ccTLDs

.gr und .it lockern Registrierungsregeln

Die frohe Kunde schallt durch ganz Europa: mit Italien (.it) und Griechenland (.gr) haben zwei weitere EU-Mitgliedsländer die Hürden für eine Registrierung von Domain-Namen unterhalb ihres Länderkürzels abgebaut.

Seit dem 2. August 2004 kann jedes Unternehmen und jede Privatperson aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) unbegrenzt viele Internet-Adressen mit der Endung .it registrieren. Nach den bisherigen Vergaberegeln durften nur Unternehmen mit eigener Steuernummer beliebig viele .it-Domains anmelden; Privatpersonen sowie Unternehmen ohne Steuernummer waren hingegen auf maximal eine Domain beschränkt. Im Vergleich zur deutschen Länderdomain .de, wo die Registrierung weitestgehend frei von Beschränkungen ist, entwickelten sich die strengen Vergabebestimmungen aber zum Hemmschuh für den weiteren Erfolg des Internets in Italien. Deshalb strich die zuständige Vergabestelle nicht nur ersatzlos die zahlenmässige Beschränkung, sondern auch das Erfordernis einer Steuernummer. So sind .it-Domains nicht nur für deutsche Unternehmen und Privatpersonen erhältlich, sondern lassen angesichts von knapp unter einer Million registrierter Domains auch noch viel Spielraum für die Suche nach attraktiven deutschsprachigen Webadressen.

Auch die griechische Top Level Domain .gr, die vormals als restricted TLD nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Registrierung erlaubte, ist ab sofort für jedermann unabhängig von der Nationalität erhältlich. Mit dieser Freigabe ist auch die Beschränkung auf maximal zwei beziehungsweise für Unternehmen maximal zehn Domains ersatzlos weggefallen. Hartnäckig halten sich weiterhin Meldungen, .gr wäre durch die Liberalisierung zur unrestricted TLD geworden, so dass es wie etwa bei .com überhaupt keine Registrierungsbeschränkungen mehr gibt. Nach wie vor heisst es dagegen in den offiziellen Vergaberegeln, dass die Vergabestelle NTPC zur Zurückweisung einer Domain-Anmeldung befugt ist, wenn die Domain einen generischen Begriff darstellt. Freilich dürfte es der Vergabestelle kaum möglich sein, allgemein beschreibende Begriffe jeder Sprache zu prüfen, so dass die Anmeldung von Domains wie börse.gr oder fussball.gr denkbar ist. Ob eine solche Registrierung jedoch auch auf Dauer Bestand haben kann, bleibt abzuwarten.

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