ccTLDs

NeuStar diskutiert über den Stand von .us mit Nutzern

NeuStar Inc., Registry der US-amerikanischen Länderendung .us, hat am 5. Oktober 2017 ein so genanntes »Town Hall Meeting« abgehalten und dabei den Zustand der sich im Schatten von .com entwickelnden ccTLD beleuchtet.

So erfreut sich .us einer stabilen »renewal quote« rund 80 Prozent. Die Teilnehmer der (virtuellen) Veranstaltung kritisierten jedoch, dass es .us vor allem an Marketing fehle. Um das Kürzel attraktiver zu machen, überlegt Neustar deshalb eine Reihe von Änderungen einzuführen. So soll möglicherweise schon 2018 ein »WHOIS privacy«-Service eingeführt werden, der den Domain-Inhabern besseren Schutz ihrer Daten bietet. Zudem steht im Raum, dass Ein- und Zwei-Zeichen-Domains unter .us zu Premium-Preisen auf dem Markt angeboten werden sollen. Warum Neustar die Zahl der WHOIS-Abfragen auf 20 je IP-Adresse täglich beschränkt, blieb hingegen offen. Schließlich gibt es auch keine Anzeichen dafür, dass Neustar die »Nexus requirements« kippen wird; sie beschränken eine Registrierung unter .us auf US-Bürger, Unternehmen und Organisationen mit Sitz vor Ort in den USA

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top