ICANN

Independent Review Panel übt Kritik an der Prüfung von nTLD-Bewerbungen

Die Internet-Verwaltung ICANN hat in ihrem Bestreben um Transparenz eine herbe Schlappe einstecken müssen: nach Ansicht des Independent Review Panel (IRP) hat ICANN bei der Prüfung mehrerer nTLD-Bewerbungen gleich mehrfach gegen eigene Grundsätze verstoßen.

Auslöser des aktuellen Streits war die Bewerbung von Dot Registry LLC um die drei neuen Domain-Endungen .inc, .llc und .llp. Für die drei Endungen hatte Dot Registry »community status« reklamiert, war jedoch nach Prüfung durch die Economist Intelligence Unit (EIU) deutlich gescheitert: von 16 möglichen Punkten erreichte man lediglich jeweils 5 Punkte; mindestens 14 Punkte hätten es aber sein müssen. Auch das sich anschließende Verfahren einer »request for reconsideration« an das ICANN Board Governance Committee (BGC) blieb ohne Erfolg. Dabei hatte Chris Williams, CEO von Dot Registry, einige Ungereimtheiten herausarbeiten lassen. So wurden nicht sämtliche »letters of support« validiert; andere wurden dagegen mehrfach geprüft und dabei bis zu 12 eMails mit formalen Details versandt. Dot Registry ging daher im September 2014 den Weg eines »Independent Review«-Verfahrens, um doch noch eine positive Entscheidung zu erreichen.

Knapp zwei Jahre später hat das IRP am 14. Juli 2016 seine Entscheidung verkündet und an vernichtenden Worte für ICANN nicht gespart. Prüfungsmaßstab für das Schiedsgericht waren die »articles« und die »bylaws« von ICANN sowie die Regelungen des Bewerberhandbuchs. Dabei erachtete es das Gericht als selbstverständlich, dass ICANN allgemeine Rechtsgrundsätze wie Fairness, Transparenz, Vermeidung von Konflikten und Nichtdiskriminierung zu beachten habe. Doch da haperte es; so stellte das IRP fest, dass das EUI bei der Prüfung nicht unabhängig von ICANN gehandelt habe; die ICANN-Rechtsabteilung sei »innig« verbunden gewesen. Noch schärfer war die Kritik am BGC, dem das Schiedsgericht gleich in mehrfacher Hinsicht mangelnde Transparenz vorwarf. Auch dort hat es praktisch keine eigene Prüfung gegeben; wörtlich urteilte das Panel:

apart from pro forma corporate minutes of the BGC meeting, no evidence at all exists to support a conclusion that the BGC did more than just accept without critical review the recommendations and draft decisions of ICANN staff.

Und wurde noch deutlicher:

The BGC admittedly did not examine whether the EIU or ICANN staff engaged in unjustified discrimination or failed to fulfill transparency obligations.

Zu zahlreichen Vorwürfen von Dot Registry hatte es ICANN gleich ganz vorgezogen, zu schweigen.

Für Dot Registry ist die Entscheidung des IRP bestenfalls ein Zwischenerfolg, denn ob die Bewerbungen tatsächlich den »community status« verdienen, hat das Schiedsgericht gerade nicht geurteilt. Immerhin bleibt der Erfolg, dass ICANN Kosten in Höhe von US$ 235.294,37 ersetzen muss. Weit schwerer wiegt jedoch für ICANN, dass das Urteil des IRP in jene Phase fällt, in der über die »IANA-Transition« entschieden wird, an dessen Ende ein neues Modell der Netzverwaltung steht. Nicht nur DotRegistry, sondern auch die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) der US-Regierung wird das Urteil daher intensiv studieren.

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