Name.Space

ICANN kontert vor Gericht

Die Internet-Verwaltung ICANN hat im Gerichtsverfahren mit dem alternativen Namensraumbetreiber Name.Space Inc. die Klageerwiderung veröffentlicht. Als stärkstes Argument könnte sich eine Freizeichnungserklärung aus dem Jahr 2000 entpuppen.

Im Oktober 2012 hatten sowohl Name.Space Inc. als auch Image Online Design Inc. vor dem Central District Court of California Klage gegen ICANN wegen der Einführung neuer globaler Top Level Domains erhoben. Beide Unternehmen betreiben einen alternativen Namensraum im Internet, der jedoch nur mit Änderungen in der TCP/IP-Netzwerkkonfiguration des eigenen PCs oder Routers erreichbar ist. Während sich IOD lediglich gegen .web wandte, nahm Name.Space den Kampf gegen 189 mögliche neue Top Level Domains auf und machte geltend, aus der ersten Einführungsrunde im Jahr 2000 nie eine offizielle Ablehnung erhalten zu haben; stattdessen habe ICANN selbst mitgeteilt, dass sämtliche Bewerbungen in der Schwebe blieben und später geprüft werden sollten. Mit dem Applicant Guide Book und der Schaffung eines neuen Verfahrens, das mit US$ 185.000,– pro Endung viel höhere Gebühren vorsehe und zudem auch die Anforderungen an die Registry drastisch erhöhe, sei ICANN nun vertragsbrüchig geworden; zudem beruft man sich auf eine Verletzung von Marken-, Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Dem trat ICANN in einer 32-seitigen Klageerwiderung vom 30. November 2012, verfasst von der US-Kanzlei JonesDay, entschieden entgegen. Haupteinwand von ICANN ist eine Erklärung aus dem Jahr 2000, in der Name.Space anerkannt habe, kein rechtlich durchsetzbares Recht (»no legally enforceable right«) an einer Top Level Domain zu haben, und ICANN dauerhaft von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Bewerbung zu entlassen (»released and forever discharged ICANN from any and all claims relating to name.space’s application or ICANNs establishment or failure to establish a new TLD.«). Da Name.Space seine Rechte aus dieser ersten Einführungsrunde ableite, stehe einer Klage schon diese Erklärung entgegen. Auch darüber hinaus sei die Klage aussichtslos; so berufe sich Name.Space vergeblich auf ein Monopol ICANNs im Registry-Markt, da die Organisation in diesem Bereich nicht tätig sei. Eine Verletzung von Markenrechten durch eine oder mehrere neue Endungen sei schon deshalb ausgeschlossen, weil über deren Einführung noch gar nicht entschieden sei; die Klage sei insoweit zu früh erhoben worden. Insgesamt sei die Klage daher abzuweisen.

Seine Brisanz gewinnt das Gerichtsverfahren aus dem Umstand, dass sich Name.Space im Jahr 2000 unter anderem für die Endungen .art, .book, .sex, .shop, .design und .movie beworben hatte; in der aktuellen Einführungsrunde zählen sie zu den Endungen mit den meisten Bewerbern. Ein lang dauerndes Gerichtsverfahren dürfte die Bewerber nicht nur Zeit und Nerven kosten, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg schwerwiegend gefährden, da ein früher Start allgemein als Wettbewerbsvorteil gesehen wird. Eine erste Anhörung vor Gericht ist für den 11. Februar 2013 in Los Angeles angesetzt.

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