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EU-Kommission macht Briten wieder Hoffnung auf .eu-Domains

Die EU-Kommission macht Personen, die ihren Sitz in Großbritannien haben, wieder Hoffnung auf .eu: dank einer großzügigeren Registrierungspolitik soll es künftig möglich sein, dass auch Dritte ausserhalb der EU ihre .eu-Domains registrieren können.

Alles schien klar: Am 28. März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission eine »Notice to stakeholders«, in der die Folgen des Brexit für .eu näher beleuchtet werden. Demnach werde Großbritannien voraussichtlich am 30. März 2019 um 0:00 Uhr zu einem Drittstaat, in dem weder das primäre noch das sekundäre Recht der EU gilt. Unter dem Vorbehalt noch zu treffenden Übergangsregelungen würden zu diesem Zeitpunkt dann auch die Regeln für .eu für Großbritannien nicht mehr gelten. Konkret bedeutet dies, dass Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Großbritannien, aber nicht innerhalb der EU, sowie natürliche Personen mit Sitz in Großbritannien nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren. Halten sie am 30. März 2019 eine .eu-Domain registriert, darf diese nicht verlängert werden. Zudem hält die EU-Kommission die .eu-Registry EURid für berechtigt, .eu-Domains, die zum Datum des Rückzugs die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu widerrufen. Über 300.000 .eu-Inhaber auf der Insel wurden so in Schrecken versetzt.

Vor wenigen Tagen machte die EU-Kommission den Briten aber wieder Hoffnung. Am 27. April 2018 teilte die EU-Kommission mit, dass man an der Vereinfachung des Rechtsrahmens für .eu arbeite. Demnach sollen auch Bürger aus der EU oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die ihren Sitz außerhalb der EU haben, .eu-Domains unabhängig vom Wohnort registrieren können. Der EWR umfasst neben den EU-Mitgliedsstaaten die drei Länder Island, Liechtenstein und Norwegen; in Bulgarien, Rumänien und Kroatien werden die EWR-Regelungen entsprechend angewandt. Das ist zumindest das Ergebnis des »Regulatory Fitness and Performance Programme« (REFIT), das die EU im Mai 2017 mit einer öffentlichen Anhörung begonnen hatte. Details hat die EU-Kommission im Entwurf für eine neue Verordnung (2018/0110 (COD)) veröffentlicht, die auf 22 Seiten die vorgeschlagenen Änderungen begründet. Konkret erwähnt werden die Briten und das Schicksal ihrer .eu-Domains darin nicht; würde Großbritannien aber zumindest im EWR verbleiben, wären dank dieser Neufassung der Vergaberegeln »ihre« .eu-Domains gesichert.

Ferner hat die EU-Kommission angekündigt, ein neuartiges »Multistakeholder Council« einrichten zu wollen. Aufgabe des Beratungsgremiums ist es, die EU-Kommission im Interesse einer so genannten »good governance« bei der Verwaltung von .eu zu unterstützen und Empfehlungen für etwaige Verbesserung zu geben. Die Kosten sollen sich auf rund EUR 50.000,– im Jahr belaufen und von der EU-Kommission getragen werden, die auch die Mitglieder des Council ernennen wird. Sie sollen aus den Bereichen »private sector, the technical community, Member States and international organisations, civil society and academia« kommen; um wie viele Mitglieder es sich handelt, lässt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung bisher offen.

Weitere Informationen zu EURid und die anstehenden Veränderungen finden Sie hier.

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