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»do's-and-dont's« für Inhaber von .be-Domains

Die .be-Registry DNS Belgium hat ein „do’s-and-dont’s“ für den Kauf und Verkauf von Domain-Namen veröffentlicht.

Und die Liste beginnt gleich mit einer wichtigen Einschränkung für .be-Domains: eine Registrierung allein zum puren Zweck der Spekulation ist verboten. Allerdings wird die Registry nicht böse sein, wenn die Registrierung zur Vorbereitung für ein bestimmtes Projekt in der Zukunft dient; wie so oft kommt es also auf die Umstände an. Nicht fehlen dürfen natürlich die klassischen Tipps der Domain-Registrierung wie die Warnung vor einer Markenrechtsverletzung, verbunden mit dem Hinweis, dass .be mit dem Belgian Centre for Arbitration and Mediation (CEPANI) ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren bereit hält. Wer diese Hinweise befolgt, eine Domain registriert und sich dann wieder von ihr trennen will, spricht nach Ansicht von DNS Belgium am besten Personen an, die eine ähnliche Domain oder ein ähnliches Projekt betreiben; wer dort nicht fündig wird, kann es über eine Parking-Seite mit Verkaufshinweis oder über eine renommierte Handelsplattform wie Sedo versuchen, wobei Fixpreis-Angebote zu empfehlen sind. Die Liste enthält damit nichts Neues, aber sie schafft einen raschen Überblick mit bewährten Praxistipps.

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