Mythen und Legenden aus der Welt der Domains

Zahlreiche Mythen und Legenden durchziehen die Welt der Domain-Namen. Gerade unter Internet-Einsteigern sind Missverständnisse weit verbreitet.

Einige populäre Irrtümer rund um Domain-Namen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

These 1: „Wer sich eine Domain registrieren lässt, erwirbt ein Schutzrecht, vergleichbar dem einer eingetragenen Marke.“

Falsch! Oftmals fällt bei Gesprächen im Kollegen- und Bekanntenkreis der Satz, man habe sich die Domain xyz.de „schützen lassen“.

Gemeint ist damit aber eine bloße Registrierung eines bislang nicht belegten, also noch „freien“ Domain-Namens. Die Registrierung einer Domain führt jedoch im Regelfall zu keinerlei Schutzrechten gegenüber Dritten.

Offenbar steckt hier die Vorstellung des juristischen Laiens dahinter, das Anmelden einer Domain müsse einen ähnlichen Schutz begründen, wie das Eintragen einer Marke in das Markenregister oder das Anmelden eines Patentes.

Jeder kennt die Erfolgsstories von Leuten, die sich Begriffe wie „Ballermann 6“ oder „Lady Di“ als Marke schützen ließen und so durch den Verkauf von Lizenzen über Nacht zum Millionär wurden.

Das Reservieren einer Domain ist damit nicht vergleichbar. So wird es oftmals sogar so sein, dass durch die Registrierung Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt werden. Der Dritte hat dann gegen den Inhaber der Domain Unterlassungsansprüche, im Einzelfall sogar Schadensersatzansprüche.

Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Domain nicht nur zur Adressierung im Internet verwendet wird, sondern auch im Geschäftsverkehr als Bezeichnung des Unternehmens geführt wird. Wenn also ein Unternehmen nicht nur die Website flugreise.de betreibt, sondern zudem auch unter flugreise.de GmbH firmiert.

Darüber hinaus kann man u.U. seinen Domain-Namen selbst als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Die Kosten hierfür betragen ab DM 575,- für 10 Jahre. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes.

These 2: „Der Handel mit Domain-Namen ist unzulässig, zumindest aber unmoralisch.“

Falsch! Der Kauf und Verkauf von Domains ist juristisch grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Rechte Dritter verletzt werden.

Der Verkauf einer Domain ist immer dann juristisch bedenklich, wenn ein Dritter ein „besseres Recht“ an dem Domain-Namen hat als der Domain-Inhaber selbst. Als ein solches „besseres Recht“ kommen dabei v.a. Marken, Namen, geschäftliche Bezeichnungen oder andere Kennzeichnungsrechte in Betracht.

Haben Dritte kein „besseres Recht“ an dem Domain-Namen, so ist der Kauf und Verkauf aus juristischer Sicht unbedenklich. Der Domain-Handel konzentriert sich deshalb fast ausschließlich auf solche Domains, die nicht schutzfähige Bezeichnungen enthalten. Es handelt sich hierbei im Regelfall um allgemein beschreibende Begriffe wie reise.de, sozial.de, spass.com oder segeln.net.

Unbedenklich ist es natürlich auch, wenn ein Herr Mayer die Domain mayer.de an die Mayer + Co. GmbH verkauft.

In den USA gibt es große Auktionshäuser, die sich ganz auf die Versteigerung von Domain-Namen spezialisiert haben. Der wohl größte und bekannteste Domain-Auktionator ist GreatDomains.com.

Gerade im Bereich der Domain-Broker gibt es zahlreiche schwarze Schafe, welche durch das Registrieren von fremden Marken und Unternehmensnamen die schnelle Mark machen möchten.

Diese Cyberpiraten haben dazu beigetragen, dass der Handel mit Domain-Namen wohl immer noch als ein „anrüchiges“ Betätigungsfeld angesehen wird. Man könnte vom Image her von den Gebrauchtwagenhändlern des Internets sprechen…

Es spricht jedoch viel dafür, Domain-Namen, an denen keine fremden Kennzeichnungsrechte bestehen, als normale Wirtschaftsgüter anzusehen.

Solche Domains sind wohl am ehesten mit Immobilien in der realen Welt zu vergleichen. Und ist es etwa verwerflich, das vor Jahrzehnten zum Spottpreis erworbene Grundstück an der Ecke nun für einen Millionen-Betrag weiterzuveräußern?!

Aufschluss über den Wert eines Domain-Namens kann die sog. RICK-Formel liefern.

These 3: „Das Registrieren möglichst vieler Domains ist eine tolle Geschäftsidee, mit der man schnell reich werden kann.“

Die Idee ist einfach und geradezu genial: Man registriere sich Hunderte von Domains wie z.B. daimlerchrysler.com, vw-lupo.de oder super-man.com für Pfennigbeträge und verkaufe sie einige Monate später für zig Tausende Dollar an die gelinkten Unternehmen. Willkommen im Club der Grabber, Squatter und Cyberpiraten!

Es mag Menschen geben, die mit einer solchen Vorgehensweise reich geworden sind. Sie werden aber nicht dazu gehören, denn Sie sind etwa vier oder fünf Jahre zu spät. Die Zeiten des Internet-Goldrausches sind längst vorbei!

Sicher, wenn Sie sich Anfang der Neunziger Domains wie sex.com, auto.com, oder wallstreet.com reserviert hätten, wären Sie jetzt Multimillionär. Doch mittlerweile sind praktisch alle, wirklich lukrativen Namen (in der Regel Gattungsbezeichnungen, wie wein.de, software.de oder auktion.de) längst vergeben.

Wenn Sie sich dennoch als Domain-Broker betätigen wollen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie durch Ihre Registrierung keine fremden Kennzeichnungsrechte verletzten. Unproblematisch sind im Regelfall nur allgemein beschreibende Begriffe wie theater.de, auto-online.de oder liberal.com.

Des weiteren gibt es in Deutschland bisher noch kaum einen funktionierenden Markt für Domains. Selbst in den USA entwächst das Domain-Brokerage gerade erst den Kinderschuhen.

These 4: „Jede Person, jedes Unternehmen darf jeweils nur eine Domain registrieren.“

Falsch! Jede natürliche und juristische Person kann beliebig viele Domains registrieren. Wie viele Domains sinnvoll sind, muss jeder selbst entscheiden.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall der Name Ihres Unternehmens, Ihrer Organisation oder Ihr eigener Vor- und Nachname, vielleicht jeweils mit und ohne Bindestrich.

Mit Domains zu Pfennig-Preisen fordern sog. Discount-Provider unverhohlen zum massenweisen Registrieren und Horten von Domains auf.

Mit der steigenden Anzahl von registrierten Domains nehmen aber auch die juristischen Auseinandersetzung über Domain-Namen stark zu. Dabei sind Streitwerte über DM 100.000,- keine Seltenheit, sondern der Regelfall. Dies bedeutet auch, dass auf die im Rechtsstreit unterliegende Partei Prozesskosten in Höhe von mehreren zehntausend Mark zu kommen können.

Aus den monatlichen Gebühren für die Registrierung im Pfennig-Bereich kann so rasch ein teurer Spaß werden…

Beachten Sie deshalb unbedingt unsere Sieben Goldenen Domain-Regeln, um juristische Schwierigkeiten mit Ihrer Domain zu vermeiden!

These 5: „Alle nur halbwegs brauchbaren Domain-Namen sind schon längst vergeben.“

Falsch! Sicher, echte Highlights wie software.de, sport.com oder schmidt.de sind natürlich schon seit Jahren registriert.

Bedenkt man weiter, dass mittlerweile schon mehr als 2,7 Million de-Domains und sogar mehr als 10 Millionen com-Domains registriert worden sind, so liegt der Schluss nahe, dass es gar keinen Sinn mehr macht, sich auf die Suche nach einer „guten“ freien Domain für sein Internet-Projekt zu begeben…

Denken Sie jedoch immer an mögliche Abwandlungen und Kombinationsmöglichkeiten Ihres Wunschnamens.

Also, wenn z.B. das gewünschte neuseeland.de schon weg ist, probieren Sie’s mal mit neuseeland-online.de, nz-online.de, neuseeland-info.de oder mein-neuseeland.de.

Mit etwas Phantasie und Kreativität lässt sich sicherlich auch für Ihr Projekt noch eine brauchbare freie Domain finden…

Zudem kommt es immer häufiger vor, dass längst registrierte Domain-Namen von den bisherigen Inhabern wieder freigegeben werden. Etwa weil ein geplantes Projekt im Sande verlaufen ist oder die entsprechenden Registrierungsgebühren nicht mehr bezahlt worden sind.

In den USA gibt es bereits Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, noch freie bzw. wieder freigegebene Domain-Namen ausfindig zu machen.

These 6: „Das System der Domain-Namen wird schon in ein paar Jahren technologisch überholt sein. Alle bisher registrierten Domain-Namen werden damit wertlos werden.“

Das Dumme an der Zukunft ist, dass Sie ungewiss ist. Doch es spricht einiges dafür, dass uns das heutige System der Domain-Namen auch langfristig erhalten bleiben wird…

Denken Sie etwa an die Erfindung des Telefons. Obwohl es zahlreiche technologischen Quantensprünge gab, ist es noch heute so, dass jedem Telefonanschluss eine bestimme Telefonnummer zugeordnet ist.

Ähnlich wird es im Internet-Bereich sein: vieles wird sich sehr schnell und grundlegend ändern. Jedoch muss es immer irgendein System gegeben, dass es den Menschen ermöglicht, eine konkrete Website in den unendlichen Weiten des Cyberspace direkt ohne Umwege anzuwählen. Und dieses System wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch langfristig das System der Domain-Namen sein.

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