ccTLDs

Nominet startet 2. Versuch für »direct.uk«

Die britische Domain-Verwaltung Nominet hat ihre Pläne zur Einführung von Second Level Domains direkt unterhalb von .uk wiederbelebt.

Hatte man anlässlich einer Vorstandssitzung vom 26. Februar 2013 noch beschlossen, weitere Untersuchungen anzustellen, hat die Registry nunmehr am 18. Juni 2013 mitgeteilt, dass man das Projekt »direct.uk« weiterverfolgt. Um der öffentlichen Kritik an den bisherigen Plänen Rechnung zu tragen, hat Nominet zwei Änderungen angekündigt: zum einen sollen die Inhaber einer .co.uk-, .me.uk- oder .org.uk-Domain das Recht erhalten, bevorzugt auch das kurze .uk-Pendant ihrer Adresse registrieren zu können; dabei hat stets der Inhaber der ältesten Sub-Domain das Recht des ersten Zugriffs, wie COO Eleanor Bradley bekanntgab. Zum anderen sinken die Kosten pro kurzer .uk-Domain von bisher GBP 20,– auf dann GBP 5,–. Eine Registrierung direkt unter .uk setzt offenbar zudem voraus, dass der Inhaber eine Adresse in Großbritannien vorweisen kann. Vorerst hat die Öffentlichkeit bis Ende September 2013 Gelegenheit, sich zu den vorgestellten Änderungen zu äußern; im November 2013 will Nominet dann weitere Maßnahmen bekanntgeben.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top