Subdomain-Services

Schrott oder Schnäppchen?

Wie Pilze aus dem Boden schießen derzeit Anbieter von meist kostenlosen Subdomains. Doch was taugen diese Adressen wirklich?

Als Subdomains werden Domains bezeichnet, die unterhalb der Second Level Ebene vergeben werden. So vergibt etwa der Inhaber von .de.vu eigenständig Adressen im Format domain.de.vu. Rein theoretisch kann auch jeder andere, der eine Domain hat, solche Subdomains in eigener Verantwortung vergeben. Wegen ihrer Kürze am populärsten sind .de-Adressen, die unterhalb anderer zumeist exotischer Länderkürzel vergeben werden, also etwa .de.tt, .de.to oder .de.ag. Daneben hat das Londoner Unternehmen Central Nic Ltd. aus der Vermarktung von Subdomains unterhalb der generischen Endung .com wie .de.com oder .eu.com ein eigenes Geschäftsmodell zu allerdings nicht gerade günstigen Registrierungsgebühren entwickelt.

In erster Linie richten sich die übrigen, in aller Regel kostenlosen Angebote an jene, deren Wunschdomain schon vergeben ist, jedoch eine griffige, aussagekräftige und attraktive Adresse benötigt wird. So kann eine solche Subdomain problemlos zur Weiterleitung auf andere, bereits bestehende Angebote benutzt werden. Auch zur Optimierung von Ergebnissen in Suchmaschinen sind Subdomains nützlich, da die Suchroboter überwiegend keine Unterscheidung zu herkömmlichen Second Level Domains machen und einzelne Suchmaschinen die in der Domain verwendeten Stichworte sogar bevorzugt für die Suche heranziehen. Im Domain-Handel machen sich die Nachteile von Subdomains deutlich bemerkbar: da sie umständlich zu handhaben und anfällig für Tippfehler sind, spielen sie dort keine Rolle. Im Zweifel sollte daher zur altbewährten Second Level Domain gegriffen werden, die dem Durchschnittsuser weitaus vertrauter ist und somit nicht zu unfreiwilligen Besucherverlusten führt.

Aus juristischer Sicht ist zu beachten, daß Subdomains keinen Freibrief für Rechtsverletzungen darstellen: für sie gelten auch weiterhin Rechte wie das Namensrecht und andere Kennzeichenrechte wie Marken, Werktitel oder Geschäftsbezeichnungen. Dabei droht im Fall einer Abmahnung nicht nur dem Inhaber der Subdomain selbst juristischer Ärger, sondern unter Mitstörergesichtspunkten auch demjenigen, der unter seiner Domain weitere Subadressen vergibt. Da etwa aus dem Eintrag aus der WHOIS-Datenbank in aller Regel die Inhaber für Subdomains nicht hervorgehen, wird sich der Inhaber von Kennzeichenrechten in erster Linie unmittelbar an den Inhaber der Second Level Domain wenden und dort die Beachtung seiner Rechte einfordern.

Hier eine kleine Auswahl an Subdomains:

> .de.ag
> .de.ki
> .de.tf
> .de.to
> .de.tt
> .de.ws
> .de.kz
> .de.vu
> centralnic.com

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