ccTLDs

Streit um Pfändung von .ir, .sy und .kp wird fortgesetzt

Der Streit um die Pfändbarkeit der country code Top Level Domains des Irans (.ir), Syriens (.sy) und Nord-Koreas (.kp) geht in eine neue Runde: mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2014 haben die Kläger Berufung gegen das Urteil des US-Bundesgerichts im District of Columbia vom 12. November 2014 eingelegt.

Mit diesem Urteil hatte Richter Royce Lamberth entschieden, dass nach dem Recht des District of Columbia eine Pfändung von ccTLDs ausgeschlossen ist. Über eine Pfändung hatten die Kläger, eine Gruppe von Terroropfern, zuvor versucht, Entschädigungsansprüche gegen die drei Staaten in Millionenhöhe durchzusetzen. Eine Begründung lässt sich der Berufung nicht entnehmen. Erik Syverson, einer der Klägeranwälte, zieht jedoch in einem Interview Parallelen zum Streit um sex.com, in dem der »Ninth Circuit« Kaliforniens entschieden hatte, dass Second Level Domains gepfändet werden können. Zudem würden zahlreiche ccTLD-Manager hinter den Klägern stehen, da auch nach ihrer Ansicht eine ccTLD als Eigentum zu betrachten seien, jedenfalls mehr als lediglich die Aussicht auf Verlängerung eines Service-Vertrages. Wie Syverson weiter mitteilt, habe man keine Absicht, im Fall eines Erfolgs den Betrieb von .ir einzustellen; man denke eher an eine Versteigerung. Bis wann über die Berufung entschieden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

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