.hamburg

Kooperationsvertrag veröffentlicht

Der Betrieb der neuen Städte-Domain .hamburg könnte sich für die Freie und Hansestadt Hamburg zum lukrativen Geschäft entwickeln. Auf Initiative der Blogger von elbmelancholie.de hat die Stadt den Kooperationsvertrag mit der Registry vorgelegt.

Gestützt auf § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG), hatten die Blogger am 11. Juli 2014 die Vorlage des Kooperationsvertrages erbeten. Diesem Antrag kam die Senatskanzlei am 11. August 2014 nach und veröffentlichte den am 23. März 2012 notariell beurkundeten, 28-seitigen Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Bewerbung und dem Betrieb der mittlerweile in die Root Zone eingetragenen Top Level Domain .hamburg zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburg TopLevel-Domain GmbH. Der Vertrag sieht vor, dass man sich sowohl in der Bewerbungsphase als auch beim Betrieb von .hamburg eng abstimmt. Wirtschaftliche Entscheidungen sind maßgeblich an den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen der Stadt Hamburg und der Metropolregion Hamburg auszurichten. Der für die Registry wohl wichtigste Teil des Vertrags lässt sich Ziffer 2.1 entnehmen; mit der dortigen Klausel hat sich die Stadt Hamburg fest verpflichtet, den von ICANN für Städtedomains zwingend vorgeschriebenen »Letter of Non-Objection« auszustellen. Allein hierfür hat die Registry eine Kostenbeteiligung von EUR 50.000,– zu leisten; ohne dieses Schreiben wäre die Bewerbung jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen. Dabei muss die Registry sicherstellen, dass eine Registrierung unterhalb von .hamburg nur solchen natürlichen oder juristischen Personen gestattet wird, die ihren Sitz in der Metropolregion Hamburg haben; in Ausnahmefällen genügt auch der gewöhnliche Aufenthalt in dieser Region.

Als für die Stadt wirtschaftlich günstig erweist sich die Abrede, dass die Registry alle mit der Bewerbung um und dem Betrieb von .hamburg zusammenhängenden Kosten selbst trägt und eine Beteiligung der Stadt Hamburg ausgeschlossen ist. Damit nicht genug: die Stadt ist auch am Erfolg von .hamburg beteiligt. Bei bis zu 50.000 Registrierungen erhält sie jährlich EUR 3,00 pro Domain. In weiteren Staffelungen erhöht sich die Beteiligung ab 100.001 Registrierungen auf jährlich EUR 6,00 pro Domain. Zusätzlich erhält die Stadt aus dem Verkauf von Premium-Domains weitere fünf Prozent der Erlöse. Zudem hat sich die Stadt Hamburg das Recht gesichert, bestimmte Second Level Domains unter .hamburg zu ihren Gunsten zu reservieren (Whitelist) oder von der Registrierung auszuschließen (Blacklist). Weder die Whitelist noch die Blacklist sind dabei abschließend, sondern können vereinbarungsgemäß erweitert werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorerst zehn Jahren; eine Verlängerung ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Abschließend weist die Senatskanzlei darauf hin, dass gegenwärtig über einige Änderungen des Kooperationsvertrags verhandelt wird. Um welche möglichen Änderungen es sich handelt, ist der Mitteilung der Senatskanzlei nicht zu entnehmen; sie dürften sich nach ihren Angaben jedoch nicht substanziell auswirken. Wann es zu einer Unterzeichnung der Änderungen kommen kann, ist derzeit nicht absehbar.

Die Registrierung von .hamburg-Domains ist zum Beispiel über den Starnberger Domain-Spezialisten united-domains möglich, zu deren Projekten domain-recht.de zählt.

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