.blackfriday

Bei Premiere kaum gefragt

Die neue globale Top Level Domain .blackfriday hat bei ihrer ersten Feuerprobe geschwächelt: nur wenige Versandhändler in den USA machten zum Start der Vorweihnachtszeit von einer Registrierung Gebrauch.

Seit dem 8. Juli 2014 kann jedermann weltweit Domain-Namen mit der Endung .blackfriday registrieren. Bisher ist das Interesse aber noch überschaubar; mit rund 11.000 registrierten Domains rangiert die von der Uniregistry Corp. verwaltete Endung aktuell auf Platz 59 der nTLD-Rangliste, etwa gleichauf mit .vegas und .wien. Der von ihr repräsentierte »Schwarze Freitag« fällt in den USA auf den Freitag nach dem Erntedankfest Thanksgiving, das am vierten Donnerstag im November gefeiert wird; er gilt traditionell als Beginn der Weihnachtseinkaufssaison. Vor diesem Hintergrund hatte .blackfriday am vergangenen Freitag, dem 28. November 2014, seine erste Feuerprobe zu bestehen, und man darf festhalten: es gibt noch reichlich Potential nach oben. Wie das Domain-Beratungsunternehmen FairWinds & Partner meldet, haben von den Top 100 der Online-Versandhändler in den USA lediglich 17 eine .blackfriday-Domain registriert; unterhalb des weihnachtlichen Pendants .christmas sind es nur 14. Erfreulich allenfalls: 9 der 17 Versandhändler mit .blackfriday-Domain zählen immerhin zu den Top 20 der Online-Versandhändler, wie sie vom Magazin „Internet Retailer“ erfasst wurden. Beruhigend für Markeninhaber mag allenfalls sein, dass es bisher kaum zu Rechtsverletzungen durch unberechtigte Domain-Registrierungen unter .blackfriday gekommen ist. Allerdings könnten Cyberkriminelle die Domain auch zum Versand von betrügerischen Mails verwenden, ohne dass dies von FairWinds & Partner erfasst wurde.

Immerhin beginnen auch die ersten Online-Händler, das besondere Potential von nTLDs zu erkennen. So hat sich etwa Amazon dazu entschlossen, unter amazon.blackfriday eine Weiterleitung zu hervorgehobenen, themenspezifischen Angeboten einzurichten. Damit schützt man sich nicht nur vor Rechtsverletzungen, sondern spricht auch zusätzliche Käuferschichten an. Andere Versandhändler in den USA wie Costco, Target und Macy’s nutzen ihre .blackfriday-Domain, um auf ihr Hauptangebot weiterzuleiten; ohne größeren zusätzlichen Aufwand erweist sich .blackfriday somit als Marketing-Werkzeug. Das kann zwar nicht darüber hinwegtäuschen, dass der über diese Domains eingehende Traffic wohl kaum die Server zusammenbrechen lässt, aber jeder Besucher ist besser als kein Besucher. Ausserdem unterstreichen die Versandhändler mit einer eigenen .blackfriday-Domain ihre Vorreiterrolle im Online-Handel.

Nicht zu unterschätzen ist im Übrigen, dass sich die Top Level Domain .blackfriday nicht nur auf einen einzigen Tag im Jahr angelegt ist, sondern praktisch auch nur den US-Markt anspricht. In Deutschland dürfte der »Schwarze Freitag« viel eher Assoziationen mit dem »Schwarzen Donnerstag« hervorrufen – dem Tag des Börsencrashs in New York im Oktober 1929, und der gilt nicht gerade als Startschuss für die Einkaufssaison vor Weihnachten. Für den auf reine Masse angelegten Markt an Registrierungen dürfte .blackfriday daher nicht geeignet sein; das Potential, eine Nische erfolgreich zu besetzen, hat die Endung aber allemal.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top