auch Transgender, Intersexuelle sowie Personen, die sich für die Rechte Schwuler einsetzen, umfasste. Trotz des positiven Urteils ist Dotgay jedoch noch nicht am Ziel; man hat nur eine Neuprüfung erreicht, so dass nun neu zu entscheiden sein wird, ob die Bewerbung von Dotgay mindestens 14 von 16 möglichen Punkten erreicht. Die .gay-Konkurrenz bestehend aus Top Level Domain Holdings Limited, United TLD Holdco Ltd. und Top Level Design LLC darf sich jedoch wieder Hoffnung machen. Bis zur Registrierung der ersten .gay-Domains wird es vor diesem Hintergrund aber noch einige Zeit dauern.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top