ccTLDs

CNNIC ändert die Strukturen von .cn

Nach einem Bericht der auf Domain-Namen spezialisierten chinesischen PR-Agentur Allegravita bereitet die Regierung strukturelle Änderungen für die .cn-Registrierung vor.

Unterhalb von .cn werden demnach in Zukunft zwei Kategorien von Second Level Domains angeboten, nämlich zum einen »Category 2LDs« und zum anderen »Geographic 2LDs«. Die »Category 2LDs« teilen sich in neun Subdomains auf, darunter Endungen wie .com, .org, .net sowie .gov. Noch breiter gefächerter ist das Angebot bei den »Geographic 2LDs«, die sich in 34 Subdomains aufteilen und mit einer Gebietskörperschaft verbunden sind, wie .bj (Peking), .sh (Shanghai) oder .hk (Hong Kong). Dazu passend hat das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT) eine Graphik veröffentlicht, in der die Domain-Registrierungsmöglichkeiten in China dargestellt werden; dabei ist zu berücksichtigten, dass aktuell nur ausgewählte nTLDs zur Verfügung stehen. Keine Änderung soll es vorerst an den bürokratischen Vergaberegeln geben: so müssen weiterhin Privatpersonen eine Ausweiskopie und Unternehmen einen Handelsregisterauszug vorlegen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top